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Kurtaxe Sylt: Kurabgabe 2026 für alle fünf Inselgemeinden im Überblick

Stand: Oktober 2026

Auf Sylt gibt es nicht eine Kurtaxe, sondern fünf: Jede Inselgemeinde erhebt ihre eigene Kurabgabe. 2026 kostet ein Hauptsaisontag je nach Ort zwischen 3,00 € in Wenningstedt-Braderup und 4,10 € in der Gemeinde Sylt und in Hörnum. Der Ratgeber zeigt Sätze, Zählweise, Befreiungen, Rechenbeispiele und die Entwicklung seit 2018.

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Kurabgabe · Hauptsaison 1. Mai bis 31. Oktober · unter 18 frei · Erwachsene: 4,10 € / 2,05 €

Reisezweck

Kurtaxe gesamt

57,40 €

Je Erwachsenem

28,70 €

Tage Hauptsaison

7

Tage Nebensaison

0

Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 4,10 € · Anreisetag zählt voll, Abreisetag nicht. Höchstens 28 Hauptsaisontage im Jahr (Jahresgästekarte 114,80 €).

Befreiung: Geschäftsreisende zahlen die Kurabgabe.
Rechnungstext

Kurabgabe Sylt (Westerland, Keitum, Rantum u. a.): 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 57,40 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt

Vergleich mit drei anderen Orten
56,00 €
56,00 €
68,60 €

Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurabgabesatzung Gemeinde Sylt, in Kraft 01.01.2026. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.

Wer auf Sylt Urlaub macht, zahlt Kurabgabe. Wie viel, hängt aber vom Ort ab. Auf Sylt gibt es keine einheitliche Kurabgabe für die gesamte Insel. Die jeweiligen Gemeinden legen ihre Sätze selbst fest. Es gibt fünf Erhebungsgebiete: die Gemeinde Sylt mit Westerland, Tinnum, Keitum, Munkmarsch, Archsum, Morsum und Rantum sowie Kampen, Wenningstedt-Braderup, List und Hörnum. Für Gäste heißt das: unterschiedliche Tagessätze und Saisonzeiten. Für Vermieter und Hoteliers heißt das: unterschiedliche Satzungen, Meldewege und Ansprechpartner. Dieser Ratgeber fasst den Stand vom Oktober 2026 zusammen.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Im Alltag sagt man Kurtaxe, offiziell sprechen die Sylter Gemeinden jedoch von der Kurabgabe. Die Rechtsgrundlage ist das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG). Die Gemeinde Sylt erhebt in ihrem gesamten Gemeindegebiet (Erhebungsgebiet) eine Kurabgabe nach § 10 Abs. 1 bis 5 KAG für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen. List stützt sich auf dieselbe Vorschrift. Die neue Lister Satzung erließ die Gemeinde nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 27.08.2025, sie gilt seit dem 1. Januar 2026. Landesweit gilt: In Schleswig-Holstein sind 191 Gemeinden beziehungsweise Gemeindeteile als Kur- oder Erholungsort anerkannt. Sie dürfen laut Verband eine Kurabgabe erheben, wenn eine entsprechende Satzung erlassen wurde.

Das Inselportal sylt.de verweist auf diese Satzungen: Kampen (Satzung vom 01.01.2025), Wenningstedt-Braderup (Satzungen und Nachträge), Gemeinde Sylt (Satzung vom 01.01.2026). Für Hörnum veröffentlicht das Amt Landschaft Sylt die Kurabgabensatzung Hörnum, Stand 01.06.2026 mit einem 6. Nachtrag. An welchem Tag die Gemeinde Sylt ihre neue Satzung beschlossen hat, ist nicht gesichert belegt.

Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison

Die Sätze gelten pro erwachsener Person und Tag. Sie stammen aus der Übersicht auf sylt.de und den Angaben der Gemeinden.

Gemeinde / OrteHauptsaisonNebensaisonTagesgast HS / NSJahresgästekarte
Gemeinde Sylt (Westerland, Tinnum, Keitum, Munkmarsch, Archsum, Morsum, Rantum)4,10 € (01.05.–31.10.)2,05 € (01.11.–30.04.)4,10 € / 2,05 €114,80 €
Kampen4,00 € (01.04.–31.10.)2,00 € (01.11.–31.03.)4,00 € / 2,00 €112,00 €
Wenningstedt-Braderup3,00 € (01.05.–30.09.)1,50 € (01.10.–30.04.)3,50 € / 1,75 €84,00 €
List3,60 € (01.05.–30.09.)1,80 € (01.10.–30.04.)4,00 € / 4,00 €100,80 €
Hörnum (seit 01.06.2026)4,10 € (01.05.–31.10.)2,05 € (01.11.–30.04.)4,50 € / 2,25 €114,75 €

Die Sätze sind mehrfach belegt. Für die Gemeinde Sylt gelten 4,10 € pro Tag & Person bzw. 2,05 € pro Tag & Person. Für List nennt sylt.de 3,60 Euro (01.05. - 30.09.) und 1,80 Euro (01.10.-30.04.). Für Tagesgäste in List gelten 4,00 Euro (01.05. - 30.09.) und 4,00 Euro (01.10.-30.04.), also ganzjährig derselbe Betrag. Für Hörnum meldet der Tourismus-Service, dass der Beitrag in der Hauptsaison bei 4,10 Euro, in der Nebensaison bei 2,05 Euro und Jahresgästekarte 114,75 Euro liegt.

Wie die Tage gezählt werden

Für die Gemeinde Sylt legt die Satzung fest: Bemessungsgrundlage ist die Zahl der Tage des Aufenthalts. Der Anreisetag wird als voller Tag berücksichtigt; der Abreisetag wird nicht berücksichtigt. In der Praxis entspricht die Zahl der Abgabetage also der Zahl der Übernachtungen. Liegt ein Aufenthalt über einer Saisongrenze, wird nach der Logik der Tagesberechnung jeder Tag mit dem Satz seiner Saison abgerechnet.

Für Langzeitgäste gibt es eine Obergrenze. In List gilt: Statt der tatsächlichen Zahl der Tage des Aufenthalts werden maximal 28 Hauptsaisontage berücksichtigt. Die Gemeinde Sylt rechnet ebenso mit 28 Hauptsaisontagen. Bereits entrichtete Kurabgaben für dasselbe Kalenderjahr werden angerechnet. Die Jahresgästekarten in Kampen (112 €), Wenningstedt-Braderup (84 €), List (100,80 €) und der Gemeinde Sylt (114,80 €) entsprechen genau 28 Hauptsaisontagen. Ob Kampen, Wenningstedt-Braderup und Hörnum den An- und Abreisetag genauso zählen, ist nicht gesichert belegt.

Wer zahlt, wer kassiert?

Die Abgabe schuldet der Gast. Die der Kurabgabepflicht unterliegenden Personen sind die Schuldner der Abgabe. Pflichtig sind ortsfremde Übernachtungsgäste. Pflichtig sind auch ortsfremde Personen, die sich im Erhebungsgebiet ohne Unterkunft aufhalten, also Tagesgäste. Eigentümer von Ferienwohnungen sind nicht automatisch befreit: Als ortsfremd gilt auch, wer im Erhebungsgebiet Eigentümer oder Besitzer einer Wohnungseinheit ist, wenn und soweit er die Wohnungseinheit zu Erholungszwecken nutzt.

Kassiert wird über die Unterkunft. Die Kurabgabe wird vom Vermieter eingezogen und an die Gemeinde abgeführt. Abgabengläubigerin ist stets die jeweilige Sylter Gemeinde, auf deren Konto abgeführt wird. Grundlage ist der Meldeschein. Hörnum bietet dafür auf seiner Website einen Online Meldeschein und einen Vermieter-Login an. Übernachtungsgäste erhalten ihre Gästekarte normalerweise über die Unterkunft. Tagesgäste zahlen selbst: Die Tageskurabgabe ist an den Strandübergängen, online digital oder bei der Gemeinde zu entrichten. Abrechnungsfristen und Meldewege legt jede Gemeinde selbst fest. Vermieter sollten sie bei ihrer Kurverwaltung oder ihrem Tourismus-Service erfragen.

Was die Gästekarte bietet

Die Gästekarte gilt auf der gesamten Insel. Du kannst jeden Strandabschnitt passieren sowie ggf. weitere Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Mit der Abgabe werden laut dpa-Bericht unter anderem Konzerte in der Musikmuschel in Westerland, die Reinigung der Strände sowie der Promenade, die Rettungsschwimmer, Sicherheitspersonal, saubere Toiletten sowie Kinderbetreuung bezahlt. Dazu kommen Rabatte bei Partnern, etwa beim Naturpfad Vogelkoje Kampen. Dort erhalten Gäste mit der Gästekarte der Gemeinde Sylt Rabatt auf den Eintrittspreis. Nicht inbegriffen sind Strandkörbe: Die Kurabgabe auf Sylt gilt nicht für die Strandkörbe, die müssen extra bezahlt werden. Die Kosten deckt die Abgabe nicht vollständig. In List werden die Aufwendungen zu 84,19 % durch die Kurabgabe finanziert.

Umsatzsteuer und Rechnung

Die Satzung der Gemeinde Sylt nennt ihre Sätze ausdrücklich einschließlich Mehrwertsteuer. Die Umsatzsteuer steckt also schon im Betrag der Gemeinde. Der Vermieter schlägt keine weitere Steuer auf. Zieht der Vermieter die Abgabe im Namen und für Rechnung der Gemeinde ein, ist sie bei ihm ein durchlaufender Posten. Sie gehört dann nicht zum Entgelt für die Übernachtung. Auf der Rechnung steht die Kurabgabe deshalb als eigene Position, getrennt von der Übernachtung mit 7 Prozent. Eine eigene Stellungnahme des DEHOGA Schleswig-Holstein speziell zur Sylter Kurabgabe ist nicht gesichert belegt.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Familie in Westerland, zwei Erwachsene und zwei Kinder (8 und 15 Jahre), sieben Nächte im Juli 2026.

Beispielrechnung

  1. Erwachsene: 2 × 7 Tage × 4,10 € = 57,40 €
  2. Kinder unter 18 Jahren: 0,00 €
  3. Kurabgabe gesamt: 57,40 €

Beispiel 2: Paar in Keitum, Anreise 28.10.2026, Abreise 04.11.2026. Eine Person hat einen GdB von 80.

Beispielrechnung

  1. Hauptsaison 28.10. bis 31.10.: 4 Tage × 4,10 € = 16,40 € pro Person
  2. Nebensaison 01.11. bis 03.11.: 3 Tage × 2,05 € = 6,15 € pro Person
  3. Person ohne Ermäßigung: 16,40 € + 6,15 € = 22,55 €
  4. Person mit GdB 80, 20 Prozent Ermäßigung: 22,55 € × 0,8 = 18,04 €
  5. Kurabgabe gesamt: 40,59 €

Beispiel 3: Ein Erwachsener bleibt 35 Nächte im Sommer in der Gemeinde Sylt.

Beispielrechnung

  1. Ohne Deckelung: 35 × 4,10 € = 143,50 €
  2. Mit Deckelung auf 28 Hauptsaisontage: 28 × 4,10 € = 114,80 €
  3. Das entspricht genau der Jahresgästekarte.

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Kinder und Jugendliche

In allen fünf Gemeinden gilt: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Kurabgabe befreit. In List steht es noch genauer in der Satzung. Befreit sind Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Sie sind verpflichtet, die unentgeltlich ausgestellten Gästekarten beim Betreten der Kur- und Erholungseinrichtungen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr mitzuführen.

Menschen mit Behinderung

Laut sylt.de erhalten schwerbehinderte Personen mit einem Schweregrad ab 80 % in allen Inselorten 20 % Ermäßigung auf den jeweils geltenden Tagessatz. Die eingetragene Begleitperson ist frei. Dieselbe Seite nennt für Hörnum aber eine andere Regel: In Hörnum werden 50 % Ermäßigung für den Besitzer des Behindertenausweises sowie 50 % für die eingetragene Begleitperson gewährt. Die beiden Angaben widersprechen sich. Gäste in Hörnum sollten sich die geltende Regel vom Tourismus-Service bestätigen lassen. Den Schwerbehindertenausweis bringt man am besten schon bei der Anreise mit.

Geschäftsreisen

Eine ausdrückliche Befreiung ist nur für Wenningstedt-Braderup belegt. Gäste, die beispielsweise beruflich in Wenningstedt-Braderup zu Gast sind, sind von der Kurabgabepflicht befreit. Vorausgesetzt, der Aufenthalt ist nicht länger als zwei Übernachtungen und die Kureinrichtungen werden nicht in Anspruch genommen. In den Satzungen der Gemeinde Sylt und von List steht nur: Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht. Ob auch Geschäftsreisende mit Übernachtung darunter fallen, ist nicht gesichert belegt. Private Ratgeberseiten widersprechen sich hier. Firmen sollten das vor der Buchung mit der zuständigen Gemeinde klären.

Angehörige von Einwohnern

Die Gemeinde Sylt und List befreien nahe Angehörige von Einwohnern. Dazu zählen unter anderem Eltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwägerinnen und Schwager (1. Grades) von Personen, die in der Gemeinde ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind. Ob Kampen, Wenningstedt-Braderup und Hörnum eine gleiche Regel haben, ist nicht gesichert belegt.

Weitere Fälle

  • Wechsel zwischen Inselorten: Personen, die Kurabgaben in einer anderen Gemeinde auf der Insel Sylt entrichtet haben, sind für die Zeit, für die die Abgaben entrichtet wurden, als Tagesgäste von der Kurabgabe im Erhebungsgebiet befreit.
  • Hunde: Hunde sind von der Kurabgaben-Regelung ausgenommen.
  • Keine Befreiung gibt es für Eigentümer von Zweitwohnungen, die ihre Wohnung zur Erholung nutzen. Sie gelten als ortsfremd.

Entwicklung der Kurtaxe im Überblick

Die Tabelle zeigt die Gemeinde Sylt (Westerland und Ortsteile), weil sie das größte Erhebungsgebiet ist.

Entwicklung des Steuersatzes in Sylt

Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Geschäftsreisen steuerpflichtig

1 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Euro vergleichen lässt.

2026

Satz
4,10 € (Hauptsaison)
Geschäftsreisen
pflichtig
Wichtige Änderungen
neue Satzung ab 01.01.2026, Nebensaison 2,05 €, Jahreskarte 114,80 €; List 3,60 €, Hörnum ab 01.06.2026 4,10 €
Einnahmen
nicht gesichert belegt

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20264,10 € (Hauptsaison)pflichtigneue Satzung ab 01.01.2026, Nebensaison 2,05 €, Jahreskarte 114,80 €; List 3,60 €, Hörnum ab 01.06.2026 4,10 €nicht gesichert belegt
20253,90 € (Hauptsaison)pflichtigneue Satzung ab 01.01.2025, Sätze unverändert, Jahreskarte 109,20 €nicht gesichert belegt
20243,90 € (Hauptsaison)pflichtigkeine gesicherten Angaben zu Änderungennicht gesichert belegt
2023nicht gesichert belegtpflichtigneue Satzung vom 18.04.2023, Quellen widersprechen sichrund 15 Mio. € (Kur- und Tourismusabgabe zusammen)
20223,50 € (Hauptsaison)pflichtigVII. Nachtrag vom 22.09.2022nicht gesichert belegt
20213,50 € (Hauptsaison)pflichtigVI. Nachtrag vom 17.05.2021nicht gesichert belegt
20203,50 € (Hauptsaison)pflichtigErhöhung von 3,30 €, Jahreskarte 98,00 €nicht gesichert belegt
20193,30 € (Hauptsaison)pflichtigV. Nachtrag 2019 beschlossennicht gesichert belegt
20183,30 € (Hauptsaison)pflichtigSatz seit 2017, Jahreskarte 92,40 €nicht gesichert belegt

Die Belege im Einzelnen: Seit 2017 betrug die Kurabgabe für jeden Tag in der Hauptsaison vom 1. Mai bis zum 31. Oktober 3,30 Euro. Für 2020 bis 2022 nennt eine Verwaltungsfirma 3,50 € in der Hauptsaison, 1,75 € in der Nebensaison und 98,00 € für die Jahresgästekarte. Ein Sylter Lokalmedium berichtete dagegen, im Geltungsbereich der Gemeinde Sylt wurde die Kurtaxe zum 1.Januar 2023 erhöht, und zwar auf 3,50 €. Deshalb ist der Satz für 2023 nicht gesichert. Im Oktober 2024 galten 3,90 €, und zum 1. Januar 2025 wird die Abgabe aber nicht verändert. Die Zahl zu den Einnahmen 2023 stammt aus einem Pressebericht: Die Gemeinde Sylt nahm 2023 etwa 15 Millionen Euro über Kur- und Tourismusabgaben ein. Eine Befreiung für Geschäftsreisen ist für die Gemeinde Sylt in keinem Jahr belegt. Die Satzungen vor 2025 wurden darauf aber nicht einzeln geprüft.

Häufige Fragen zur Kurtaxe Sylt

Wie hoch ist die Kurtaxe auf Sylt 2026?

Das hängt vom Ort ab. In der Hauptsaison zahlen Erwachsene pro Tag 4,10 € in der Gemeinde Sylt (Westerland, Tinnum, Keitum, Munkmarsch, Archsum, Morsum, Rantum) und in Hörnum, 4,00 € in Kampen, 3,60 € in List und 3,00 € in Wenningstedt-Braderup. In der Nebensaison gilt meist die Hälfte.

Gilt die Gästekarte auf der ganzen Insel?

Ja. Mit der Gästekarte kommt man an jedem Strandabschnitt der Insel durch. Wer in einer anderen Sylter Gemeinde schon gezahlt hat, gilt dort für diese Zeit als Tagesgast und ist befreit.

Müssen Kinder auf Sylt Kurabgabe zahlen?

Nein. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind in allen fünf Inselgemeinden befreit. In List müssen Kinder ab 12 Jahren die kostenlose Gästekarte trotzdem dabeihaben.

Wie werden An- und Abreisetag gezählt?

In der Gemeinde Sylt zählt der Anreisetag als voller Tag, der Abreisetag zählt nicht. Die Zahl der Abgabetage entspricht also der Zahl der Übernachtungen. In der Gemeinde Sylt und in List werden höchstens 28 Hauptsaisontage pro Jahr berechnet.

Sind Geschäftsreisende von der Kurabgabe befreit?

Nur für Wenningstedt-Braderup ist eine Befreiung belegt: höchstens zwei Übernachtungen und keine Nutzung der Kureinrichtungen. Für die anderen Gemeinden ist das nicht gesichert belegt. Firmen sollten vor der Buchung bei der Gemeinde nachfragen.

Wann lohnt sich die Jahresgästekarte?

Sie lohnt sich, wenn man mehr als 28 Tage in der Hauptsaison oder mehrmals im Jahr auf der Insel ist. 2026 kostet sie 114,80 € in der Gemeinde Sylt, 114,75 € in Hörnum, 112 € in Kampen, 100,80 € in List und 84 € in Wenningstedt-Braderup.

Quellen

  • sylt.de – Alles über Kurabgabe auf Sylt (Inselportal)
  • Insel Sylt Tourismus-Service, insel-sylt.de – Kurabgabe der Gemeinde Sylt
  • Gemeinde Sylt – Kurabgabesatzung, in Kraft ab 01.01.2025
  • Gemeinde Sylt – Verzeichnis Satzungen und Verordnungen (Kurabgabesatzung ab 01.01.2026 und frühere Nachträge)
  • Amt Landschaft Sylt – Kurabgabesatzung der Gemeinde List auf Sylt ab 01.01.2026
  • Amt Landschaft Sylt – Ortsrecht Hörnum, Kurabgabensatzung mit 6. Nachtrag, Stand 01.06.2026
  • Tourismus-Service Hörnum – Mitteilung zur Kurabgabenanpassung ab 01.06.2026
  • Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein, § 10
  • Tourismusverband Schleswig-Holstein, zitiert in einer dpa-Meldung auf hogapage.de
  • dpa-Bericht in der AHGZ, Oktober 2024
  • Schleswig-Holsteinische Zeitung, zitiert von t-online, zur Erhöhung 2026
  • Sylt-TV – Berichte zur Kurabgabe 2017 und 2023