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Kurtaxe Scharbeutz: Sätze 2026, Befreiungen und Ostseecard im Überblick
Stand: Oktober 2026
In Scharbeutz, Haffkrug, Gronenberg, Klingberg und Pönitz am See kostet die Kurabgabe seit 2025 einheitlich 3,50 Euro pro Tag in der Hauptsaison und 1,90 Euro in der Nebensaison. Gäste unter 18 Jahren zahlen nichts, Begleitpersonen mit Merkzeichen B ebenfalls nicht. Der Ratgeber erklärt Tageszählung, Vermieterpflichten, Umsatzsteuer, Befreiungen und die Entwicklung seit 2018.
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Kurabgabe · Hauptsaison 15. Mai bis 14. September · unter 18 frei · Erwachsene: 3,50 € / 1,90 €
Kurtaxe gesamt
49,00 €
Je Erwachsenem
24,50 €
Tage Hauptsaison
7
Tage Nebensaison
0
Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 3,50 € · Anreisetag zählt voll, Abreisetag nicht (Tage = Nächte). Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen 98 €.
Kurabgabe Scharbeutz (mit Haffkrug, Gronenberg, Klingberg, Pönitz): 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 49,00 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurabgabesatzung Scharbeutz vom 12.12.2024. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.
Wer in Scharbeutz, Haffkrug oder in den Erholungsorten Gronenberg, Klingberg und Pönitz am See übernachtet, zahlt eine Kurabgabe. Seit dem 1. Januar 2025 gilt im ganzen Erhebungsgebiet derselbe Satz: 3,50 Euro pro Person und Tag in der Hauptsaison, 1,90 Euro in der Nebensaison. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit. Dieser Ratgeber erklärt die Sätze, die Tageszählung, die Pflichten der Vermieter, die Ostseecard und vor allem die Befreiungen nach der geltenden Satzung. Grundlage sind die Kurabgabesatzung der Gemeinde, die Informationsseiten der Gemeindeverwaltung und der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht sowie Berichte der Regionalpresse.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die Abgabe heißt offiziell „Kurabgabe“. Früher sprach die Gemeinde vom „Tourismusbeitrag“. Den Namen findet man bis heute auf manchen Vermieterseiten und auf der Ostseecard-Seite der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht. Die Gästekarte heißt „Ostseecard“.
Rechtsgrundlage ist die Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 12. Dezember 2024. Die Gemeindevertretung hat sie am 11. Dezember 2024 beschlossen. Sie stützt sich auf § 10 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG). Laut Satzung sind Scharbeutz und Haffkrug als Seebad anerkannt. Gronenberg, Klingberg und das Gebiet Pönitz am See sind nach der Landesverordnung über die Anerkennung als Kurort, Erholungsort oder Tourismusort als Erholungsort anerkannt.
Davon zu unterscheiden ist die Tourismusabgabe. Sie ist in einer eigenen Satzung vom selben Tag geregelt und wird von Betrieben erhoben, nicht von Gästen. Laut Kurabgabesatzung deckt die Kurabgabe 2025 61,63 Prozent des Aufwands für die Kur- und Erholungseinrichtungen. Die Tourismusabgabe trägt 21,48 Prozent bei, der allgemeine Haushalt 16,89 Prozent. Zuständig ist der Bereich Steuern und Abgaben der Gemeindeverwaltung Am Bürgerhaus 2 in Scharbeutz.
Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison
| Zeitraum | Gilt für | Satz pro Person und Tag |
|---|---|---|
| Nebensaison 01.01.–14.05. | Scharbeutz, Haffkrug, Gronenberg, Klingberg, Pönitz am See | 1,90 € |
| Hauptsaison 15.05.–14.09. | alle genannten Ortsteile | 3,50 € |
| Nebensaison 15.09.–31.12. | alle genannten Ortsteile | 1,90 € |
| Tagesgäste, Hauptsaison | Tageskurabgabe | 3,50 € |
| Jahreskurabgabe 01.01.–31.12. | Inhaber von Zweitwohnungen | 98,00 € |
| Gäste unter 18 Jahren | alle Ortsteile | frei |
Die Satzung nennt die Sätze ausdrücklich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis 2024 waren die Erholungsorte günstiger als die Seebäder. Diese Unterscheidung gibt es nicht mehr.
Wie die Tage gezählt werden
Nach § 4 der Satzung zählen die Aufenthaltstage. Der Anreisetag gilt als voller Tag, der Abreisetag wird nicht berechnet. Damit entspricht die Zahl der Tage der Zahl der Übernachtungen: Drei Nächte kosten drei Tagessätze. Die Satzung unterscheidet außerdem nach dem Zeitraum, in dem der Aufenthalt stattfindet. Wer über einen Saisonwechsel hinweg bleibt, zahlt also für jeden Tag den Satz der Saison, in die dieser Tag fällt. Das zeigt Rechenbeispiel 3.
Ein Online-Ratgeber der Regionalpresse schreibt, Scharbeutz erhebe weder für den An- noch für den Abreisetag eine Kurabgabe. Das widerspricht dem Satzungstext. Maßgeblich ist die Satzung.
Wer zahlt, wer kassiert?
Die Kurabgabe schuldet der Gast. Abgabepflichtig sind natürliche Personen, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten, ohne in der Gemeinde ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben. Die Abgabe entsteht mit dem Eintreffen. Gezahlt wird beim Unterkunftsgeber, bei dessen Beauftragtem oder bei der Gemeinde.
Im Alltag erledigt das der Vermieter. Laut Gemeinde muss jeder Gast ohnehin einen Meldeschein nach dem Bundesmeldegesetz ausfüllen. Dieser Meldeschein dient zugleich als Anmeldung zur Kurabgabe und als Ostseecard. Der Unterkunftsgeber rechnet den Betrag aus und führt ihn an den Tourismus-Service beziehungsweise an die Gemeinde ab.
Bei Zweitwohnungen gilt eine Vermutung: Nahe Angehörige des Eigentümers, die mit ihm im selben Haushalt leben, gelten als ortsfremd. Das sind Ehegatten, Lebenspartner, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft und Kinder.
Was die Gästekarte bietet
Nach Angaben der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht ist die Ostseecard mehreres zugleich: Beleg für die gezahlte Kurabgabe, Strandkarte, Vorteilskarte und Ticket für vergünstigte Busfahrten. Die digitale Version gilt genauso wie die Papierkarte. Laut Presse beteiligen sich 23 Urlaubsorte und mehr als 30 Freizeitunternehmen am gemeinsamen Gästekartensystem.
Die Satzung verlangt, dass die Karte beim Betreten der Einrichtungen und bei Veranstaltungen mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt wird. Bei Missbrauch wird sie ersatzlos eingezogen. Welche Rabatte aktuell gelten, ist hier nicht gesichert belegt. Ältere Leistungslisten im Netz sind teilweise mehrere Jahre alt. Den aktuellen Stand nennt die Tourismus-Agentur Lübecker Bucht.
Umsatzsteuer und Rechnung
Zieht der Vermieter die Kurabgabe im Namen und für Rechnung der Gemeinde ein, ist sie bei ihm ein durchlaufender Posten im Sinne von § 10 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz. Sie gehört dann nicht zum Entgelt für die Übernachtung. Auf sie fällt beim Vermieter keine Umsatzsteuer an, und sie gehört nicht in seine Umsatzsteuer-Voranmeldung. Auf der Rechnung steht die Übernachtung mit 7 Prozent. Die Kurabgabe wird getrennt davon ohne eigenen Steuersatz ausgewiesen. In der Buchhaltung läuft sie erfolgsneutral über das Konto „Durchlaufende Posten“ (SKR03: 1590, SKR04: 1370).
Der Satzungshinweis „einschließlich Mehrwertsteuer“ betrifft die Gemeinde. Er bedeutet nicht, dass der Vermieter zusätzlich Umsatzsteuer aufschlagen darf. Ob Geschäftsreisende aus der Kurabgabe Vorsteuer ziehen können, ist nicht gesichert belegt. Eine eigene Stellungnahme des DEHOGA Schleswig-Holstein zur Scharbeutzer Kurabgabe haben wir ebenfalls nicht gefunden.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Ein Paar übernachtet vom 1. bis 8. Juli, also sieben Nächte in der Hauptsaison.
Beispielrechnung
- 2 Erwachsene × 7 Tage = 14 Tagessätze
- 14 × 3,50 € = 49,00 €
- Kurabgabe gesamt: 49,00 €
Beispiel 2: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (9 und 16 Jahre) bleibt ab dem 3. Oktober sechs Nächte.
Beispielrechnung
- 2 Erwachsene × 6 Tage = 12 Tagessätze
- 12 × 1,90 € = 22,80 €
- Kinder unter 18 Jahren: 0,00 €
- Kurabgabe gesamt: 22,80 €
Beispiel 3: Ein Gast mit einem Grad der Behinderung von 80 und Merkzeichen B reist mit Begleitperson am 12. Mai an und am 17. Mai ab.
Beispielrechnung
- 12., 13. und 14. Mai (Nebensaison): 3 × 1,90 € = 5,70 €
- 15. und 16. Mai (Hauptsaison): 2 × 3,50 € = 7,00 €
- 17. Mai (Abreisetag): 0,00 €
- Zwischensumme: 12,70 €
- 50 Prozent Ermäßigung: 12,70 € × 0,5 = 6,35 €
- Begleitperson mit Merkzeichen B: 0,00 €
- Kurabgabe gesamt: 6,35 €
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja, in mehreren Fällen. Die Satzung unterscheidet in § 3 zwischen Personen, die gar nicht abgabepflichtig sind, und Personen, die befreit sind. Ermäßigungen regelt § 6. Für den Gast ist das Ergebnis meist dasselbe. Wichtig sind die jeweiligen Bedingungen.
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befreit, also bis zum 18. Geburtstag. Das gilt auch für die Jahreskurabgabe. Das Alter wird über den Meldeschein erfasst.
Menschen mit Behinderung
Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 80 gibt es 50 Prozent Ermäßigung. Eine nachweislich erforderliche Begleitperson ist ganz befreit, wenn das Merkzeichen B auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises eingetragen ist. So steht es in der Satzung und auf der Ostseecard-Seite der Tourismus-Agentur. Für einen Grad der Behinderung unter 80 ist keine Ermäßigung belegt. Nachbarorte in der Lübecker Bucht regeln das teils anders. Gäste sollten sich deshalb nicht auf Erfahrungen aus anderen Orten verlassen.
Geschäftsreisen
Nicht abgabepflichtig ist, wer sich in Ausübung seines Dienstes, Berufs oder seiner Ausbildung nur vorübergehend im Erhebungsgebiet aufhält und die Kur- und Erholungseinrichtungen nicht nutzt. Wer abends an den Strand geht oder Veranstaltungen besucht, erfüllt diese Bedingung nicht. Welchen Nachweis die Gemeinde verlangt, ist nicht gesichert belegt. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist in der Praxis sinnvoll.
Angehörige von Einwohnern
Nicht abgabepflichtig sind bestimmte Verwandte von Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde: Kinder, Enkel, Geschwister und deren Kinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne sowie Schwäger und Schwägerinnen. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein: Sie wohnen unentgeltlich in der häuslichen Gemeinschaft, und sie nutzen die Kur- und Erholungseinrichtungen nicht. Für Angehörige von Zweitwohnungsinhabern gilt das nicht. Sie gelten als ortsfremd.
Weitere Fälle
- Kranke: Nicht abgabepflichtig ist, wer die Unterkunft aus gesundheitlichen Gründen nicht verlassen kann oder die Einrichtungen aus anderen medizinischen Gründen nicht nutzen kann. Das muss durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft gemacht werden.
- Gästekarten anderer Orte: Befreit sind auch Personen mit einer Gästekarte, Kurkarte oder Ostseecard, auch in Form von Jahreskarten. Den genauen Umfang dieser Regel, etwa eine Begrenzung auf einen Tag, konnten wir im vollständigen Wortlaut nicht prüfen. Er ist hier nicht gesichert belegt.
- Einwohner: Wer in der Gemeinde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist von vornherein nicht abgabepflichtig.
Entwicklung der Kurtaxe im Überblick
Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Keine Abgabe / nicht anwendbar
- Geschäftsreisen befreit
2026
- Satz
- 3,50 € (Hauptsaison)
- Geschäftsreisen
- befreit
- Wichtige Änderungen
- keine Änderung belegt, Satzung vom 12.12.2024 gilt weiter
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 3,50 € (Hauptsaison) | befreit | keine Änderung belegt, Satzung vom 12.12.2024 gilt weiter | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 3,50 € (Hauptsaison) | befreit | neue Satzung; Einheitssatz für Seebäder und Erholungsorte; nur noch zwei Saisonzeiten; Nebensaison 1,90 €; Tagesgäste 3,50 € ohne Nachmittagsrabatt; Jahreskurabgabe 98 € | nicht gesichert belegt (Kurabgabe deckt 61,63 % des Aufwands) |
| 2024 | 2,80 € (Hauptsaison) | nicht gesichert belegt | Seebäder 2,80 €, Erholungsorte 2,00 € | nicht gesichert belegt |
| 2023 | 2,80 € (Hauptsaison), nicht einzeln belegt | nicht gesichert belegt | Kurabgabesatzung vom 16.12.2021 | nicht gesichert belegt |
| 2022 | 2,80 € (Hauptsaison), nicht einzeln belegt | nicht gesichert belegt | neue Kurabgabesatzung vom 16.12.2021, Bezeichnung Kurabgabe statt Tourismusbeitrag | nicht gesichert belegt |
| 2021 | 2,80 € (Hauptsaison), nicht einzeln belegt | nicht gesichert belegt | keine Änderung belegt | nicht gesichert belegt |
| 2020 | 2,80 € (Hauptsaison), nicht einzeln belegt | nicht gesichert belegt | keine Änderung belegt | nicht gesichert belegt |
| 2019 | 2,80 € (Hauptsaison), nicht einzeln belegt | nicht gesichert belegt | 1. Nachtragssatzung zum Tourismusbeitrag, bekannt gemacht am 18.12.2018, Inhalt nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2018 | 2,80 € (Hauptsaison) | nicht gesichert belegt | Tourismusbeitrag mit fünf Saisonzeiten; Erholungsorte 2,00 €; Nebensaison 0,50 €; Zwischensaison 1,50 €; Jahreskarte 78,40 € beziehungsweise 56,00 €; Tagesgäste 3,00 €, ab 15 Uhr 1,60 € | nicht gesichert belegt (Deckungsanteil 62,61 % ab 2018) |
Gesichert belegt sind der Satz von 2,80 Euro in der Satzung über den Tourismusbeitrag mit Deckungsanteil ab 2018 und, laut Wochenspiegel Ostholstein, der Vorjahressatz vor der Erhöhung 2025. Für 2019 bis 2023 lagen uns keine Jahreswerte vor. Dass der Satz in diesen Jahren unverändert blieb, ist naheliegend, aber nicht einzeln belegt. Bei Geschäftsreisen bedeutet „befreit“: nur ohne Nutzung der Einrichtungen. Absolute Einnahmen der Kurabgabe in Euro hat die Gemeinde in den uns zugänglichen Quellen nicht veröffentlicht.
Häufige Fragen zur Kurtaxe Scharbeutz
Wie hoch ist die Kurtaxe in Scharbeutz 2026?
Erwachsene zahlen vom 15. Mai bis 14. September 3,50 Euro pro Tag, sonst 1,90 Euro. Die Sätze gelten einheitlich für Scharbeutz, Haffkrug, Gronenberg, Klingberg und Pönitz am See. Tagesgäste zahlen in der Hauptsaison ebenfalls 3,50 Euro.
Zählen An- und Abreisetag mit?
Laut § 4 der Kurabgabesatzung zählt der Anreisetag als voller Tag, der Abreisetag nicht. Die Zahl der Tagessätze entspricht damit der Zahl der Übernachtungen.
Müssen Kinder Kurabgabe zahlen?
Nein. Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befreit, auch von der Jahreskurabgabe.
Gibt es eine Ermäßigung für Schwerbehinderte?
Ab einem Grad der Behinderung von 80 gibt es 50 Prozent Ermäßigung. Eine erforderliche Begleitperson mit Merkzeichen B im Ausweis ist ganz befreit. Der Antrag wird schriftlich mit Nachweis bei der Gemeinde oder beim Unterkunftsgeber gestellt.
Sind Geschäftsreisende von der Kurabgabe befreit?
Ja, wenn sie sich nur vorübergehend beruflich, dienstlich oder zur Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten und die Kur- und Erholungseinrichtungen nicht nutzen. Wer Strand oder Veranstaltungen nutzt, ist abgabepflichtig.
Fällt auf die Kurabgabe Umsatzsteuer beim Vermieter an?
Zieht der Vermieter die Abgabe im Namen und für Rechnung der Gemeinde ein, ist sie ein durchlaufender Posten. Darauf fällt bei ihm keine Umsatzsteuer an. Sie wird auf der Rechnung getrennt von der Übernachtung ausgewiesen.
Quellen
- Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 12.12.2024
- Gemeinde Scharbeutz, Dienstleistung „Kurabgabe / Meldescheine“
- Gemeinde Scharbeutz, Dienstleistung „Jahreskurabgabe“
- Gemeinde Scharbeutz, Amtliche Bekanntmachungen (Kurabgabesatzung vom 16.12.2021, Tourismusabgabensatzung vom 12.12.2024, 1. Nachtragssatzung Tourismusbeitrag 2018)
- Gemeinde Scharbeutz, frühere Informationsseite „Tourismusbeitrag / Kurabgabe“
- Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Scharbeutz (Fassung mit Deckungsanteil ab 2018)
- Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, Leistung Kurabgabe Scharbeutz
- Tourismus-Agentur Lübecker Bucht, Ostseecard und Kurabgabe 2025/2026
- Wochenspiegel Ostholstein, Übersicht Kurabgabe in Ostholstein 2025
- moin.de, Preis-Checks Scharbeutz 2026
- Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein, § 10
- Umsatzsteuergesetz § 10 Abs. 1 und Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschnitt 10.4