Ratgeber · Kurtaxe · Überlingen
Kurtaxe Überlingen: Sätze 2026, Befreiungen und Echt Bodensee Card
Stand: Oktober 2026
Seit dem 1. Januar 2026 kostet die Kurtaxe in Überlingen in der Hauptsaison bis zu 4,10 Euro pro Person und Nacht. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, Schwerbehinderte ab GdB 80 und Geschäftsreisende sind befreit. Dieser Ratgeber zeigt Sätze, Zählweise, Gastgeberpflichten, Rechenbeispiele und die Entwicklung seit 2018.
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Kurtaxe · Hauptsaison Saisonzeit B: 1. April bis 31. Oktober · bis zum vollendeten 15. Lebensjahr frei · ab 15 Jahren: 4,10 € / 3,20 €
Kurtaxe gesamt
57,40 €
Je Erwachsenem
28,70 €
Tage Hauptsaison
7
Tage Nebensaison
0
Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 4,10 € · An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag, es zählt jede Übernachtung.
Kurbezirk I ist das Gemeindegebiet südlich der alten B 31. Wie bei einem Aufenthalt über den Saisonwechsel abzurechnen ist, regeln die Unterlagen nicht ausdrücklich.
Kurtaxe Überlingen – Kurbezirk I (Überlingen, Goldbach, Nußdorf): 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 57,40 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurtaxesatzung Überlingen, gültig ab 01.01.2026, ueberlingen-bodensee.de. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.
Wer in Überlingen am Bodensee übernachtet, zahlt zusätzlich zum Zimmerpreis eine Kurtaxe. Seit dem 1. Januar 2026 sind die Sätze deutlich höher als in den Vorjahren. In der Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober) zahlt man im Kurbezirk I 4,10 Euro pro Person und Übernachtung. Dazu gehören Überlingen, Goldbach und Nußdorf. Dafür bekommen Übernachtungsgäste die Echt Bodensee Card mit freier Fahrt in Bus und Bahn. Dieser Ratgeber erklärt die Sätze, die Zählweise, die Pflichten der Gastgeber und vor allem die Befreiungen. Grundlage sind die aktuelle Kurtaxesatzung sowie die Angaben der Stadt Überlingen und der Überlingen Marketing und Tourismus GmbH (ÜMT).
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die Abgabe heißt in Überlingen offiziell „Kurtaxe“. Die Tourismusseite spricht zum Teil auch vom Kurbeitrag. Maßgeblich ist die „Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung)“. Der Gemeinderat hat sie am 1. Dezember 2025 auf Grundlage der §§ 2, 8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) beschlossen. Weitere Grundlage ist § 4 der Gemeindeordnung. Die Satzung gilt seit dem 01.01.2026. Gleichzeitig ist die Kurtaxesatzung vom 18.12.2024 außer Kraft getreten.
Kurtaxe zahlen alle Personen, die sich in Überlingen aufhalten, aber keine Einwohner der Stadt sind, und denen die Einrichtungen und Veranstaltungen offenstehen. Außerdem zahlen Einwohner, deren Lebensmittelpunkt in einer anderen Gemeinde liegt (Zweitwohnungsinhaber), sowie Dauercamper. Mit dem Geld bezahlt die Stadt unter anderem Wanderwege, Beschilderung, Park- und Grünanlagen, Strandbäder, das Gäste- und Veranstaltungsprogramm sowie die Echt Bodensee Card.
Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison
Überlingen unterscheidet zwei Kurbezirke und zwei Saisonzeiten. Alle Beträge gelten pro Person und Aufenthaltstag einschließlich Umsatzsteuer.
| Kurbezirk | Ortsteile | Hauptsaison (Saisonzeit B, 1.4.–31.10.) | Nebensaison (Saisonzeit A, 1.11.–31.3.) |
|---|---|---|---|
| Kurbezirk I | Überlingen, Goldbach, Nußdorf | 4,10 € | 3,20 € |
| Kurbezirk II | Aufkirch, Andelshofen, Bambergen, Bonndorf, Deisendorf, Hödingen, Lippertsreute, Nesselwangen | 3,40 € | 2,80 € |
Die Satzung grenzt die Bezirke räumlich ab: Zum Kurbezirk I gehört das Gemeindegebiet südlich der alten B 31, der Rest zum Kurbezirk II. Für Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper gibt es eine Jahrespauschale. Die Stadt nennt für Zweitwohnungsinhaber 123,00 € (Bezirk I) bzw. 102,00 € (Bezirk II) und für Dauercamper 102,50 €. Ob diese Beträge je Person oder je Wohnung gelten, geht aus der Übersicht nicht hervor. Das ist nicht gesichert belegt. Am Reisemobilhafen kostet ein Wohnmobil ganzjährig 18,00 € pro 24 Stunden, die Kurtaxe ist darin enthalten.
Wie die Tage gezählt werden
Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Praktisch heißt das: Es zählt jede Übernachtung. Wer sieben Nächte bleibt, zahlt für sieben Tage. Die Kurtaxe entsteht am Ankunftstag und wird am letzten Aufenthaltstag fällig.
Unklar ist, welcher Satz gilt, wenn ein Aufenthalt über den Saisonwechsel am 31. März oder 31. Oktober geht. Die eingesehenen Unterlagen regeln das nicht ausdrücklich. Gastgeber sollten das im Zweifel mit der Gästemeldestelle klären.
Wer zahlt, wer kassiert?
Die Kurtaxe schuldet der Gast. Der Gastgeber zieht sie ein: Beherbergungsbetriebe müssen die Kurtaxe von den Gästen einziehen und an die Stadt abführen. Die Stadt fordert die fälligen Beträge an Kurtaxe und Bettengeld per Abgabenbescheid an. Das Bettengeld ist eine eigene Abgabe, die der Beherberger selbst trägt. Ein Portal der Landesverwaltung nennt dafür Beträge, allerdings zusammen mit längst überholten Kurtaxesätzen. Die aktuelle Höhe des Bettengelds ist deshalb nicht gesichert belegt.
Die Gäste werden über das Meldescheinsystem angemeldet. Die Gästekarten werden über das Meldescheinsystem der Firma Feratel erfasst und ausgegeben. Seit 2025 gibt es eine wichtige Änderung: Deutsche Gäste müssen den besonderen Meldeschein nicht mehr unterschreiben. Gastgeber müssen ihre Gäste für die Kurtaxe aber weiterhin an die Stadt melden.
Was die Gästekarte bietet
Seit dem 01.04.2021 gibt es in Überlingen die Echt Bodensee Card (EBC). Sie hat die frühere Gästekarte ersetzt. Gäste bekommen sie bei der Anreise automatisch vom Gastgeber. Sie gilt für den ganzen Aufenthalt.
- Freie Fahrt: Mit der EBC fährt man kostenlos mit Bus und Bahn im gesamten bodo-Gebiet (Landkreise Bodensee, Ravensburg und Lindau).
- Auch der RegioBus Linie 500 bis Sigmaringen und die Stadtbusse sind mit der EBC kostenlos.
- Fahrräder fahren in den Zügen im bodo-Gebiet ohne Zuzahlung mit (Mo–Fr ab 9 Uhr, Sa/So ganztägig), Hunde in allen Zügen und Bussen kostenlos.
- Dazu kommen Vorteile bei Museen, Freizeitattraktionen, Schifffahrtsbetrieben und weiteren Einrichtungen.
- Gäste können die Karte auch digital auf dem Smartphone abrufen.
Einschränkungen: Laut Gastgeber-Factsheet von 2022 sind Ziele im Landkreis Konstanz nicht kostenlos erreichbar, und die Schifffahrt ist nicht enthalten. Ob das 2026 noch genauso gilt, sollten Gäste vor Ort prüfen. Nicht verwechseln sollte man die EBC mit der kostenpflichtigen Bodensee Card PLUS, einer eigenen Erlebniskarte. Zweitwohnungsinhaber können die EBC an 50 Tagen im Jahr nutzen, Dauercamper an 30 Tagen.
Umsatzsteuer und Rechnung
In der Satzung stehen alle Sätze „inkl. Umsatzsteuer“. Welchen Steuersatz die Stadt intern ansetzt, steht in den eingesehenen Unterlagen nicht ausdrücklich. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG gilt für Kureinrichtungen, für die eine Kurtaxe verlangt wird, grundsätzlich der ermäßigte Steuersatz. Das betrifft aber die Stadt, nicht den Gastgeber.
Für Hoteliers und Vermieter ist die Kurtaxe in der Regel ein durchlaufender Posten im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG. Sie wird im Namen und für Rechnung der Stadt eingezogen und gehört daher nicht zum steuerpflichtigen Übernachtungsentgelt.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Familie im Kurbezirk I, Juli, sieben Nächte. Zwei Eltern, ein Kind mit 10 Jahren, eine Tochter mit 16 Jahren.
Beispielrechnung
- Zahlungspflichtig: 2 Erwachsene + 1 Jugendliche (16 Jahre) = 3 Personen
- Das 10-jährige Kind ist befreit
- 3 Personen × 4,10 € = 12,30 € pro Tag
- 12,30 € × 7 Tage = 86,10 €
Beispiel 2: Paar in Hödingen (Kurbezirk II), November, drei Nächte.
Beispielrechnung
- 2 Personen × 2,80 € = 5,60 € pro Tag
- 5,60 € × 3 Tage = 16,80 €
Beispiel 3: Paar im Kurbezirk I, April, fünf Nächte. Eine Person hat einen GdB von 80, eine notwendige Begleitung ist im Ausweis aber nicht eingetragen.
Beispielrechnung
- Die schwerbehinderte Person ist befreit
- Der Partner zahlt, weil keine Begleitperson eingetragen ist
- 1 Person × 4,10 € × 5 Tage = 20,50 €
- Wäre die Begleitperson eingetragen und nutzt sie selbst keine Kurmittel: 0,00 €
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja, für mehrere Gruppen. Fast immer braucht man einen Nachweis. Für eine Befreiung muss ein Nachweis vorgelegt werden, etwa eine Arbeitsbescheinigung oder der Schwerbehindertenausweis. Wichtig ist die Frist: Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung müssen spätestens am Tag nach der Anreise bei der Gästemeldestelle der Stadt eingehen. In besonderen Fällen kann die Kurtaxe auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden.
Kinder und Jugendliche
Nach der Satzung von 2026 sind Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr befreit. Ab dem 15. Geburtstag wird also der volle Satz fällig. Früher lag die Grenze höher: In der älteren Satzungsfassung waren Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr befreit. Achtung, hier widersprechen sich die Quellen: Die Kurtaxe-Seite der Stadt nennt weiterhin Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Maßgeblich ist die geltende Satzung mit 15 Jahren. Ob die Grenze schon 2025 oder erst 2026 gesenkt wurde, ist nicht gesichert belegt.
Menschen mit Behinderung
Gäste mit einer Schwerbehinderung ab 80 % sind befreit. Ist die Notwendigkeit einer Begleitperson im Schwerbehindertenausweis eingetragen, ist auch die Begleitung befreit. Laut Satzung gilt das für die Begleitperson nur, wenn sie selbst keine Kurmittel in Anspruch nimmt. Eine Ermäßigung bei einem GdB unter 80 sieht die Satzung nach den eingesehenen Unterlagen nicht vor. Kranke und schwerbehinderte Personen sind außerdem befreit, solange sie zum Beispiel wegen Bettlägerigkeit keine Kureinrichtungen oder Veranstaltungen besuchen können und das per ärztlichem Zeugnis oder Mitteilung der Anstaltsleitung nachweisen. In diesem Fall muss der Antrag beim Eintritt des Ereignisses gestellt werden, spätestens am Abreisetag.
Geschäftsreisen
Wer beruflich in Überlingen ist, zahlt keine Kurtaxe. Von Personen, die in Überlingen arbeiten oder in Ausbildung sind, sowie von Teilnehmern beruflich bedingter Tagungen oder sonstiger Veranstaltungen wird für deren Dauer keine Kurtaxe erhoben. Hängt man private Urlaubstage an, sind diese nach diesem Wortlaut kurtaxepflichtig. Als Nachweis eignet sich etwa eine Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers. Laut Gastgeber-Factsheet sind Geschäftsreisende befreit, erhalten aber keine EBC.
Angehörige von Einwohnern
Befreit sind Familienbesuche von Einwohnern, die unentgeltlich in deren Haushalt wohnen und keine Kureinrichtungen oder Veranstaltungen nutzen. Wer bei Verwandten wohnt und die Gästekarte nutzen möchte, fällt also nicht unter diese Befreiung. Freunde und Bekannte werden in den eingesehenen Regelungen nicht ausdrücklich genannt.
Weitere Fälle
- Tagesgäste: Wer sich höchstens einen Tag im Stadtgebiet aufhält und keine Unterkunft nimmt, zahlt nichts.
- Schullandheimaufenthalte: In der älteren Satzung und auf der Kurtaxe-Seite der Stadt werden sie als befreit genannt. Ob das auch in der Satzung von 2026 steht, ist nicht gesichert belegt.
- Ermäßigung für entsandte Kurgäste: Die frühere Satzung sah 25 % Ermäßigung für Personen vor, die von Sozialversicherungsträgern in den Kurort geschickt werden. Ob es diese Ermäßigung 2026 noch gibt, ist nicht gesichert belegt.
Entwicklung der Kurtaxe im Überblick
Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Keine Abgabe / nicht anwendbar
- Geschäftsreisen befreit
3 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Euro vergleichen lässt.
2026
- Satz
- 4,10 € (Hauptsaison)
- Geschäftsreisen
- befreit
- Wichtige Änderungen
- Neue Satzung vom 01.12.2025; Nebensaison 3,20 €, Kurbezirk II 3,40 €/2,80 €; Kinder frei bis vollendetes 15. Lebensjahr
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 4,10 € (Hauptsaison) | befreit | Neue Satzung vom 01.12.2025; Nebensaison 3,20 €, Kurbezirk II 3,40 €/2,80 €; Kinder frei bis vollendetes 15. Lebensjahr | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 3,50 € (Hauptsaison) | nicht gesichert belegt | Neufassung vom 18.12.2024; Nebensaison 2,60 €, Kurbezirk II 2,80 €/2,20 €; deutsche Gäste müssen den Meldeschein nicht mehr unterschreiben | nicht gesichert belegt |
| 2024 | 3,30 € (Hauptsaison) | befreit | Keine Satzänderung belegt; Nebensaison 2,40 € | nicht gesichert belegt |
| 2023 | 3,30 € (Hauptsaison) | befreit | Keine Satzänderung belegt | nicht gesichert belegt |
| 2022 | 3,30 € (Hauptsaison) | befreit | Kinder frei bis vollendetes 16. Lebensjahr; Geschäftsreisende befreit, aber ohne EBC | nicht gesichert belegt |
| 2021 | 3,30 € (Hauptsaison) | befreit | Neue Sätze ab 01.01.2021 (Satzungsänderung 11.11.2020); EBC ab 01.04.2021 | nicht gesichert belegt |
| 2020 | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | Satzungsänderung am 11.11.2020 beschlossen | nicht gesichert belegt |
| 2019 | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | Keine Änderung belegt | nicht gesichert belegt |
| 2018 | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | Satzungsänderung am 19.03.2018 (Inhalt nicht gesichert belegt) | nicht gesichert belegt |
Die Erhöhung zum 1. Januar 2025 ist gut belegt: In der Nebensaison stieg der Satz in Kurzone I von 2,40 € auf 2,60 € und in Kurzone II von 1,95 € auf 2,20 €. In der Hauptsaison stieg er in Kurzone I von 3,30 € auf 3,50 € und in Kurzone II von 2,60 € auf 2,80 €. Die Sätze von 3,30 € und 2,60 € in der Hauptsaison galten ab dem 01.01.2021. Die Grundsatzung stammt vom 30. November 2016 und wurde 2018 und 2020 geändert. Welche Sätze 2018 bis 2020 galten, ließ sich nicht verlässlich aus offiziellen Quellen belegen. Seit 2021 ist der Hauptsaisonsatz in Kurbezirk I von 3,30 € auf 4,10 € gestiegen, also um rund 24 Prozent. Allein von 2025 auf 2026 waren es rund 17 Prozent. Zahlen zu den Einnahmen aus der Kurtaxe hat die Stadt in den geprüften Quellen nicht veröffentlicht.
Häufige Fragen zur Kurtaxe Überlingen
Wie hoch ist die Kurtaxe in Überlingen 2026?
Im Kurbezirk I (Überlingen, Goldbach, Nußdorf) zahlt man in der Hauptsaison vom 1. April bis 31. Oktober 4,10 € und in der Nebensaison 3,20 € pro Person und Nacht. Im Kurbezirk II (unter anderem Hödingen, Lippertsreute, Nesselwangen) sind es 3,40 € bzw. 2,80 €.
Bis zu welchem Alter sind Kinder befreit?
Nach der Satzung von 2026 sind Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr befreit. Ab dem 15. Geburtstag zahlt man den vollen Satz. Auf der Kurtaxe-Seite der Stadt steht noch die alte Grenze von 16 Jahren. Maßgeblich ist aber die Satzung.
Müssen Geschäftsreisende in Überlingen Kurtaxe zahlen?
Nein. Wer in Überlingen arbeitet, eine Ausbildung macht oder beruflich an Tagungen teilnimmt, zahlt für diese Zeit keine Kurtaxe. Nötig ist ein Nachweis, etwa eine Arbeitsbescheinigung. Laut Gastgeber-Factsheet bekommen Geschäftsreisende dafür keine Echt Bodensee Card.
Sind Menschen mit Schwerbehinderung befreit?
Ja, ab einem Grad der Behinderung von 80. Die Begleitperson ist ebenfalls befreit, wenn die Notwendigkeit einer Begleitung im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist und sie selbst keine Kurmittel nutzt. Der Antrag muss spätestens am Tag nach der Anreise gestellt werden.
Wie werden die Tage gezählt?
Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Es zählt also jede Übernachtung: Wer sieben Nächte bleibt, zahlt sieben Tage Kurtaxe.
Was bietet die Echt Bodensee Card?
Mit der Karte fährt man kostenlos mit Bus und Bahn im gesamten bodo-Gebiet (Landkreise Bodensee, Ravensburg und Lindau), auch mit Stadtbussen und dem RegioBus 500 bis Sigmaringen. Dazu kommen Vorteile bei Museen, Freizeitangeboten und weiteren Einrichtungen. Gäste bekommen die Karte bei der Anreise vom Gastgeber, auf Wunsch auch digital.
Quellen
- Stadt Überlingen – Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), beschlossen am 01.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Stadt Überlingen – Kurtaxesatzung, Leseexemplar (Fassung vom 30.11.2016 mit Änderungen 2018 und 2020)
- Stadt Überlingen – Informationsseite „Kurtaxe“
- Stadt Überlingen – „Informationen zur Kurtaxe“ (Neuerungen ab 01.01.2025)
- Stadt Überlingen – Übersicht Satzungen und Verordnungen
- Überlingen Marketing und Tourismus GmbH – „Kurtaxe in Überlingen“ (gültig ab 01.01.2026)
- Überlingen Marketing und Tourismus GmbH – FAQ
- Überlingen Marketing und Tourismus GmbH – Gastgeberinformation Echt Bodensee Card
- Überlingen Marketing und Tourismus GmbH – Gastgeberinformation Digitale Gästekarte
- Überlingen Marketing und Tourismus GmbH – Factsheet Gastgeber 2022 „Echt Bodensee Card auf einen Blick“
- Überlingen Marketing und Tourismus GmbH – frühere Fassung „Höhe der Kurtaxe ab 01.01.2021“
- service-bw – Anmeldung Beherbergungsbetrieb, Stadt Überlingen