Ratgeber · Kurtaxe · Travemünde

Kurtaxe Travemünde: Kurabgabe 2026, Befreiungen, Rechenbeispiele und Regeln für Vermieter

Stand: Oktober 2026

Seit dem 15. Mai 2026 kostet die Kurabgabe in Travemünde 3,50 Euro pro Tag in der Sommerkurzeit und 2,00 Euro im Rest des Jahres. Bis dahin waren es 3,00 und 1,60 Euro. Tagungsgäste sind nicht mehr befreit. Dieser Ratgeber erklärt, wer zahlt, wie die Tage gezählt werden und welche Befreiungen es weiterhin gibt.

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Kurabgabe · Hauptsaison 15. Mai bis 14. September · unter 18 frei · Erwachsene: 3,50 € / 2,00 €

Reisezweck

Kurtaxe gesamt

49,00 €

Je Erwachsenem

24,50 €

Tage Hauptsaison

7

Tage Nebensaison

0

Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 3,50 € · An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag; der Anreisetag wird nicht berechnet. Jahreskurabgabe 98 €.

Befreiung: Seit 15. Mai 2026 sind auch Tagungs- und Geschäftsgäste grundsätzlich abgabepflichtig.

Die Sätze gelten seit 15. Mai 2026, vorher 3,00 € und 1,60 €. Tagesgäste zahlen statt Kurabgabe eine Strandgebühr.

Rechnungstext

Kurabgabe Travemünde (mit Priwall, Ivendorf, Brodten): 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 49,00 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt

Vergleich mit drei anderen Orten
56,00 €
56,00 €
68,60 €

Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurabgabesatzung Hansestadt Lübeck, 2. Änderungssatzung vom 04.05.2026. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.

Wer in Travemünde übernachtet, zahlt Kurabgabe. Seit dem 15. Mai 2026 ist sie höher als in den Jahren davor. Die Hansestadt Lübeck hat die Tagessätze mit der 2. Änderungssatzung auf 3,50 Euro in der Sommerkurzeit und 2,00 Euro in der übrigen Zeit angehoben. Gleichzeitig ist die bisherige Befreiung für Tagungsgäste weggefallen. Dieser Ratgeber zeigt, was Gäste zahlen, wie die Tage gezählt werden und wer befreit ist. Außerdem erfahren Vermieter und Hoteliers, was sie bei Meldeschein, ostseecard und Abrechnung beachten müssen.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Die Abgabe heißt offiziell Kurabgabe. Grundlage ist die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde vom 30.11.2020. Aktuell gilt sie in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.05.2026, die seit dem 15.05.2026 in Kraft ist. Die Satzung stützt sich auf die Gemeindeordnung und das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG). Der Stadtteil Travemünde ist als Seeheilbad anerkannt. Die Kurabgabe wird in den Stadtbezirken Ivendorf, Alt-Travemünde/Rönnau, Priwall, Teutendorf und Brodten erhoben, und zwar das ganze Jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Zuständig ist der Kurbetrieb Travemünde, ein Eigenbetrieb der Hansestadt Lübeck.

Zahlen müssen alle Personen, die im Erhebungsgebiet übernachten oder dort eine Unterkunft haben, ohne dort zu wohnen. Im Gegenzug dürfen sie die öffentlichen Kureinrichtungen nutzen und an Veranstaltungen teilnehmen. Dieselbe Satzung regelt auch die Strandbenutzungsgebühr für Tagesgäste. Wer Kurabgabe zahlt, hat die Strandgebühr damit bereits bezahlt. Die Satzung legt auch fest, wie die Kosten der Kureinrichtungen gedeckt werden: zu 48 Prozent aus der Kurabgabe, zu 28 Prozent aus der Strandbenutzungsgebühr und zu 24 Prozent aus dem Anteil der Stadt und sonstigen Einnahmen. In der Fassung von 2023 lagen diese Anteile noch bei 54, 32 und 14 Prozent.

Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison

Für alle Stadtbezirke gelten dieselben Sätze. Die Beträge enthalten laut Satzung bereits die Mehrwertsteuer.

Gebiet / AbgabeZeitraumErwachsene ab 18 JahrenKinder und Jugendliche
Kurabgabe, gesamtes Erhebungsgebiet15.05.–14.09. (Sommerkurzeit)3,50 € pro Tagbefreit bis 17 Jahre
Kurabgabe, gesamtes Erhebungsgebiet01.01.–14.05. und 15.09.–31.12.2,00 € pro Tagbefreit bis 17 Jahre
Jahreskurabgabe (auf Antrag)Kalenderjahr98,00 € pauschal pro Personbefreit bis 17 Jahre
Strandbenutzungsgebühr für Tagesgäste ab 16 Jahren15.05.–14.09.3,50 €, ab 15 Uhr 2,00 €bis 15 Jahre frei
Strandbenutzungsgebühr15.09.–14.05.keine Gebührkeine Gebühr

Bis zum 14.05.2026 kostete die Kurabgabe 3,00 Euro in der Sommerkurzeit und 1,60 Euro in der übrigen Zeit. Die Strandgebühr lag bei 3,00 Euro, ab 15 Uhr bei 1,60 Euro. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre gibt es auf Wunsch eine Kinderkarte. Sie kostet einmalig 1,20 Euro für den ganzen Aufenthalt und ist nur bei Anmeldung mit Papiermeldeschein vorgesehen.

Die Jahreskurabgabe von 98 Euro entspricht 28 Tagen in der Sommerkurzeit. Sie gilt vor allem für Eigentümer und Besitzer von Wohnungen, für Inhaber von Dauerliegeplätzen und Dauerstellplätzen sowie für deren Familienangehörige. Sie wird auf Antrag gewährt, wenn der Kurbetrieb sie nach Prüfung bewilligt. Wird ein Dauerstellplatz erst nach dem 14.09. erworben, kann der Betrag auf Antrag auf 56 Euro herabgesetzt werden. Für Tagesgäste gibt es laut mehreren Gästeportalen außerdem eine Saisonstrandkarte für 84 Euro. In den eingesehenen amtlichen Unterlagen ist dieser Betrag nicht gesondert bestätigt. Am Brodtener Ufer ist der Strand gebührenfrei.

Wie die Tage gezählt werden

An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. Der Anreisetag wird nicht berechnet. In der Praxis entspricht die Zahl der Abgabetage deshalb der Zahl der Übernachtungen. Die Kurabgabe wird für jeden zusammenhängenden Aufenthalt in einem Kalenderjahr nach dem Tagessatz berechnet.

Wer über den Saisonwechsel am 14./15. Mai oder 14./15. September hinweg bleibt, zahlt für jeden Tag den Satz des jeweiligen Zeitraums. Die Satzung erhebt die Abgabe nämlich für jeden einzelnen Aufenthaltstag. Wie das Meldesystem Tage an der Saisongrenze im Einzelfall zuordnet, ist nicht gesichert belegt.

Wer zahlt, wer kassiert?

Die Kurabgabe schuldet der Gast. Einziehen muss sie aber der Gastgeber. Wer Gäste beherbergt oder ihnen Wohnraum überlässt, ist dazu verpflichtet. Das gilt für Hotels genauso wie für Ferienwohnungen und Vermittlungen über Buchungsportale. Der Gastgeber zieht die Abgabe ein, händigt dem Gast die ostseecard aus und überweist das Geld innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an den Kurbetrieb Travemünde oder an dessen Beauftragten.

Die Gäste werden in der Regel über den Online-Meldeschein angemeldet. Das System berechnet die Abgabe nach Kategorien automatisch. Vermieter dürfen keine Ermäßigungen oder Befreiungen gewähren, die das System nicht als Kategorie anbietet. Alles darüber hinaus kann nur der Kurbetrieb Travemünde auf Antrag gewähren. Wer eine Befreiung oder Ermäßigung möchte, muss die Voraussetzungen auf Verlangen nachweisen, zum Beispiel mit Ausweis oder Bescheinigung.

Was die Gästekarte bietet

Die Gästekarte heißt ostseecard. Sie belegt, dass die Kurabgabe bezahlt ist, und gilt für den ganzen Aufenthalt. Laut Kurbetrieb bietet sie:

  • freien Zugang zu den gebührenpflichtigen Strandabschnitten und zur Liegewiese (Grünstrand)
  • kostenlose Fahrten mit Bus und Bahn innerhalb von Travemünde
  • Rabatte bei mehr als 30 Partnern aus dem Freizeitbereich, außerdem Ermäßigungen bei der Strandkorbmiete, in Restaurants und Museen
  • Nutzung der Kureinrichtungen und Teilnahme an Veranstaltungen, sofern dafür kein eigenes Entgelt verlangt wird
  • Anerkennung in anderen ostseecard-Orten in Schleswig-Holstein, etwa für einen abgabefreien Tagesausflug

Mit der Kurabgabe werden Promenaden, Kurparks, Strände, Seebrücken, Sanitäranlagen, Spielplätze, die Badesicherheit sowie Veranstaltungen finanziert.

Umsatzsteuer und Rechnung

Laut Satzung enthalten die Tagessätze bereits die Mehrwertsteuer. Gäste zahlen also genau die genannten Beträge. Für Hoteliers und Vermieter gilt: Die Kurabgabe sollte auf der Rechnung getrennt vom Übernachtungspreis stehen, mit Tagen, Personen und Satz. Wird sie im Namen und für Rechnung des Kurbetriebs eingezogen, behandelt man sie üblicherweise als durchlaufenden Posten. Sie gehört dann nicht zum steuerpflichtigen Entgelt des Vermieters. Eine Veröffentlichung von DEHOGA oder Finanzverwaltung speziell zu Travemünde war nicht auffindbar. Wie die Abgabe in der eigenen Buchhaltung zu behandeln ist, sollten Betriebe mit ihrer Steuerberatung klären.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Ein Paar macht Sommerurlaub. Anreise am 4. Juli 2026, Abreise am 11. Juli 2026.

Beispielrechnung

  1. 7 Übernachtungen = 7 Abgabetage (Anreisetag zählt nicht)
  2. 7 Tage × 3,50 € = 24,50 € pro Person
  3. 24,50 € × 2 Erwachsene = 49,00 €

Beispiel 2: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (10 und 15 Jahre) kommt im Herbst. Anreise am 10. Oktober, Abreise am 17. Oktober 2026.

Beispielrechnung

  1. 7 Abgabetage × 2,00 € = 14,00 € pro Erwachsenem
  2. 14,00 € × 2 Erwachsene = 28,00 €
  3. Kinder unter 18 Jahren: 0,00 €
  4. Gesamt: 28,00 €

Beispiel 3: Ein Gast mit einem Grad der Behinderung von 50 bleibt über den Saisonwechsel. Anreise am 10. Mai, Abreise am 17. Mai.

Beispielrechnung

  1. Abgabetage 11.–14. Mai: 4 Tage × 2,00 € = 8,00 €
  2. Abgabetage 15.–17. Mai: 3 Tage × 3,50 € = 10,50 €
  3. Zwischensumme: 18,50 €
  4. 50 % Ermäßigung mit Schwerbehindertenausweis: 18,50 € × 0,5 = 9,25 €

Die Aufteilung im dritten Beispiel folgt der Regel, dass für jeden Tag der Satz des jeweiligen Zeitraums gilt. Verbindlich ist, was das Meldesystem des Kurbetriebs berechnet.

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Ja. Die Satzung nennt in § 5 mehrere Gruppen, die keine Kurabgabe zahlen müssen. In § 19 regelt sie eine Ermäßigung für Menschen mit Schwerbehinderung. Wer eine Befreiung nutzen will, muss die Voraussetzungen nachweisen. Eine Ermäßigung für Rentner sieht die Satzung nicht vor.

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche zahlen bis zum 18. Geburtstag keine Kurabgabe. Auf Verlangen müssen sie ihr Alter nachweisen. Bei der Strandbenutzungsgebühr für Tagesgäste liegt die Grenze niedriger: Dort sind Kinder nur bis zum 16. Geburtstag frei.

Menschen mit Behinderung

Komplett befreit sind Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100. Auch ihre Begleitperson zahlt nichts, wenn eine ständige Begleitung notwendig ist und das im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist. Wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat, bekommt gegen Vorlage des gültigen Ausweises 50 Prozent Ermäßigung. Das gilt für die Kurabgabe ebenso wie für die Strandgebühr. Ermäßigte Strandkarten gibt es bei den Strandkorbvermietungen und beim Kurbetrieb.

Geschäftsreisen

Hier hat sich 2026 am meisten geändert. Bis zum 14.05.2026 waren Tagungsgäste von der Kurabgabe befreit. Seit dem 15.05.2026 gibt es diese Befreiung nicht mehr. Das bestätigen Hotelbetriebe vor Ort und die Presse. Schon der Beschlussantrag in der Lübecker Bürgerschaft sah ausdrücklich vor, Tagungsgäste in die Kurabgabe einzubeziehen. Geschäftsreisende und Tagungsteilnehmer sind deshalb nach aktuellem Stand grundsätzlich abgabepflichtig.

Unsere Rechercheunterlagen nennen eine Befreiung für Aufenthalte zur Erwerbstätigkeit oder gewerblichen Ausbildung, wenn die Kureinrichtungen nicht genutzt werden. Ob und in welcher Form diese Regel in der aktuellen Satzung noch gilt, ist nicht gesichert belegt. Monteure, Auszubildende und Unternehmen sollten sich das vor der Buchung vom Kurbetrieb Travemünde bestätigen lassen.

Angehörige von Einwohnern

Befreit sind bestimmte nahe Angehörige von Personen, die im Erhebungsgebiet wohnen. Dazu zählen Kinder, Enkel, Geschwister, Nichten und Neffen, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder sowie Schwager und Schwägerin. Voraussetzung ist, dass sie unentgeltlich im Haushalt des Einwohners unterkommen und die Kureinrichtungen nicht nutzen. Wer am Strand liegt oder Veranstaltungen besucht, erfüllt diese Bedingung nicht mehr.

Weitere Fälle

  • Personen, die in der Hansestadt Lübeck wohnen, sind befreit. Mit Hauptwohnsitz in Lübeck entfällt auch die Strandgebühr.
  • Studierende an Hoch- und Fachschulen in Lübeck sind mit gültigem Studierendenausweis befreit.
  • Teilnehmer an Sportveranstaltungen, die der Kurbetrieb anerkannt hat, sind für die Zeit ihrer aktiven Teilnahme befreit.
  • Bettlägerige Kranke und Verletzte, die die Kureinrichtungen nicht nutzen können, sind mit ärztlicher Bescheinigung befreit.
  • Inhaber einer ostseecard aus einem anderen Ort sind befreit, solange ihre Karte gilt. Gästekarten anderer Ferienorte in Schleswig-Holstein außerhalb des Verbunds befreien für einen Tag.
  • Wäre die Erhebung im Einzelfall unbillig, kann der Kurbetrieb die Abgabe auf Antrag ganz oder teilweise erlassen.

Entwicklung der Kurtaxe im Überblick

Entwicklung des Steuersatzes in Travemünde

Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Keine Abgabe / nicht anwendbar
  • Geschäftsreisen befreit
  • Geschäftsreisen steuerpflichtig

3 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Euro vergleichen lässt.

2026

Satz
3,50 € (Hauptsaison)
Geschäftsreisen
pflichtig (seit 15.05.2026)
Wichtige Änderungen
2. Änderungssatzung vom 04.05.2026: 3,50/2,00 € statt 3,00/1,60 €, Befreiung für Tagungsgäste gestrichen, Strandgebühr 3,50/2,00 €, Deckungsanteile 48/28/24 %
Einnahmen
nicht gesichert belegt (die Stadt rechnet mit rund 2,9 Mio. €)

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JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20263,50 € (Hauptsaison)pflichtig (seit 15.05.2026)2. Änderungssatzung vom 04.05.2026: 3,50/2,00 € statt 3,00/1,60 €, Befreiung für Tagungsgäste gestrichen, Strandgebühr 3,50/2,00 €, Deckungsanteile 48/28/24 %nicht gesichert belegt (die Stadt rechnet mit rund 2,9 Mio. €)
20253,00 € (Hauptsaison)befreitkeine Änderung der Sätze belegtrund 2,6 Mio. € (Angabe der Stadt gegenüber der Presse)
20243,00 € (Hauptsaison)befreitkeine Änderung der Sätze belegtnicht gesichert belegt
20233,00 € (Hauptsaison)befreit1. Änderungssatzung vom 11.10.2023: § 7 neu gefasst, Deckungsanteile 54/32/14 %nicht gesichert belegt
20223,00 € (Hauptsaison)befreitkeine Änderung der Sätze belegtnicht gesichert belegt
20213,00 € (Hauptsaison)befreitneue Satzung vom 30.11.2020 ersetzt die Satzung von 2001nicht gesichert belegt
2020nicht gesichert belegtnicht gesichert belegtSatzung von 2001; laut Stadt letzte Erhöhung vor 2026 im Jahr 2020nicht gesichert belegt
2019nicht gesichert belegtnicht gesichert belegt9. Änderungssatzung vom 01.04.2019 zur Satzung von 2001nicht gesichert belegt
2018nicht gesichert belegtnicht gesichert belegt8. Änderungssatzung vom 05.02.2018nicht gesichert belegt

Zu den Jahren 2021 bis 2025: Der Satz von 3,00 Euro steht in der Änderungssatzung von 2023. Außerdem nennen ihn Quellen aus der Zeit vor der Erhöhung 2026. Dass die Sätze seit 2020 nicht erhöht wurden, hat die Stadt im Zusammenhang mit der Erhöhung 2026 mitgeteilt. Die Angabe „befreit“ für Geschäftsreisen bezieht sich auf Tagungsgäste. Sie ergibt sich daraus, dass diese Befreiung zum 15.05.2026 abgeschafft wurde. Wie die Befreiung zwischen 2021 und 2025 im Einzelnen formuliert war, ist nicht gesichert belegt. Für 2018 bis 2020 waren keine verlässlichen amtlichen Angaben zu den Tagessätzen auffindbar.

Die Erhöhung von 2026 begründet die Stadt mit dem Erhalt der touristischen Infrastruktur. Nach ihren Angaben liegt Travemünde damit ungefähr auf dem Niveau der Nachbarorte Timmendorfer Strand und Scharbeutz. Der Kurbetrieb rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 320.000 Euro. Fragen zur Kurabgabe beantwortet der Kurbetrieb Travemünde in der Kirchenstraße 3–5 in Lübeck-Travemünde.

Häufige Fragen zur Kurtaxe Travemünde

Wie hoch ist die Kurtaxe in Travemünde 2026?

Seit dem 15. Mai 2026 zahlen Erwachsene ab 18 Jahren vom 15. Mai bis 14. September 3,50 Euro pro Tag. In der übrigen Zeit sind es 2,00 Euro. Vom 1. Januar bis 14. Mai 2026 galt noch der alte Satz von 1,60 Euro.

Zählt der Anreisetag bei der Kurabgabe mit?

Nein. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag, und der Anreisetag wird nicht berechnet. In der Praxis zahlt man daher pro Übernachtung.

Müssen Kinder in Travemünde Kurabgabe zahlen?

Nein. Kinder und Jugendliche sind bis zum 18. Geburtstag befreit. Auf Wunsch gibt es eine Kinderkarte für einmalig 1,20 Euro. Bei der Strandgebühr für Tagesgäste sind Kinder nur bis 15 Jahre frei.

Sind Geschäftsreisende und Tagungsgäste befreit?

Seit dem 15. Mai 2026 nicht mehr. Die frühere Befreiung für Tagungsgäste ist mit der Änderungssatzung weggefallen. Ob es noch eine enge Ausnahme für Aufenthalte zur Ausbildung oder Arbeit gibt, ist nicht gesichert belegt. Das sollte man vorab mit dem Kurbetrieb klären.

Gibt es eine Ermäßigung für Menschen mit Schwerbehinderung?

Ja. Ab einem Grad der Behinderung von 50 gibt es 50 Prozent Ermäßigung. Ab einem Grad von 100 ist man komplett befreit. Die Begleitperson ist frei, wenn die ständige Begleitung im Ausweis eingetragen ist.

Zahlen Lübecker Kurabgabe, wenn sie in Travemünde übernachten?

Nein. Wer in der Hansestadt Lübeck wohnt, ist von der Kurabgabe befreit. Mit Hauptwohnsitz in Lübeck entfällt auch die Strandbenutzungsgebühr.

Quellen

  • Hansestadt Lübeck: Lesefassung der Satzung über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde (Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.05.2026)
  • Hansestadt Lübeck, luebeck.de: Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr Travemünde
  • Hansestadt Lübeck, Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Kurabgabesatzung Travemünde vom 11.10.2023
  • Hansestadt Lübeck, Bekanntmachung der 9. Änderungssatzung zur Satzung über Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühren vom 01.04.2019
  • Hansestadt Lübeck, Bürgerschaftsunterlagen Sitzung SI/2026/008 (Einnahmen Kurbetrieb Travemünde)
  • Travemünde Tourismus: Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr / ostseecard
  • ostseecard-Magazin Seebad Travemünde 2026/2027
  • Gastgeberverzeichnis Travemünde 2026
  • moin.de: Berichte zur Erhöhung der Kurabgabe in Travemünde (März und April 2026)
  • aja Travemünde: FAQ zur Kurabgabe und zum Wegfall der Befreiung für Tagungsgäste
  • Tourismus-Agentur Lübecker Bucht: ostseecard
  • Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)