Ratgeber · Kurtaxe · St. Peter-Ording
Kurtaxe St. Peter-Ording: Kurabgabe 2026, Befreiungen, Gästekarte und Rechenbeispiele
Stand: Oktober 2026
In St. Peter-Ording zahlen Gäste ab 18 Jahren 4,00 € Kurabgabe pro Tag in Saison A und 3,00 € in Saison B. Kinder in Begleitung Erziehungsberechtigter sind frei, und pro Jahr fallen höchstens 112 € an. Der Ratgeber erklärt Sätze, Tageszählung, Befreiungen und die Pflichten der Vermieter.
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Kurabgabe · Hauptsaison Saison A: 1. April bis 31. Oktober und 25. Dezember bis 7. Januar · unter 18 in Begleitung frei · Erwachsene: 4,00 € / 3,00 €
Kurtaxe gesamt
56,00 €
Je Erwachsenem
28,00 €
Tage Hauptsaison
7
Tage Nebensaison
0
Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 4,00 € · Anreisetag zählt voll, Abreisetag nicht.
Allein reisende Jugendliche (6 bis 17) zahlen 0,50 € je Tag. Schüler, Studenten und Azubis ab 18 zahlen die Hälfte.
Kurabgabe St. Peter-Ording: 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 56,00 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurabgabesatzung St. Peter-Ording, Beschluss 21.10.2024. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.
St. Peter-Ording ist der Badeort mit den meisten Übernachtungen in Schleswig-Holstein. Seit 2025 gehört seine Kurabgabe zu den höchsten an der deutschen Nordseeküste. Wer im Ort übernachtet oder als Tagesgast kommt, zahlt in der Hauptsaison 4,00 Euro pro Tag und Person ab 18 Jahren. Dieser Ratgeber erklärt, welche Sätze 2026 gelten, wie die Tage gezählt werden, wer befreit ist und was Vermieter bei Meldeschein, Gästekarte und Rechnung beachten müssen. Grundlage ist die geltende Kurabgabesatzung der Gemeinde. Ergänzt wird sie durch Angaben der Tourismus-Zentrale und durch Presseberichte.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die Abgabe heißt offiziell Kurabgabe. Umgangssprachlich spricht man von Kurtaxe, die Tourismus-Zentrale nennt sie auch Gästebeitrag. Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Sankt Peter-Ording. Die Gemeindevertretung hat sie am 21. Oktober 2024 beschlossen, sie gilt seit dem 1. Januar 2025. Die Satzung stützt sich auf das Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein und auf die Anerkennung von St. Peter-Ording als Kurort. Zahlen müssen Ortsfremde, also Gäste, die in der Gemeinde nicht ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Laut einer Pressemitteilung der Tourismus-Zentrale wird die Kurabgabe alle drei Jahre neu kalkuliert. Die aktuellen Tarife gelten für 2025 bis einschließlich 2027. Daneben gibt es eine eigene Tourismusabgabe, die Betriebe zahlen. Um sie geht es in diesem Ratgeber nicht.
Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison
Seit 2025 gibt es zwei statt bisher drei Saisonzeiten. Die Sätze gelten je Aufenthaltstag und enthalten laut Satzung bereits die Umsatzsteuer.
| Personengruppe | Saison A (01.04.–31.10. und 25.12.–07.01.) | Saison B (08.01.–31.03. und 01.11.–24.12.) |
|---|---|---|
| Erwachsene ab 18 Jahren | 4,00 € | 3,00 € |
| Ermäßigt (50 %): Schüler, Studenten, Azubis ab 18, Schwerbehinderte ab GdB 70 | 2,00 € | 1,50 € |
| Kinder und Jugendliche unter 18 in Begleitung Erziehungsberechtigter | frei | frei |
| Alleinreisende Kinder und Jugendliche (6 bis 17 Jahre) | 0,50 € | 0,50 € |
| Umland-Einwohner-Karte (Hauptwohnsitz Amt Eiderstedt, Tönning, Friedrichstadt) | 2,00 € | 2,00 € |
| Jahreskurabgabe (Obergrenze pro Person und Kalenderjahr) | 112,00 € | 112,00 € |
Die Jahreskurabgabe entspricht 28 Tagen zum Satz der Saison A. Für Tagesgäste gelten dieselben Tagessätze.
Abweichende Angaben: In dpa-Berichten zur Erhöhung vom Herbst 2024 hieß es, die Hauptsaison dauere vom 15. Mai bis 30. September. So war die Sommersaison in der alten Satzung geregelt. Nach der geltenden Satzung beginnt Saison A schon am 1. April und endet am 31. Oktober. Einzelne Vermieter nennen außerdem den 24. Dezember als Beginn der winterlichen Saison A. Laut Satzung ist es der 25. Dezember.
Wie die Tage gezählt werden
Die Regel ist eindeutig: Der Anreisetag zählt als voller Tag, der Abreisetag zählt nicht. Wer sieben Nächte bleibt, zahlt also für sieben Tage. Geht ein Aufenthalt über einen Saisonwechsel, wird jeder Tag mit dem Satz seiner Saison berechnet. Tagesgäste zahlen für jeden Tag, an dem sie im Ort sind.
Tagesgäste sollten Folgendes wissen: Im Mai 2026 hat die Tourismus-Zentrale gegenüber der Presse klargestellt, dass die Abgabe schon für den Aufenthalt im Ort fällig wird und nicht erst am Strand. Kontrolliert wird vor allem an den Strandzugängen. Wer keine gültige Gästekarte hat, wird in der Regel zuerst zum Nachlösen aufgefordert. Im Extremfall droht laut Bericht ein Bußgeld von bis zu 50 Euro.
Wer zahlt, wer kassiert?
Die Abgabe schuldet der Gast. Übernachtungsgäste zahlen sie in der Regel an ihren Vermieter, ihr Hotel oder den Campingplatz. Der Betrieb zieht sie im Auftrag der Gemeinde ein und führt sie an die Tourismus-Zentrale ab. Tagesgäste kaufen ihre Karte an den Strandübergängen oder in der Tourist-Information.
Aufgaben der Vermieter: - jeden Gast über den elektronischen Meldeschein der Tourismus-Zentrale anmelden - die Gästekarte ausstellen, digital per E-Mail oder als Karte (die digitale Gästekarte startete Ende Oktober 2022 als Pilotprojekt) - Nachweise für Ermäßigungen und Befreiungen vor dem Ausstellen prüfen - die eingezogenen Beträge abführen: Laut Satzung innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Abrechnung der Tourismus-Zentrale eingegangen ist. Die Satzung erwähnt auch einen Betrag, den der Vermieter einbehalten darf. Wie hoch er ist, ist nicht gesichert belegt.
Was die Gästekarte bietet
Die Gästekarte belegt, dass die Kurabgabe bezahlt ist. Sie ist nicht übertragbar. Laut Informationsblatt der Tourismus-Zentrale zur Satzung 2025 umfasst sie unter anderem: - kostenlose Nutzung des Strandes - freie Fahrt im Ortsbus für Einzelpersonen und Familien - kostenlose Nutzung des Nordsee-Fitness-Parks - Besuch des Erlebnis-Hus und Kinderaktivitäten im Spiele-Hus - Musik- und Kulturveranstaltungen im Dünen-Hus sowie Besuch des Nationalpark-Hauses - Ermäßigungen bei Veranstaltungen der Tourismus-Zentrale, im Museum Landschaft Eiderstedt, in der Dünen-Therme, im Westküstenpark, im Nordsee-Bernsteinmuseum und in der Gemeindebücherei
Das Parken am Strand ist nicht enthalten. Laut Presse kostet es in Ording bis zu 15 Euro pro Tag, in Böhl 9 Euro. Die günstigere Umland-Einwohner-Karte gilt nicht als Fahrschein für den Ortsbus. Die Leistungen können sich ändern. Es gilt jeweils das aktuelle Angebot der Tourismus-Zentrale.
Umsatzsteuer und Rechnung
Die Sätze in der Satzung sind Bruttobeträge, die Umsatzsteuer ist also enthalten. Sie fällt auf Seiten der Gemeinde beziehungsweise ihrer Tourismus-Zentrale an. Für Vermieter und Hoteliers ist die Kurabgabe dagegen in der Regel ein durchlaufender Posten nach § 10 Abs. 1 UStG. Der Gast schuldet die Abgabe, der Betrieb zieht sie nur im Namen und für Rechnung der Gemeinde ein. Deshalb gehört sie nicht zum Entgelt für die Übernachtung, und der Vermieter muss darauf keine 7 Prozent Umsatzsteuer abführen.
Auf der Rechnung sollte die Kurabgabe getrennt von der Übernachtung stehen, ohne eigenen Steuerausweis. Für Geschäftsreisende heißt das: Auf die Kurabgabe in der Hotelrechnung gibt es keinen Vorsteuerabzug. In der Reisekostenabrechnung zählt sie zu den Übernachtungskosten.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Familie im Sommer
Zwei Erwachsene mit zwei Kindern (8 und 12 Jahre), Anreise 15. Juli, Abreise 22. Juli 2026:
Beispielrechnung
- Aufenthaltstage: 15. bis 21. Juli = 7 Tage (der Abreisetag zählt nicht)
- Erwachsene: 2 × 7 Tage × 4,00 € = 56,00 €
- Kinder in Begleitung: 0,00 €
- Kurabgabe gesamt: 56,00 €
Beispiel 2: Saisonwechsel mit Ermäßigung
Ein Erwachsener und eine 22-jährige Studentin, Anreise 28. März, Abreise 4. April 2026:
Beispielrechnung
- Saison B: 28. bis 31. März = 4 Tage
- Saison A: 1. bis 3. April = 3 Tage
- Erwachsener: 4 × 3,00 € + 3 × 4,00 € = 24,00 €
- Studentin (50 %): 4 × 1,50 € + 3 × 2,00 € = 12,00 €
- Kurabgabe gesamt: 36,00 €
Beispiel 3: Stammgast mit Jahresobergrenze
Ein Erwachsener kommt im selben Jahr zweimal, wie im Beispiel der Tourismus-Zentrale:
Beispielrechnung
- 1. Aufenthalt 21. Februar bis 28. März: 35 Tage × 3,00 € = 105,00 €
- 2. Aufenthalt 1. bis 22. Oktober: 21 Tage × 4,00 € = 84,00 €
- zusammen gerechnet: 189,00 €
- Obergrenze Jahreskurabgabe: 112,00 €
- beim 2. Aufenthalt noch zu zahlen: 112,00 € – 105,00 € = 7,00 €
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja. Die Satzung sieht mehrere vollständige Befreiungen und einige Ermäßigungen vor. Die Nachweise müssen vorliegen, bevor die Gästekarte ausgestellt wird. Gibt es mehrere Gründe für eine Ermäßigung, gilt nur der günstigste. Ermäßigungen werden nicht zusammengerechnet.
Kinder und Jugendliche
- Kinder unter 6 Jahren sind immer befreit.
- Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren sind befreit, wenn sie mit einem Erziehungsberechtigten reisen.
- Ohne Erziehungsberechtigten zahlen sie 0,50 € pro Tag. Ob etwa Großeltern als Begleitung genügen, sollte man vorab bei der Tourismus-Zentrale klären.
- Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18 Jahren zahlen den halben Satz, wenn sie einen Nachweis vorlegen.
Menschen mit Behinderung
Eine vollständige Befreiung gibt es nicht. Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 70 zahlen die Hälfte. Laut Satzung gilt das auch für eine Begleitperson. Als Nachweis dient der Schwerbehindertenausweis. Ob die Begleitperson nur mit Merkzeichen B ermäßigt ist, ist nicht gesichert belegt.
Geschäftsreisen
Wer nur beruflich oder dienstlich im Ort ist und die Kur- und Erholungseinrichtungen nicht nutzt, ist befreit. Dafür braucht man einen Ausweis der Tourismus-Zentrale, die Befreiung gilt also nicht automatisch. Monteure, Handwerker und Außendienstler sollten das vor der Anreise mit dem Vermieter klären. Wer Strand, Ortsbus oder Veranstaltungen nutzt, kann sich nicht auf die Befreiung berufen. Teilnehmer an Tagungen und Kongressen zahlen die Hälfte, wenn die Veranstaltung vorher bei der Tourismus-Zentrale angemeldet wurde.
Angehörige von Einwohnern
Befreit sind Kinder, Eltern sowie Ehe- und eingetragene Lebenspartner von Menschen mit Hauptwohnung in St. Peter-Ording. Voraussetzung ist, dass sie unentgeltlich in deren Haushalt wohnen. Andere Besucher, etwa Freunde oder Geschwister, sind nur befreit, wenn sie weder Kureinrichtungen nutzen noch Veranstaltungen besuchen. Einwohner selbst zahlen nicht, weil die Abgabe nur für Ortsfremde gilt.
Weitere Fälle
- Kranke sind mit ärztlichem Zeugnis befreit. Welche Voraussetzungen genau gelten, steht in der Satzung.
- Eigentümer, Miteigentümer und Dauernutzer von Wohnungen oder Dauerstellplätzen sowie ihre Familienangehörigen zahlen pauschal die Jahreskurabgabe von 112 €. Die Jahresgästekarte für Zweitwohnungsbesitzer stellt das Amt Eiderstedt aus.
- Alle anderen Gäste können die Jahreskurabgabe auf Antrag zahlen. Schon bezahlte Tage werden angerechnet.
- Wer im Umland wohnt, erhält die Umland-Einwohner-Karte für 2,00 € pro Tag.
- Für Praktikanten bietet die Tourismus-Zentrale eine eigene Karte an. Die Voraussetzungen sind nicht gesichert belegt.
Entwicklung der Kurtaxe im Überblick
Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Keine Abgabe / nicht anwendbar
- Geschäftsreisen befreit
2026
- Satz
- 4,00 € (Hauptsaison)
- Geschäftsreisen
- befreit
- Wichtige Änderungen
- keine Satzungsänderung bekannt; Tarife gelten bis Ende 2027
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
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| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 4,00 € (Hauptsaison) | befreit | keine Satzungsänderung bekannt; Tarife gelten bis Ende 2027 | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 4,00 € (Hauptsaison) | befreit | neue Satzung ab 1. Januar; plus 1 €; zwei statt drei Saisonzeiten; Saison A vom 01.04. bis 31.10. und 25.12. bis 07.01. | nicht gesichert belegt |
| 2024 | 3,00 € (Hauptsaison) | nicht gesichert belegt | letztes Jahr mit drei Saisonzeiten (Hauptsaison 15.05. bis 30.09.) | nicht gesichert belegt |
| 2023 | 3,00 € (Hauptsaison) | nicht gesichert belegt | keine Änderung des Satzes bekannt | nicht gesichert belegt |
| 2022 | 3,00 € (Hauptsaison) | nicht gesichert belegt | Start der digitalen Gästekarte als Pilotprojekt Ende Oktober | nicht gesichert belegt |
| 2021 | 3,00 € (Hauptsaison) | nicht gesichert belegt | keine Änderung des Satzes bekannt | nicht gesichert belegt |
| 2020 | 3,00 € (Hauptsaison) | nicht gesichert belegt | laut Vermietern 2,00 € in Vor- und Nachsaison, 1,00 € im Winter | nicht gesichert belegt |
| 2019 | 3,00 € (Hauptsaison) | nicht gesichert belegt | keine Änderung des Satzes bekannt | nicht gesichert belegt |
| 2018 | 3,00 € (Hauptsaison) | nicht gesichert belegt | keine Änderung des Satzes bekannt | nicht gesichert belegt |
Die Tourismus-Direktorin erklärte 2024, der Gästebeitrag sei zuletzt 2007 leicht erhöht worden. Daher stammt der Hauptsaison-Satz von 3,00 € für 2018 bis 2024, den Vermieterangaben für 2020 bestätigen. Der Text der alten Satzung lag nicht vor. Deshalb ist offen, wie Geschäftsreisen vor 2025 behandelt wurden.
Zu den Einnahmen gibt es nur einzelne Zahlen aus der Presse, die sich nicht zu Jahreswerten zusammenfügen lassen. Laut moin.de nahm die Tourismus-Zentrale in einem Zeitraum bis Juni 2025 rund 2,7 Millionen Euro Kurabgabe ein, eine Million mehr als im Vorjahr. In einem Bericht vom Mai 2026 ist von jährlich rund 7,5 Millionen Euro die Rede. Für die ersten achteinhalb Monate 2026 meldete der shz laut moin.de 5,3 Millionen Euro, das sind 4,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Über die Tarife ab 2028 ist noch nichts bekannt.
Häufige Fragen zur Kurtaxe St. Peter-Ording
Wie hoch ist die Kurtaxe in St. Peter-Ording 2026?
Erwachsene ab 18 Jahren zahlen in Saison A (1. April bis 31. Oktober und 25. Dezember bis 7. Januar) 4,00 € pro Tag. In Saison B (8. Januar bis 31. März und 1. November bis 24. Dezember) sind es 3,00 €. Schüler, Studenten, Auszubildende und Schwerbehinderte ab GdB 70 zahlen die Hälfte.
Müssen Kinder Kurabgabe zahlen?
Kinder unter 6 Jahren sind immer befreit. Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren sind befreit, wenn sie mit einem Erziehungsberechtigten reisen. Ohne Erziehungsberechtigten zahlen sie 0,50 € pro Tag.
Wird der Abreisetag mitgezählt?
Nein. Der Anreisetag zählt als voller Tag, der Abreisetag nicht. Bei sieben Übernachtungen zahlt man also für sieben Tage.
Sind Geschäftsreisende von der Kurabgabe befreit?
Ja, wenn sie nur beruflich im Ort sind und die Kur- und Erholungseinrichtungen nicht nutzen. Dafür brauchen sie einen Ausweis der Tourismus-Zentrale. Teilnehmer an vorher angemeldeten Tagungen zahlen die Hälfte.
Gibt es eine Obergrenze für Vielurlauber?
Ja. Pro Person und Kalenderjahr fallen höchstens 112 € an, das entspricht 28 Tagen in Saison A. Schon bezahlte Tage werden angerechnet. Deshalb sollte man die Gästekarte vom ersten Aufenthalt aufheben.
Müssen auch Tagesgäste Kurabgabe zahlen?
Ja. Laut Tourismus-Zentrale wird die Abgabe schon für den Aufenthalt im Ort fällig, nicht erst am Strand. Tagesgäste zahlen dieselben Tagessätze an den Strandübergängen oder in der Tourist-Information. Wer keine Gästekarte hat, muss nachlösen, im Extremfall droht ein Bußgeld.
Quellen
- Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Sankt Peter-Ording (Beschluss vom 21.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025), Ortsrecht Amt Eiderstedt
- Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording: Informationsblatt Kurabgabe/Gästekarte mit Tarifübersicht und redaktioneller Satzungsfassung (Stand Oktober 2024)
- Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording: Internetseite zur Gästekarte (Saisonzeiten, Kartenarten, Gastgeber-Service)
- Pressemitteilung der Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording zur Erhöhung von Kur- und Tourismusabgabe (Oktober 2024, Presseportal)
- dpa-Bericht zur Erhöhung der Kurtaxe in St. Peter-Ording (u. a. AHGZ, Tageskarte, t-online, Oktober 2024)
- moin.de: Bericht zur Kurabgabepflicht im gesamten Ort (31.05.2026)
- moin.de: Bericht zu Übernachtungen und Kurabgabe-Einnahmen 2026 unter Berufung auf shz (Oktober 2026)
- moin.de: Bericht zu den Einnahmen der Tourismus-Zentrale 2025
- moin.de: Preis-Check Strandparken in St. Peter-Ording (September 2026)
- Gemeinde St. Peter-Ording: Informationen von A bis Z (Ortsbus mit Gästekarte)
- Umsatzsteuergesetz § 10 Abs. 1 und Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschnitt 10.4 (durchlaufende Posten)
- Haufe: Orts- und Kurtaxe als durchlaufender Posten in der Reisekostenabrechnung