Ratgeber · Kurtaxe · Thale

Kurtaxe Thale: Gästebeitrag im Bodetal 2026 – Sätze, Befreiungen und HATIX

Stand: Oktober 2026

In Thale und den Bodetal-Ortsteilen zahlen Übernachtungsgäste einen Gästebeitrag von 3,00 Euro pro Tag im Sommer und 2,00 Euro im Winter. Kinder unter 6 Jahren sind befreit, Kinder von 6 bis 17 Jahren zahlen die Hälfte. Dafür gibt es das Harzer Urlaubs-Ticket HATIX. Der Jahresgästebeitrag liegt inzwischen bei 90 Euro.

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Gästebeitrag · Hauptsaison Sommer: 1. April bis 31. Oktober · unter 6 Jahren frei · 6 bis 17 Jahre (halber Satz): 1,50 € / 1,00 € · ab 18 Jahren: 3,00 € / 2,00 €

Reisezweck

Kurtaxe gesamt

42,00 €

Je Erwachsenem

21,00 €

Tage Hauptsaison

7

Tage Nebensaison

0

Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 3,00 € · An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag, es zählt jede Übernachtung. Jahresgästebeitrag 90 €.

Befreiung: Wer nur zur Arbeit, Ausbildung oder für ein Freiwilliges Jahr in Thale ist, ist befreit; Tagungsteilnehmer, wenn sie die touristischen Einrichtungen nicht nutzen.

Das dritte und jedes weitere Kind von 6 bis 17 Jahren ist befreit, wenn für zwei Kinder der ermäßigte Beitrag gezahlt wird; das berücksichtigt der Rechner nicht. Wie ein Aufenthalt über den Saisonwechsel abzurechnen ist, ist nicht gesichert belegt.

Rechnungstext

Gästebeitrag Thale (Bodetal): 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 42,00 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt

Vergleich mit drei anderen Orten
56,00 €
56,00 €
68,60 €

Stand: Oktober 2026 · Quelle: Gästebeitragssatzung Thale (2021) mit 1. Änderungssatzung (Beschluss 17.11.2022), bodetal.de. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.

Wer im Bodetal übernachtet, zahlt einen Gästebeitrag. Das gilt in Thale selbst, aber auch in Treseburg, Altenbrak, Friedrichsbrunn oder Allrode. Umgangssprachlich heißt der Beitrag weiter Kurtaxe. Dafür erhalten Gäste das Harzer Urlaubs-Ticket HATIX und ein Bonusheft mit Rabatten. Dieser Ratgeber erklärt, wie hoch der Beitrag ist, wie die Tage gezählt werden, wer befreit ist und was Gastgeber beachten müssen. Grundlage sind die Gästebeitragssatzung der Stadt Thale und ihre 1. Änderungssatzung. Wichtig vorab: Der Jahresgästebeitrag beträgt inzwischen 90 Euro. Angaben mit 75 Euro sind veraltet.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Amtlich heißt die Abgabe Gästebeitrag. Die zugehörige Satzung trägt den Namen „Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Thale (Gästebeitragssatzung)“. Der Stadtrat hat sie in seiner Sitzung am 16.12.2021 beschlossen. Rechtsgrundlage ist das Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13.12.1996. Veröffentlicht wurde die Satzung im THALEKURIER 01/2022. In Kraft getreten ist sie laut Redaktionsdaten am 1. Januar 2022. Möglich wurde der Gästebeitrag, weil das Land 2019 das Kommunalabgabengesetz geändert hat.

Mit der 1. Änderungssatzung hat der Stadtrat die Satzung am 17.11.2022 geändert. Die Änderung erschien im THALEKURIER 01/2023 vom 31.12.2022. Das genaue Datum des Inkrafttretens lässt sich im verfügbaren Auszug nicht lesen. Neuere Änderungen haben wir nicht gefunden.

Erhoben wird der Beitrag in der Kernstadt Thale und in den Ortsteilen Allrode, Altenbrak mit Almsfeld und Wendefurth, Friedrichsbrunn, Neinstedt, Stecklenberg, Treseburg, Warnstedt, Weddersleben und Westerhausen. Zahlen müssen alle Personen, die sich zur Erholung oder aus touristischen Gründen in Thale aufhalten, dort keine Hauptwohnung haben und die Fremdenverkehrseinrichtungen nutzen können. Mit dem Beitrag finanziert die Stadt ihre touristischen Einrichtungen und Veranstaltungen. Ausdrücklich gehört auch dazu, dass Beitragspflichtige Bus und Bahn im Geltungsbereich des HATIX kostenlos nutzen können.

Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison

Im Januar, Februar, März, November und Dezember beträgt der Gästebeitrag 2,00 Euro pro Tag. Von April bis Oktober sind es 3,00 Euro pro Tag, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Für das gesamte Erhebungsgebiet gilt derselbe Satz. Die Ortsteile haben keine eigenen Tarife.

PersonengruppeSommer (01.04.–31.10.)Winter (01.01.–31.03. und 01.11.–31.12.)
Erwachsene ab 18 Jahren3,00 €2,00 €
Kinder und Jugendliche 6–17 Jahre1,50 €1,00 €
Kinder unter 6 Jahrenfreifrei
Schwerbehinderte ab GdB 501,50 €1,00 €
Jahresgästebeitrag (pauschal)90,00 € pro Kalenderjahr90,00 € pro Kalenderjahr

Kinder und Schwerbehinderte zahlen die Hälfte. Auch Gastgeber vor Ort nennen diese Beträge für Kinder von 6 bis 17 Jahren. Den Jahresgästebeitrag hat die 1. Änderungssatzung auf 3,00 Euro pro Tag festgesetzt. Das ergibt 90,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Kalenderjahr. In der Fassung von 2021 waren es noch 75 Euro. Tagesgäste zahlen derzeit keinen Beitrag.

Wie die Tage gezählt werden

Der Beitrag richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. In der Praxis entspricht die Zahl der Beitragstage deshalb der Zahl der Übernachtungen. Wer vom 10. bis 14. Juli bleibt, zahlt für vier Tage.

Ob der Sommer- oder Wintersatz gilt, hängt vom Kalendermonat ab. Wie ein Aufenthalt über den Saisonwechsel Ende Oktober oder Ende März abgerechnet wird, steht in den uns vorliegenden Auszügen nicht ausdrücklich. Das ist nicht gesichert belegt. Gastgeber sollten solche Fälle mit der Bodetal Tourismus GmbH klären.

Wer zahlt, wer kassiert?

Den Beitrag schuldet der Gast. Er füllt den Meldeschein aus, spätestens bei der Anreise, und zahlt den Beitrag in der Unterkunft. Der Vermieter zieht ihn ein und gibt dafür Meldeschein, Gästekarte und HATIX-Fahrschein aus. Anschließend leitet er die Beträge an die Stadt weiter.

Gastgeber haben dabei mehrere Pflichten:

  • Vermieter und vergleichbare Personen haften gegenüber der Stadt Thale für vollständige Meldescheine und dafür, dass die Beiträge eingezogen und überwiesen werden.
  • Auf Verlangen der Stadt oder der Bodetal Tourismus GmbH müssen sie jederzeit Auskunft über Zahl, Aufenthaltsdauer und Zahlungspflicht ihrer Gäste geben und Einsicht in die Unterlagen gewähren.
  • Die Gästebeitragssatzung muss in der Unterkunft für jeden Gast zur Einsicht ausliegen.
  • Wer keine Beiträge oder keine Null-Meldung abgibt oder das Geld zu spät überweist, handelt laut Satzung ordnungswidrig.

Auch für Gäste ist es keine Formsache. Ordnungswidrig handelt, wer den Meldeschein vorsätzlich oder leichtfertig nicht ausfüllt oder den Beitrag nicht zahlt.

Für Zweitwohnungen gilt der Jahresbeitrag. Wer ihn zahlen muss, meldet sich innerhalb von zehn Werktagen nach Bezug der Wohnung bei der Stadt Thale an und nach dem Auszug wieder ab.

Was die Gästekarte bietet

Der größte Vorteil ist der Nahverkehr. Mit dem HATIX fahren Gäste kostenlos mit allen öffentlichen Bussen und Straßenbahnen im Landkreis Harz. Dazu gibt es ein Bonusheft mit Vergünstigungen. Die Gästekarte mit HATIX-Logo gilt für den Inhaber und alle Personen auf dem Meldeschein, und zwar im eingetragenen Zeitraum.

Zum Geltungsbereich gibt es unterschiedliche Angaben. Die Seite des Bodetals nennt den Landkreis Harz. Die Dachseite Harzinfo nennt dagegen die Landkreise Harz, Goslar, Göttingen und Mansfeld-Südharz. Seit dem 01.01.2026 gilt das HATIX in den Landkreisen Göttingen und Goslar ohne Aufpreis auch in Regionalbahnen.

Das „Bodetal-Ticket“ umfasst über 60 Seiten mit Informationen, Tipps und Rabatten touristischer Partner. Dazu gehören zum Beispiel ein Rabatt für Minigolf bei den Seilbahnen Thale und 20 Prozent auf den Eintritt im Hexenhaus Thale. Gästekarte und Meldeschein gelten einschließlich An- und Abreisetag. Sie berechtigen zur kostenfreien oder ermäßigten Nutzung bestimmter Einrichtungen und Angebote.

Umsatzsteuer und Rechnung

Eine Besonderheit in Thale: Die Satzung nennt alle Beträge ausdrücklich inklusive Mehrwertsteuer. Für Vermieter gilt im Regelfall trotzdem: Schuldet der Gast die Kurtaxe und zieht der Vermieter sie im Namen und für Rechnung der Gemeinde ein, ist sie ein durchlaufender Posten nach § 10 Abs. 1 UStG. Sie gehört dann nicht zum Entgelt, und der Vermieter schlägt keine Umsatzsteuer darauf. Der Gästebeitrag gehört deshalb als eigene Position ohne Steuersatz auf die Rechnung, getrennt von der Übernachtung mit 7 Prozent. Gebucht wird er erfolgsneutral.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Ein Paar übernachtet vom 10. bis 14. Juli.

Beispielrechnung

  1. Aufenthaltstage: 4 (An- und Abreisetag zählen als ein Tag)
  2. Sommersatz Erwachsene: 3,00 €
  3. 4 Tage × 3,00 € × 2 Personen = 24,00 €
  4. Gästebeitrag gesamt: 24,00 €

Beispiel 2: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und vier Kindern im Alter von 4, 9, 12 und 15 Jahren bleibt drei Nächte im November.

Beispielrechnung

  1. Erwachsene: 3 Tage × 2,00 € × 2 = 12,00 €
  2. Kind mit 4 Jahren: befreit = 0,00 €
  3. Kinder mit 9 und 12 Jahren: 3 Tage × 1,00 € × 2 = 6,00 €
  4. Kind mit 15 Jahren: drittes Kind von 6 bis 17 Jahren, befreit = 0,00 €
  5. Gästebeitrag gesamt: 18,00 €

Beispiel 3: Ein Gast mit GdB 80 und Merkzeichen B reist mit Begleitperson an und bleibt fünf Nächte im Oktober.

Beispielrechnung

  1. Gast mit Schwerbehinderung: 5 Tage × 1,50 € = 7,50 €
  2. Begleitperson: befreit = 0,00 €
  3. Gästebeitrag gesamt: 7,50 €

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Ja. Die Satzung kennt mehrere Befreiungen und Ermäßigungen. Den Nachweis bringt der Gast mit, etwa einen Ausweis, eine Bescheinigung oder ein ärztliches Zeugnis. Gilt mehr als eine Ermäßigung, wird laut Redaktionsdaten nur die höchste gewährt.

Kinder und Jugendliche

Kinder unter 6 Jahren sind befreit. Befreit ist auch das dritte und jedes weitere Kind bis 17 Jahre einer Familie, wenn für zwei Kinder bereits der ermäßigte Beitrag gezahlt wurde. Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren zahlen 50 Prozent. Laut Redaktionsdaten sind auch Klassenfahrten und Jugendfreizeiten befreit, und zwar Kinder bis 17 Jahre und ihre Betreuer.

Menschen mit Behinderung

Schwerbehinderte zahlen die Hälfte, wenn ihr Ausweis einen Grad der Behinderung von mindestens 50 ausweist. Befreit sind Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen B, die auf ständige Begleitung angewiesen sind. Nach dieser Neufassung ist ausdrücklich nur die Begleitperson befreit, nicht die schwerbehinderte Person selbst.

Geschäftsreisen

Wer nur zur Arbeit, zur Ausbildung oder für ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr in Thale ist, ist laut Satzung befreit. Teilnehmer von Kongressen, Tagungen und Lehrgängen sind befreit, wenn sie die touristischen Einrichtungen nicht nutzen. Der Grund des Aufenthalts sollte belegt werden, etwa mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers.

Angehörige von Einwohnern

Befreit ist, wer eine Person mit Hauptwohnsitz im Erhebungsgebiet aus familiären oder persönlichen Gründen besucht und in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen wird. Wer dagegen in einer Ferienwohnung oder einem Hotel übernachtet, muss in der Regel zahlen.

Weitere Fälle

  • Gäste aus den Partnerstädten Thales
  • bettlägerige Kranke mit ärztlichem Zeugnis
  • weitere Personen im Haushalt von Zahlern des Jahresbeitrags
  • Tagesgäste ohne Übernachtung, die derzeit nicht erhoben werden

Diese Fälle stammen aus der Satzung in der Lesart der Redaktionsdaten. Den vollständigen Wortlaut kennt die Bodetal Tourismus GmbH.

Entwicklung der Kurtaxe im Überblick

Entwicklung des Steuersatzes in Thale

Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Keine Abgabe / nicht anwendbar
  • Geschäftsreisen befreit

3 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Euro vergleichen lässt.

2026

Satz
3,00 € (Hauptsaison)
Geschäftsreisen
befreit
Wichtige Änderungen
keine Satzungsänderung ermittelt; HATIX gilt jetzt auch in Regionalbahnen in Goslar und Göttingen
Einnahmen
nicht gesichert belegt

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20263,00 € (Hauptsaison)befreitkeine Satzungsänderung ermittelt; HATIX gilt jetzt auch in Regionalbahnen in Goslar und Göttingennicht gesichert belegt
20253,00 € (Hauptsaison)befreitkeine Änderung ermitteltnicht gesichert belegt
20243,00 € (Hauptsaison)befreitkeine Änderung ermitteltnicht gesichert belegt
20233,00 € (Hauptsaison)befreit1. Änderungssatzung: Jahresbeitrag 90 €, Befreiung für Begleitpersonen mit Merkzeichen B, Ermäßigung ab GdB 50 neu gefasstnicht gesichert belegt
20223,00 € (Hauptsaison)befreitneue Gästebeitragssatzung, Jahresbeitrag 75 €, HATIX in der Satzung verankertnicht gesichert belegt
2021nicht gesichert belegtnicht gesichert belegtnoch Kurtaxe-Regelung, Einzelheiten nicht gesichert belegtnicht gesichert belegt
2020nicht gesichert belegtnicht gesichert belegtnicht gesichert belegtnicht gesichert belegt
20193,00 € (Hauptsaison)nicht gesichert belegtKurtaxe erstmals in Sommer- und Wintersatz geteilt (2 €/3 €)nicht gesichert belegt
2018nicht gesichert belegtnicht gesichert belegtnoch ein einheitlicher Satz ohne Saisonunterschied, Höhe nicht gesichert belegtnicht gesichert belegt

Zum Jahr 2019 berichtete die Volksstimme, dass die Stadt Thale ihre Kurtaxe erstmals geteilt hat: zwei Euro von November bis März, drei Euro in der Hauptsaison von April bis Oktober. Begründet wurde das mit höheren Kosten für das Urlauberticket HATIX und weitere Rabatte. Seit dem Wechsel zum Gästebeitrag 2022 sind die Tagessätze gleich geblieben. Geändert hat sich vor allem der Jahresbeitrag. Zu den Einnahmen hat die Stadt nach unserer Recherche keine Zahlen veröffentlicht.

Häufige Fragen zur Kurtaxe Thale

Wie hoch ist die Kurtaxe in Thale 2026?

Erwachsene zahlen von April bis Oktober 3,00 Euro pro Tag und von November bis März 2,00 Euro. Kinder von 6 bis 17 Jahren zahlen 1,50 bzw. 1,00 Euro. Kinder unter 6 Jahren sind befreit.

Werden An- und Abreisetag in Thale doppelt berechnet?

Nein. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Die Zahl der Beitragstage entspricht damit der Zahl der Übernachtungen.

Müssen Geschäftsreisende in Thale den Gästebeitrag zahlen?

Nein. Wer nur zur Arbeit oder Ausbildung in Thale ist, ist laut Satzung befreit. Teilnehmer von Tagungen sind befreit, wenn sie die touristischen Einrichtungen nicht nutzen. Ohne Zahlung gibt es allerdings kein HATIX.

Was bringt mir der Gästebeitrag im Bodetal?

Gäste erhalten das HATIX für kostenlose Fahrten mit Bus und Straßenbahn im Harz und ein Bonusheft mit über 60 Seiten Rabatten, zum Beispiel für Freizeit, Museen und Gastronomie.

Wie hoch ist der Jahresgästebeitrag für Zweitwohnungen in Thale?

Seit der 1. Änderungssatzung beträgt er 90 Euro pro Kalenderjahr. Inhaber müssen sich innerhalb von zehn Werktagen nach Bezug der Wohnung bei der Stadt Thale anmelden.

Gibt es Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung?

Ja. Schwerbehinderte ab GdB 50 zahlen die Hälfte. Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen B sind ganz befreit.

Quellen

  • Stadt Thale: Gästebeitragssatzung vom 16.12.2021 (THALEKURIER 01/2022)
  • Stadt Thale: 1. Satzung zur Änderung der Gästebeitragssatzung, Beschluss 17.11.2022 (THALEKURIER 01/2023)
  • Stadt Thale: Übersicht Satzungen und Verordnungen
  • Bodetal Tourismus GmbH: HATIX & Gästebeitrag
  • Harzer Tourismusverband (harzinfo.de): HATIX – Das Harzer Urlaubsticket
  • HATIX-Informationsseite: Häufige Fragen zum Harzer Urlaubs-Ticket
  • Harz nah dran: HATIX gilt seit 2026 auch auf der Schiene
  • Volksstimme: Ärger mit der Kurtaxe im Bodetal (März 2019)
  • harzdomicile.de: Kurtaxe in Thale (Sekundärquelle)
  • Umsatzsteuergesetz § 10 Abs. 1 (durchlaufende Posten), erläutert bei MonteurBook und bnbills
  • Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA)