Ratgeber · Kurtaxe · Rügen

Kurtaxe Rügen: Kurabgabe 2026 von Binz bis Hiddensee – Sätze, Befreiungen und Entwicklung

Stand: Oktober 2026

Auf Rügen gibt es keine einheitliche Kurtaxe. Jede Gemeinde legt ihre Kurabgabe in einer eigenen Satzung fest, 2026 reicht die Spanne von 1,00 € in Lohme bis 3,40 € in Binz. Dieser Ratgeber zeigt die Sätze, Saisonzeiten, Befreiungen und Rechenbeispiele und erklärt, was Gäste und Vermieter beachten müssen.

Betrag direkt ausrechnen

Kurabgabe · Hauptsaison ganzjährig ein einheitlicher Satz · unter 3 frei · ab 3 Jahren: 3,40 € / 3,40 €

Reisezweck

Kurtaxe gesamt

54,40 €

Je Erwachsenem

27,20 €

Tage Hauptsaison

8

Tage Nebensaison

0

Je Erwachsenem: 8 Tag(e) Hauptsaison × 3,40 € · Anreisetag und Abreisetag zählen jeweils als eigener Aufenthaltstag (Tage = Nächte + 1). Jahreskurkarte 102 € (30 Tage).

Befreiung: Wer sich überwiegend aus beruflichen Gründen im Ort aufhält (z. B. Dienstreise), gilt nach der Satzung nicht als ortsfremd.

Die Hundeabgabe in Binz ist nicht gesichert belegt (kostenfrei oder 2,00 € je Tag).

Rechnungstext

Kurabgabe Rügen – Binz (mit Prora): 2 Erw., 8 Tag(e) (8 HS / 0 NS) = 54,40 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt

Vergleich mit drei anderen Orten
56,00 €
56,00 €
68,60 €

Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurabgabesatzung Binz, 3. Änderungssatzung (in Kraft seit 01.01.2024). Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.

Wer auf Rügen Urlaub macht, zahlt fast überall eine Kurtaxe. Eine einheitliche Abgabe für die ganze Insel gibt es aber nicht. Jede Gemeinde entscheidet selbst, ob sie eine Kurabgabe erhebt, wie hoch sie ist und welche Leistungen die Gästekarte bietet. Schon zwischen zwei Nachbarorten können sich Preis, Saisonzeiten und Befreiungen deutlich unterscheiden. 2026 gibt es zwei wichtige Neuerungen: Seit dem 1. April gilt in Sassnitz eine neue Satzung, und in Putbus gelten seit dem 1. Januar neue Sätze. Dieser Ratgeber fasst die Lage für Gäste, Vermieter und Hoteliers zusammen. Was sich nicht verlässlich belegen ließ, ist ausdrücklich gekennzeichnet.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

In Mecklenburg-Vorpommern heißt die Kurtaxe offiziell Kurabgabe. Grundlage ist das Kommunalabgabengesetz des Landes (KAG M-V). Es erlaubt anerkannten Kur- und Erholungsorten, die Abgabe per Satzung zu erheben. Die Gemeinde Ostseebad Binz beschreibt die Kurabgabe in ihrer Satzung als öffentlich-rechtliche Abgabe. Sie deckt den Aufwand für Einrichtungen, die zu Kur- und Erholungszwecken bereitstehen, und ist unabhängig davon zu zahlen, ob der Gast Strand und Angebote tatsächlich nutzt.

Maßgeblich ist immer die Satzung der jeweiligen Gemeinde. In Binz gilt die Kurabgabesatzung in der Fassung vom 7. Dezember 2023. Die Ostseebäder Baabe, Göhren, Mönchgut und Sellin erheben eine gemeinsame Kurabgabe mit gleichen Sätzen. Die Stadt Sassnitz hat ihre neue Satzung am 24. Februar 2026 beschlossen, sie gilt seit dem 1. April 2026. Für Hiddensee hat das Amt West-Rügen eine neue Satzung vom 15. Juli 2025 veröffentlicht, die seit dem 16. August 2025 gilt. Ortsteile folgen der Regel ihrer Gemeinde: Prora gehört zu Binz, Juliusruh zu Breege, Bobbin zu Glowe und Vitt zu Putgarten.

Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison

Die Tabelle zeigt die Tagessätze 2026 für Erwachsene.

GemeindeHauptsaisonNebensaisonSaisonzeitenHinweise
Binz inkl. Prora3,40 €3,40 €ganzjährigJahreskurabgabe 102 €
Baabe, Sellin, Göhren, Mönchgut3,37 €2,54 €HS 01.05.–31.10. und 20.12.–06.01.Kinder 7–13 Jahre: 1,69 € / 1,27 €; Hund 1,00 €
Sassnitz3,00 €3,00 €ganzjährigKinder 7–14 Jahre: 1,50 €
Putbus2,50 €1,25 €HS 01.05.–31.10.Tagesgäste aus bestimmten Ortsteilen 1,50 €
Hiddensee2,50 €2,50 €ganzjährigJahreskurkarte 75 €; Hund 0,50 €
Lancken-Granitz2,07 €2,07 €ganzjährig–
Glowe inkl. Bobbin2,00 €1,50 €HS 01.05.–30.09.Hund 0,50 €
Breege inkl. Juliusruh1,80 €1,50 €HS 01.05.–30.09.Hund 0,80 €
Altenkirchen1,50 €1,00 €HS 01.05.–31.10.Jahreskurkarte 40 €
Dranske1,50 €1,00 €HS 01.05.–31.10.–
Putgarten inkl. Vitt1,50 €1,00 €HS 01.05.–30.09.Hund 0,50 €
Wiek1,25 €1,00 €HS 01.06.–30.09.Hund 0,50 €
Lohme inkl. Hagen1,00 €1,00 €ganzjährigermäßigt 0,75 €

Bei einigen Angaben sind sich die Quellen nicht einig. Für Lohme nennt die Tourismuszentrale Rügen 1,00 €, ein Inselportal dagegen 1,50 €. Bei Altenkirchen und Wiek führen manche Quellen den Betrag von 1,00 € als ermäßigten Satz und nicht als Nebensaisonsatz. Auch die Hundeabgabe in Binz ist nicht gesichert belegt: Mehrere Quellen nennen 2,00 € pro Tag, nach anderer Darstellung führt die Gemeinde Hunde inzwischen als kostenfrei. Für Altefähr liegen widersprüchliche Angaben vor (Übernachtungssteuer oder Kurabgabe von 1,20 €). Bergen, Sagard, Lietzow und Schaprode weisen keine Kurabgabe aus.

Wie die Tage gezählt werden

Auch die Zählung der Tage unterscheidet sich von Ort zu Ort:

  • Binz: An- und Abreisetag zählen jeweils als ein Aufenthaltstag. Bis 2023 galten sie nach der Satzung zusammen als ein Tag.
  • Baabe, Göhren, Mönchgut, Sellin: An- und Abreisetag gelten jeweils als ganzer Tag.
  • Sassnitz und Hiddensee: An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.

Wer zahlt, wer kassiert?

Die Kurabgabe schuldet der Gast. Vermieter und Hoteliers ziehen sie ein und führen sie an die Gemeinde ab. In Binz wird die Abgabe nach der Satzung fällig, sobald am Ankunftstag der Meldeschein ausgefüllt wird. In Glowe müssen Gastgeber laut Satzung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft die Kurkarte aushändigen und die Abgabe kassieren. Viele Gemeinden arbeiten mit dem elektronischen Meldesystem AVS, daneben gibt es noch manuelle Kurkarten.

Tagesgäste brauchen in Binz ganzjährig eine Tageskurkarte, in Baabe ebenso. In Glowe sind dagegen nur Gäste mit mindestens einer Übernachtung abgabepflichtig. Auf Hiddensee lösen alle Gäste mit der Fahrkarte für die Fähre eine Tageskurkarte. Übernachtungsgäste bekommen diesen Betrag angerechnet.

Was die Gästekarte bietet

Die Kurkarte dient als Zahlungsnachweis und bringt je nach Ort unterschiedliche Leistungen:

  • Binz: Strand und Strandtoiletten, Ortsbus in Binz und Prora, Ortsführungen, Veranstaltungen auf dem Kurplatz.
  • Baabe, Göhren, Mönchgut, Sellin: kostenlos VVR-Busse, Ortsbusse, Bäderbahnen und Linienschiffe der Weißen Flotte in der Region, außerdem Strände und Museen.
  • Putbus: gepflegte Naturstrände und Nutzung der Strände in mehreren Partnerorten. Die Tageskurkarte gilt nicht für den Bus.
  • Nordrügen und Sassnitz: Seit dem 1. Mai 2026 gilt die Freifahrt im Bus auch mit Kurkarten aus Altenkirchen, Dranske, Putgarten und Wiek.

Umsatzsteuer und Rechnung

Zieht der Vermieter die Kurtaxe im Namen der Gemeinde vom Gast ein, ist sie bei ihm ein durchlaufender Posten im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG. Das bestätigen Fachquellen wie Haufe. Sie gehört dann nicht zum Entgelt und unterliegt keiner Umsatzsteuer. Auf der Rechnung steht sie als eigene Position ohne Steuersatz, getrennt von der Übernachtung mit 7 Prozent. Anders ist es bei einer Übernachtungssteuer, die der Betrieb selbst schuldet. Wird sie an den Gast weiterberechnet, gehört sie zum steuerpflichtigen Entgelt.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Binz, zwei Erwachsene und ein zweijähriges Kind, sieben Nächte von Samstag bis Samstag.

Beispielrechnung

  1. Aufenthaltstage: 7 Nächte + 1 = 8 Tage
  2. Erwachsene: 2 × 8 × 3,40 € = 54,40 €
  3. Kind unter 3 Jahren: befreit
  4. Kurabgabe gesamt: 54,40 €

Beispiel 2: Sellin im Juli, zwei Erwachsene, ein zehnjähriges Kind, ein fünfjähriges Kind und ein Hund, sieben Nächte.

Beispielrechnung

  1. Aufenthaltstage: 8 Tage zum Hauptsaisonsatz
  2. Erwachsene: 2 × 8 × 3,37 € = 53,92 €
  3. Kind (10 Jahre): 8 × 1,69 € = 13,52 €
  4. Kind (5 Jahre): befreit
  5. Hund: 8 × 1,00 € = 8,00 €
  6. Gesamt: 75,44 €

Beispiel 3: Sassnitz, ein Erwachsener und ein achtjähriges Kind, fünf Nächte.

Beispielrechnung

  1. Aufenthaltstage: An- und Abreisetag zusammen ein Tag, also 5 Tage
  2. Erwachsener: 5 × 3,00 € = 15,00 €
  3. Kind: 5 × 1,50 € = 7,50 €
  4. Gesamt: 22,50 €

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Ja, aber jede Gemeinde regelt das anders. Den Nachweis muss in der Regel der Gast erbringen. Auf Hiddensee gibt es Ermäßigungen und Befreiungen nur auf Antrag.

Kinder und Jugendliche

  • Binz: befreit bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag.
  • Baabe, Göhren, Mönchgut, Sellin: bis 6 Jahre befreit, von 7 bis 13 Jahren halber Satz.
  • Sassnitz: bis 6 Jahre befreit, von 7 bis 14 Jahren 1,50 €.
  • Putbus: bis einschließlich 7 Jahre befreit.
  • Hiddensee: unter 18 Jahren keine Kurabgabepflicht.
  • Glowe: abgabepflichtig erst ab 12 Jahren. Lohme: Kinder unter 12 befreit. Breege: Kinder unter 10 befreit. Altenkirchen: bis 6 Jahre befreit, von 7 bis 17 Jahren ermäßigt.

Menschen mit Behinderung

  • Binz: Befreiung erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 100. Begleitpersonen sind nicht befreit.
  • Sassnitz: befreit ab GdB 50.
  • Putbus und Lancken-Granitz: befreit ab GdB 80.
  • Baabe, Göhren, Mönchgut, Sellin: ab GdB 80 halber Satz, das gilt auch für eingetragene Begleitpersonen.
  • Hiddensee: befreit ab GdB 80. Nach Angaben einer örtlichen Agentur gilt das auch für die notwendige Begleitperson (Merkzeichen B oder G).
  • Altenkirchen: bei GdB 100 befreit, ab GdB 50 ermäßigt. Breege und Lohme: befreit bei 100 Prozent, wenn die Person ihren Aufenthalt selbst bezahlt.

Geschäftsreisen

In Binz gelten Personen, die sich ganz oder weit überwiegend aus beruflichen Gründen im Ort aufhalten, zum Beispiel auf Dienstreise, nach der Satzung als nicht ortsfremd. Sie zahlen daher keine Kurabgabe. Belegt ist das für die Satzung von 2021 und die Lesefassung von 2022. Für Sassnitz geben Drittquellen eine Befreiung wieder, wenn die berufliche Tätigkeit im Ort nachgewiesen wird und die Kureinrichtungen nicht genutzt werden. Ob diese Regel in der Satzung von 2026 unverändert gilt, ist nicht gesichert belegt. Sellin verlangte schon 2019, Dienstreisende im Meldesystem zu erfassen, auch ohne Kurkarte. Für die übrigen Gemeinden sind die Regeln nicht gesichert belegt.

Angehörige von Einwohnern

Einwohner sind in Binz befreit. Seit 2021 gilt das aber ausdrücklich nicht mehr für Angehörige ersten Grades, die unentgeltlich im Haushalt wohnen. In Sassnitz sind solche Verwandten laut Drittquelle befreit. Für die anderen Gemeinden ist das nicht gesichert belegt.

Weitere Fälle

  • Härtefälle: In Binz kann die Abgabe bei besonderer sozialer oder unbilliger Härte ganz oder teilweise erlassen werden.
  • Tagungen: In Sassnitz sind Teilnehmer an anerkannten Tagungen und Lehrgängen laut Drittquelle befreit.
  • Hunde: Assistenz- und Blindenhunde sind in Baabe befreit, in Binz Assistenzhunde.
  • Segler: Auf Hiddensee sind auch Segler kurabgabepflichtig.
  • Wiederholungsgäste: Für sie kann sich die Jahreskurkarte lohnen. In Binz wird sie mit 30 Aufenthaltstagen berechnet.

Entwicklung der Kurtaxe im Überblick

Weil es keinen inselweiten Satz gibt, dient Binz als Referenz. Wichtige Änderungen in anderen Orten stehen in der Spalte daneben.

Entwicklung des Steuersatzes in Rügen

Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Keine Abgabe / nicht anwendbar
  • Geschäftsreisen befreit

1 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Euro vergleichen lässt.

2026

Satz
3,40 € (ganzjährig)
Geschäftsreisen
befreit
Wichtige Änderungen
Sassnitz: neue Satzung ab 01.04. (3,00 €); Putbus: 2,50/1,25 € ab 01.01.; Freifahrt im Bus in Nordrügen ausgeweitet
Einnahmen
nicht gesichert belegt

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20263,40 € (ganzjährig)befreitSassnitz: neue Satzung ab 01.04. (3,00 €); Putbus: 2,50/1,25 € ab 01.01.; Freifahrt im Bus in Nordrügen ausgeweitetnicht gesichert belegt
20253,40 € (ganzjährig)befreitMönchgut-Granitz: von 3,25 auf 3,37 €, Hundeabgabe 1 €; Hiddensee: 2,50 € ganzjährig statt 2,00/1,50 €nicht gesichert belegt
20243,40 € (ganzjährig)befreitBinz: Erhöhung von 2,80 € (3. Änderungssatzung), Jahreskarte 102 €; An- und Abreisetag zählen einzelnnicht gesichert belegt
20232,80 € (ganzjährig)befreitBaabe, Göhren, Mönchgut, Sellin erstmals mit gemeinsamer Kurabgabenicht gesichert belegt
20222,80 € (ganzjährig)befreitBinz: Satzung vom 16.12.2021; Lohme: Änderungssatzungnicht gesichert belegt
20212,80 € (ganzjährig)befreitBinz: neue Satzung, Jahreskarte 84 €, Angehörige nicht mehr befreitnicht gesichert belegt
20202,80 € (ganzjährig)nicht gesichert belegtBinz: Satzung von 2019 mit Änderung vom 03.07.2020nicht gesichert belegt
2019nicht gesichert belegtnicht gesichert belegtgeplante Gästekarte für 3,90 € diskutiert, Umsetzung nicht belegtnicht gesichert belegt
20182,85 € (ganzjährig)nicht gesichert belegtProra als Erholungsort anerkannt (laut Nordkurier)nicht gesichert belegt

Grundlage dieses Ratgebers sind die Angaben der Gemeinde Ostseebad Binz, der Kurverwaltungen von Baabe und Göhren, der Städte Sassnitz und Putbus, der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee, der Gemeinde Glowe und der Tourismuszentrale Rügen sowie Berichte des Nordkurier.

Häufige Fragen zur Kurtaxe Rügen

Wie hoch ist die Kurtaxe auf Rügen 2026?

Das hängt vom Ort ab. Binz verlangt ganzjährig 3,40 €. Baabe, Sellin, Göhren und Mönchgut verlangen 3,37 € in der Hauptsaison und 2,54 € in der Nebensaison, Sassnitz 3,00 €, Putbus 2,50 € bzw. 1,25 € und Hiddensee 2,50 €. In Nordrügen liegen die Sätze meist zwischen 1,00 € und 2,00 €.

Zählen An- und Abreisetag als zwei Tage?

In Binz und in der Region Mönchgut-Granitz ja, dort zählt jeder der beiden Tage einzeln. In Sassnitz und auf Hiddensee gelten An- und Abreisetag zusammen als ein Tag.

Müssen Kinder Kurtaxe zahlen?

In Binz sind nur Kinder bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag befreit. In Baabe, Sellin, Göhren, Mönchgut und Sassnitz sind Kinder bis 6 Jahre befreit, in Putbus bis einschließlich 7 Jahre. Auf Hiddensee zahlen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gar nichts.

Sind Geschäftsreisende von der Kurabgabe befreit?

In Binz gelten Personen, die ganz oder weit überwiegend beruflich vor Ort sind, nach der Satzung als nicht abgabepflichtig. In Sassnitz gibt es laut Drittquellen eine Befreiung mit Nachweis. Für andere Gemeinden ist das nicht gesichert belegt.

Müssen Tagesgäste auf Rügen Kurtaxe zahlen?

Nur dort, wo die Satzung es vorsieht. In Binz und Baabe ist ganzjährig eine Tageskurkarte nötig. Auf Hiddensee wird sie mit der Fahrkarte für die Fähre gelöst. In Glowe sind nur Gäste mit mindestens einer Übernachtung abgabepflichtig.

Fällt auf die Kurtaxe Umsatzsteuer an?

In der Regel nicht. Zieht der Vermieter sie im Namen der Gemeinde ein, ist sie ein durchlaufender Posten. Sie steht dann ohne Steuersatz als eigene Position auf der Rechnung.

Quellen

  • Gemeinde Ostseebad Binz – Binzer Bucht Card / Kurabgabe
  • Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Binz 2021 und Lesefassung 2022
  • Kurverwaltung Baabe – Kurabgabe 2026
  • Ostseebad Göhren – Informationen zur Kurabgabe und Gastgeberbroschüre 2026/27
  • Stadt Sassnitz – Mitteilung „Kurabgabe in Sassnitz wird angepasst“ und Kurabgabensatzung 2026
  • Stadt Putbus – Informationen zur Kurabgabe
  • Gemeinde Seebad Insel Hiddensee – Kurabgabe
  • Amt West-Rügen – Kurabgabesatzung Hiddensee
  • Gemeinde Glowe – Kurabgabe-Vermieterinformation
  • Tourismuszentrale Rügen – Kurabgabe
  • Haufe – Durchlaufender Posten (Kurtaxe)
  • Nordkurier – Berichte zur Kurabgabe in Binz