Ratgeber · Kurtaxe · Timmendorfer Strand

Kurtaxe Timmendorfer Strand: Kurabgabe 2026, Befreiungen, Rechenbeispiele und Entwicklung seit 2018

Stand: Oktober 2026

In Timmendorfer Strand kostet die Kurabgabe 2026 in der Hauptsaison 3,50 Euro und in der Nebensaison 2,00 Euro pro Erwachsenem und Tag. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts. Hier steht, wie die Tage gezählt werden, wer befreit ist, was Vermieter beachten müssen und wie sich die Sätze seit 2018 entwickelt haben.

Betrag direkt ausrechnen

Kurabgabe · Hauptsaison 1. Mai bis 30. September · unter 18 frei · Erwachsene: 3,50 € / 2,00 €

Reisezweck

Kurtaxe gesamt

49,00 €

Je Erwachsenem

24,50 €

Tage Hauptsaison

7

Tage Nebensaison

0

Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 3,50 € · An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag; der Anreisetag wird nicht berechnet. Jahres-ostseecard 98 €.

Befreiung: Beruflich oder dienstlich Anwesende ohne Nutzung der Kureinrichtungen sind mit Dienstausweis des Kurbetriebs befreit.

Reha-Patienten zahlen 1,00 € je Übernachtung. Die Tourismusabgabe von 2,60 % betrifft nur Betriebe, nicht Gäste.

Rechnungstext

Kurabgabe Timmendorfer Strand (mit Niendorf): 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 49,00 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt

Vergleich mit drei anderen Orten
56,00 €
56,00 €
68,60 €

Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurabgabesatzung Timmendorfer Strand (Fassung 31.03.2023, in Kraft seit 01.01.2024). Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.

Wer in Timmendorfer Strand, Niendorf/Ostsee, Groß Timmendorf oder Hemmelsdorf übernachtet, zahlt zusätzlich zum Übernachtungspreis eine Kurabgabe, umgangssprachlich Kurtaxe. Für Gäste ist das ein überschaubarer Betrag. Für Vermieter und Hoteliers ist es eine echte Verwaltungsaufgabe: Sie ziehen die Abgabe ein, melden ihre Gäste und geben die OstseeCard aus. Dieser Ratgeber zeigt, was im Oktober 2026 gilt, wie gerechnet wird, wer befreit ist und wie sich die Sätze seit 2018 entwickelt haben. Grundlage ist vor allem die Kurabgabesatzung der Gemeinde. Wo etwas nicht sicher belegt ist, sagen wir das.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Der offizielle Name ist „Kurabgabe“, die Gästekarte heißt „OstseeCard“. Maßgeblich ist die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 31. März 2023, in Kraft getreten am 1. Januar 2024. Die Gemeinde erhebt die Abgabe aufgrund ihrer Anerkennung als Ostseebad bzw. Erholungsort nach § 10 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG). Die Kurabgabe dient ausschließlich zur Deckung von 75 % des Aufwandes für die Kur- und Erholungseinrichtungen und die Veranstaltungen. Erhebungsgebiet ist das gesamte Gemeindegebiet. Die Tabelle des Kurbetriebs nennt dafür Timmendorfer Strand, Niendorf, Hemmelsdorf, Groß Timmendorf und Oeverdiek.

Davon zu trennen ist die Tourismusabgabe. Sie wurde durch die Gemeindevertretung am 24.03.2026 neu beschlossen. Ab dem 01.01.2026 deckt sie 70,0 % der gemeindlichen Aufwendungen für die Tourismuswerbung. Diese Abgabe zahlen nicht die Gäste, sondern Betriebe und Selbständige. Ausdrücklich gehören dazu auch Personen, die tourismusbezogene Leistungen im Rahmen privater Vermögensverwaltung anbieten, insbesondere durch das Vermieten von Ferienwohnungen. Den Abgabesatz von 2,60 % nennen die Recherchedaten der Redaktion. In den ausgewerteten Auszügen der Satzung ließ er sich nicht unabhängig prüfen.

Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison

Im ganzen Gemeindegebiet gelten dieselben Sätze. Die Saisonzeiten laut Satzung: Nebensaison 01.01. bis 30.04., Hauptsaison 01.05. bis 30.09., Nebensaison 01.10. bis 31.12. Die Sätze gelten je Aufenthaltstag einschließlich der Mehrwertsteuer.

Zeitraum / KategorieErwachsene ab 18Kinder und Jugendliche
Nebensaison 01.01.–30.04.2,00 € pro Tagfrei
Hauptsaison 01.05.–30.09.3,50 € pro Tagfrei
Nebensaison 01.10.–31.12.2,00 € pro Tagfrei
Jahres-OstseeCard98,00 €frei
Tageskurkarte 01.05.–15.09.3,50 €frei
Tageskurkarte ab 15 Uhr2,00 €frei
Patienten in Reha-Kliniken1,00 € pro Übernachtungfrei

Tagesgäste lösen in der Saison eine Tageskurkarte. Sie müssen sie beim Betreten des konzessionierten Strandes in der Zeit vor 17.00 Uhr unaufgefordert beim Strandkorbvermieter oder am Automaten kaufen. Vom 1. Mai bis zum 15. September kostet das 3,50 Euro, ab 15 Uhr noch 2 Euro. Was ohne gültige Karte als Nachlöse fällig wird, ist für die aktuelle Satzung nicht gesichert belegt. Die Redaktionsdaten nennen 7 Euro. In der alten Satzung ab 2016 waren es unabhängig von der Tageszeit € 6,00.

Wie die Tage gezählt werden

Die wichtigste Regel: An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird. In der Praxis zahlt man also für so viele Tage, wie man Nächte bleibt.

Für Dauergäste gibt es eine Pauschale. Die Zahl der Aufenthaltstage wird auf 28 Tage der Hauptsaisonzeit pauschaliert, wenn der Kurabgabepflichtige einen entsprechenden Antrag stellt oder Eigentümer, Miteigentümer oder sonstiger Dauernutzungsberechtigter einer Wohnungseinheit im Ort ist. 28 Tage zu je 3,50 Euro ergeben genau die 98 Euro der Jahres-OstseeCard. Wer seine Aufenthaltsdauer bei einer Kontrolle nicht nachweisen kann, für den werden 28 Tage der bei Antreffen geltenden Saisonkategorie pauschaliert.

Wer zahlt, wer kassiert?

Die Abgabe schulden natürliche Personen, die sich im Gemeindegebiet aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben. Sie ist zu zahlen, ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Umfang die Kureinrichtungen besucht werden. Als ortsfremd gelten auch Eigentümer von Wohnungen, Wohnwagen oder Booten im Hafen. Nicht als ortsfremd gilt, wer sich aufgrund eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses regelmäßig im Gemeindegebiet aufhält.

Die Kurabgabeschuld entsteht mit dem Eintreffen im Gemeindegebiet. Sie ist eine Bringschuld und wird beim Wohnungsgeber bezahlt. Der Vermieter füllt mit dem Gast den Meldeschein aus oder nutzt das Online-Meldeverfahren des Kurbetriebs. Gegen Zahlung händigt er Quittung oder Meldeschein und die „OstseeCard“ als Gästekarte in Form einer elektronisch lesbaren Karte aus. Wichtig für Gastgeber: Der Wohnungsgeber ist nicht berechtigt, Ermäßigungen zu gewähren. Ermäßigungen und Befreiungen entscheidet der Kurbetrieb Timmendorfer Strand-Niendorf/Ostsee in der Strandallee 42.

Was die Gästekarte bietet

Nach Angaben des Tourismus-Service bezahlt die Kurabgabe die Sauberkeit von Strand und Ort und den Betrieb der vielen DLRG-Türme. Außerdem sind die öffentlichen Toiletten und alle Infomaterialien kostenlos. Mit der OstseeCard gibt es an vielen Orten Ermäßigungen auf diverse Produkte und Angebote.

Dazu kommt die landesweite gegenseitige Anerkennung: Wer eine Gästekarte aus einem teilnehmenden Ort hat, darf einmal pro Aufenthalt eine andere Tourismusgemeinde aus der Liste im Rahmen eines Tagesausfluges kurabgabefrei besuchen. Timmendorfer Strand steht auf dieser Liste (Stand Februar 2026). Die Karte muss man dabeihaben und auf Verlangen vorzeigen. Bei missbräuchlicher Benutzung wird die „OstseeCard“ ohne Ausgleichsleistung eingezogen.

Umsatzsteuer und Rechnung

Die Satzung nennt alle Sätze ausdrücklich einschließlich Mehrwertsteuer. Diese Steuer gehört zur Abgabe der Gemeinde, nicht zur Leistung des Vermieters. Zieht der Gastgeber die Kurabgabe im Namen und für Rechnung der Gemeinde ein, gilt sie umsatzsteuerlich in der Regel als durchlaufender Posten. Sie gehört dann nicht zum Entgelt für die Übernachtung, und der Vermieter berechnet darauf keine eigene Umsatzsteuer. Auf der Rechnung sollte die Kurabgabe deshalb als eigener Posten ohne Steuerausweis stehen, getrennt von Übernachtung und Frühstück.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Familie in der Hauptsaison, zwei Erwachsene und zwei Kinder (10 und 15 Jahre), Anreise 12. Juli, Abreise 19. Juli.

Beispielrechnung

  1. Berechnete Tage: 7 (Anreisetag zählt nicht)
  2. Erwachsene: 2 × 7 Tage × 3,50 € = 49,00 €
  3. Kinder: 2 × 7 Tage × 0,00 € = 0,00 €
  4. Kurabgabe gesamt: 49,00 €

Beispiel 2: Saisonwechsel, ein Erwachsener, Anreise 27. September, Abreise 3. Oktober.

Beispielrechnung

  1. Berechnete Tage: 28.09. bis 03.10. = 6 Tage
  2. Hauptsaison: 3 Tage × 3,50 € = 10,50 €
  3. Nebensaison: 3 Tage × 2,00 € = 6,00 €
  4. Kurabgabe gesamt: 16,50 €

Beispiel 3: Paar in der Nebensaison, eine Person mit Grad der Behinderung 80, ohne Merkzeichen B, fünf Nächte im November.

Beispielrechnung

  1. Person ohne Ermäßigung: 5 Tage × 2,00 € = 10,00 €
  2. Person mit GdB 80 (50 %): 5 Tage × 1,00 € = 5,00 €
  3. Kurabgabe gesamt: 15,00 €

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Ja, für mehrere Gruppen. Den Antrag stellt man immer beim Kurbetrieb, nicht beim Vermieter.

Kinder und Jugendliche

Freigestellt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ab dem 18. Geburtstag wird die volle Abgabe fällig. Ein Vermittlerportal schreibt, dass Kinder im Kurbetrieb eine kostenlose Kinder-OstseeCard erhalten können.

Menschen mit Behinderung

Komplett befreit sind Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 % sowie die ständige Begleitperson, wenn dies durch den Eintrag ‚B‘ auf der Vorderseite des Behindertenausweises vermerkt ist. Laut Kurbetrieb zahlen Personen mit einem Grad der Behinderung von 80% und 90% eine um 50% ermäßigte Kurabgabe. Ob bei einem GdB von 80 oder 90 mit Merkzeichen B auch die Begleitperson befreit ist, ist nicht gesichert belegt. Ein Vermittlerportal bejaht das, die Befreiungsregel der Satzung nennt die Begleitperson aber nur beim GdB 100.

Geschäftsreisen

Nicht erfasst sind Personen, die in Ausübung ihres Dienstes oder Berufes vorübergehend anwesend sind, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen. Sie bekommen nach Vorlage einer Bescheinigung ihres Arbeitgebers einen Dienstausweis vom Kurbetrieb. Ihnen darf eine Ostseecard nicht ausgehändigt werden. Auch Tagungsteilnehmer können befreit sein. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung vorher beim Kurbetrieb angemeldet wurde. Die Befreiung gilt nur bis zu einer Dauer von vier Tagen, nicht an Feiertagen, Freitagen, Samstagen und Sonntagen, und nicht für Begleitpersonen. Bei Gruppen ab 20 Personen (Sammelreisen und Betriebsausflüge) gibt es auf vorherigen Antrag des Vermieters eine Ermäßigung von 1 Euro.

Angehörige von Einwohnern

Freigestellt sind Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind. Bedingung ist, dass sie die Kureinrichtungen nicht nutzen. Ebenfalls frei sind Teilnehmer an Familienfeiern, wenn sie die Kur- und Erholungseinrichtungen nicht in Anspruch nehmen.

Weitere Fälle

  • Inhaber einer gültigen „OstseeCard“ aus Fremdgemeinden sind freigestellt.
  • Befreit sind auch Kranke, die durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, dass sie ihre Unterkunft nicht verlassen können. Patienten in Rehabilitationskrankenhäusern fallen nicht darunter.
  • Reha-Patienten zahlen unabhängig von der Saison € 1,00 pro Übernachtung.
  • In Härtefällen kann die Kurabgabe auf Antrag ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn ihre Einziehung unbillig wäre.

Entwicklung der Kurtaxe im Überblick

Entwicklung des Steuersatzes in Timmendorfer Strand

Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Geschäftsreisen befreit

2 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Euro vergleichen lässt.

2026

Satz
3,50 € (Hauptsaison)
Geschäftsreisen
befreit
Wichtige Änderungen
Kurabgabe unverändert; neue Tourismusabgabesatzung für Betriebe (Beschluss 24.03.2026, rückwirkend ab 01.01.2026)
Einnahmen
nicht gesichert belegt

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20263,50 € (Hauptsaison)befreitKurabgabe unverändert; neue Tourismusabgabesatzung für Betriebe (Beschluss 24.03.2026, rückwirkend ab 01.01.2026)nicht gesichert belegt
20253,50 € (Hauptsaison)befreitSätze unverändert, Jahreskarte 98 €nicht gesichert belegt
20243,50 € (Hauptsaison)befreitNeue Satzung: Hauptsaison 01.05.–30.09., Nebensaison 2,00 €, Jahreskarte 98 €, Tageskurkarte statt Strandbenutzungsgebührnicht gesichert belegt
2023nicht gesichert belegtbefreitSatzung vom 26.03.2021 in Kraft; Sätze nicht gesichert belegt; Satzungstext nicht ausgewertetnicht gesichert belegt
2022nicht gesichert belegtbefreitwie 2023nicht gesichert belegt
20213,00 € (Hauptsaison)befreitHauptsaison 15.05.–15.09., Nebensaison 1,70 €; neue Satzung vom 26.03.2021nicht gesichert belegt
20203,00 € (Hauptsaison)befreitSatzung ab 2016, Jahreskarte 84 €; spätere Änderungen nicht gesichert belegtnicht gesichert belegt
20193,00 € (Hauptsaison)befreitwie 2020nicht gesichert belegt
20183,00 € (Hauptsaison)befreitwie 2020nicht gesichert belegt

Zu den Werten: Die Satzung ab 2016 legte Nebensaison € 1,70, Hauptsaison € 3,00 und Jahres-„Ostsee-Card“ € 84,00 fest. Ein Hotel im Ort nannte im November 2021 3,00 € (15.05 – 15.09) in der Hauptsaison und 1,70 € (16.09 – 14.05) in der Nebensaison. Mit der neuen Satzung trat die bisherige Satzung vom 26.03.2021 außer Kraft. Deren Sätze für 2022 und 2023 konnten wir nicht prüfen. Ebenso ungeprüft blieb, ob ihr Wortlaut die Befreiung bei Dienst- und Geschäftsreisen enthielt. Sie steht in den Satzungen ab 2016 und ab 2024. Für 2025 meldete die Lokalpresse, es bleibt bei einer Kurabgabe von 3,50 Euro vom 1. Mai bis zum 30. September und 2 Euro vom 1. Oktober bis 30. April. Zahlen zu den jährlichen Einnahmen aus der Kurabgabe haben wir in offiziellen Quellen nicht gefunden.

Häufige Fragen zur Kurtaxe Timmendorfer Strand

Wie hoch ist die Kurtaxe in Timmendorfer Strand 2026?

Erwachsene zahlen vom 1. Mai bis 30. September 3,50 Euro pro Tag, in der übrigen Zeit 2,00 Euro pro Tag. Die Jahres-OstseeCard kostet 98 Euro. Die Sätze gelten im ganzen Gemeindegebiet, also auch in Niendorf, Hemmelsdorf und Groß Timmendorf.

Wird der Anreisetag berechnet?

Nein. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag, und der Anreisetag wird nicht berechnet. Man zahlt also für so viele Tage, wie man Nächte bleibt.

Müssen Kinder Kurabgabe zahlen?

Nein. Kinder und Jugendliche sind bis zum 18. Geburtstag von der Kurabgabe freigestellt.

Sind Menschen mit Schwerbehinderung befreit?

Bei einem Grad der Behinderung von 100 ist man befreit, mit Merkzeichen B auch die ständige Begleitperson. Bei einem GdB von 80 oder 90 gibt es 50 Prozent Ermäßigung. Ob die Begleitperson dann ebenfalls befreit ist, ist nicht gesichert belegt. Am besten fragt man beim Kurbetrieb nach.

Zahlen Geschäftsreisende die Kurabgabe?

Wer beruflich vorübergehend im Ort ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt, ist befreit. Nötig ist ein Dienstausweis vom Kurbetrieb, den man gegen eine Bescheinigung des Arbeitgebers bekommt. Tagungsteilnehmer sind höchstens vier Tage befreit, nicht freitags, am Wochenende oder an Feiertagen, und nur wenn die Tagung vorher angemeldet wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Kurabgabe und Tourismusabgabe?

Die Kurabgabe zahlen die Gäste pro Aufenthaltstag. Die Tourismusabgabe zahlen Betriebe und Selbständige, auch private Ferienwohnungsvermieter. Sie finanziert die Tourismuswerbung und wurde 2026 mit einer neuen Satzung geregelt. Die Kurabgabe ersetzt sie nicht.

Quellen

  • Gemeinde Timmendorfer Strand: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe vom 31.03.2023 (Ortsrecht 8.2, in Kraft seit 01.01.2024)
  • Gemeinde Timmendorfer Strand: Bekanntmachung der Kurabgabesatzung ab 2024
  • Gemeinde Timmendorfer Strand: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr vom 25.06.2015 (gültig ab 2016)
  • Gemeinde Timmendorfer Strand: Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Beschluss 24.03.2026)
  • Gemeinde Timmendorfer Strand: Ortsrecht Kurbetrieb und Amtliche Bekanntmachungen
  • Kurbetrieb Timmendorfer Strand-Niendorf/Ostsee: Tabelle für die Ermittlung der Kurabgabe ab 01.01.2024
  • Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus-Service: FAQ zu Kurabgabe und Ostseecard
  • Möllner Tourismus: Gegenseitige Anerkennung der Gästekarte in Schleswig-Holstein (Stand Februar 2026)
  • Lübecker Nachrichten / Wochenspiegel: Kurabgabe in Ostholstein 2025
  • Hotel Timmendorfer Strand: Hinweise zur Kurtaxe 2021
  • Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG), § 10
  • myOSTSEE: Kurtaxe Timmendorfer Strand (Vermittlerportal)