Ratgeber · Kurtaxe · Usedom

Kurtaxe Usedom: Sätze 2026, UsedomCard, Befreiungen und Entwicklung seit 2018

Stand: Oktober 2026

Auf Usedom kostet die Kurabgabe 2026 je nach Ort und Saison zwischen 2,40 und 3,90 Euro pro Person und Tag. Der Ratgeber zeigt alle Ortssätze, erklärt, wie die Tage gezählt werden und welche Pflichten Vermieter haben, und erläutert die wenigen verbliebenen Befreiungen. Eine Jahresübersicht für die Kaiserbäder zeigt die Entwicklung seit 2018.

Betrag direkt ausrechnen

Kurabgabe · Hauptsaison 1. April bis 31. Oktober; Nebensaison Januar bis März 2,90 €, November und Dezember 3,00 € · unter 6 frei · ab 6 Jahren: 3,70 € / 2,90 €

Reisezweck

Kurtaxe gesamt

51,80 €

Je Erwachsenem

25,90 €

Tage Hauptsaison

7

Tage Nebensaison

0

Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 3,70 € · An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag, maßgeblich ist der Satz des Anreisetags.

Befreiung: Wer beruflich vor Ort ist, gilt nach der Satzung nicht als ortsfremd und ist befreit (Nachweis, z. B. Arbeitgeberbescheinigung).
Rechnungstext

Kurabgabe Usedom – Kaiserbäder (Ahlbeck, Heringsdorf, Bansin): 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 51,80 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt

Vergleich mit drei anderen Orten
56,00 €
56,00 €
68,60 €

Stand: Oktober 2026 · Quelle: usedom.de, Kurabgabesatzungen der Kaiserbäder. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.

Wer auf der deutschen Seite von Usedom übernachtet oder einen Tagesausflug an die Küste macht, zahlt fast überall eine Kurabgabe. Nach dem Bezahlen bekommt man die UsedomCard. Seit 2023 stimmen die Seebäder ihre Regeln über eine gemeinsame Kurabgabe ab. Die Beträge sind trotzdem nicht einheitlich. Die Höhe der Kurabgabe hängt von der Saisonzeit und dem ortsbezogenen Mobilitätsangebot ab. Für Gäste heißt das: Der Urlaubsort bestimmt den Preis und die enthaltenen Leistungen. Für Vermieter heißt das: Sie müssen die Satzung ihrer eigenen Gemeinde genau kennen. Dieser Ratgeber fasst die Sätze für 2026, die Pflichten der Gastgeber und die Befreiungen zusammen. Er zeigt auch, wie sich die Abgabe seit 2018 entwickelt hat.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

„Kurtaxe“ ist nur der umgangssprachliche Name. Rechtlich heißt die Abgabe Kurabgabe, die Gästekarte heißt UsedomCard. Jede beteiligte Gemeinde beschließt eine eigene Satzung, die Regeln sind aber inhaltlich aufeinander abgestimmt. Die Satzung trägt den Titel „Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast“. Sie stützt sich auf die Paragrafen 1, 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V). Zusammen mit der Stadt Wolgast sowie den Gemeinden Krummin und Sauzin bilden die Seebäder die Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast. Die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf mit Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin hat ihre Satzung für 2026 nach Angaben eines Branchendienstes am 18. Dezember 2025 beschlossen. Die Kurabgabesatzung von Zinnowitz für 2026 wurde am 19.11.2025 beschlossen. In Koserow tagte die Gemeindevertretung am 16.12.; die Satzung für 2026 trat zum 01.01.2026 in Kraft.

Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison

Es gibt zwei Saisonzeiten: Nebensaison (01.01.–31.03. sowie 01.11.–31.12.) und Hauptsaison (01.04.–31.10.). Die Kaiserbäder setzen für Vor- und Nachsaison unterschiedliche Beträge an.

GemeindeNebensaisonHauptsaisonHinweis
Kaiserbäder (Ahlbeck, Heringsdorf, Bansin)2,90 € (Jan.–März), 3,00 € (Nov.–Dez.)3,70 €Busse im Gemeindegebiet inklusive
Ückeritz3,30 €3,90 €Orts-Shuttle, Bimmelbahn, Fahrradverleih, Bäderbahn
Loddin3,30 €3,70 €
Koserow3,30 €3,70 €
Zempin3,30 €3,70 €Wert laut Redaktionsdaten
Zinnowitz3,30 €3,70 €Bahn inklusive, Bus nicht
Trassenheide3,50 €3,90 €Bahn und Shuttlebus inklusive
Karlshagen2,65 €3,05 €Shuttlebus
Stadt Wolgast3,30 €3,70 €Wert laut Redaktionsdaten
Krummin, Sauzin2,40 €2,80 €Wert laut Redaktionsdaten

Die Sätze für Zempin, Wolgast, Krummin und Sauzin konnten nicht in einer amtlichen Einzelquelle geprüft werden. Sie liegen aber in der Spanne, die ein Usedomer Informationsportal angibt: je nach Ort und Saison zwischen 2,40 Euro und 3,90 Euro pro Person. In Zinnowitz enthält jeder Tagessatz 0,90 € für den ÖPNV. Diese Anteile werden vollständig an die Verkehrsträger UBB bzw. DB Regio abgeführt. Für Zweitwohnungsbesitzer gibt es eine Jahreskurabgabe: in Zinnowitz 124,20 €, in Trassenheide 134,20 €. Für die Kaiserbäder nennt ein Branchendienst 103,60 Euro, also 28 Hauptsaison-Tagessätze.

Wie die Tage gezählt werden

Die Abgabe wird pro Person und Aufenthaltstag berechnet, nicht pro Nacht. An- und Abreisetag werden als 1 Aufenthaltstag berechnet (§4 Abs. 2), so die Satzung von Trassenheide. In den Kaiserbädern gilt dieselbe Regel. Für diesen zusammengefassten Tag zählt dort der Tagessatz des Anreisetages. Wie bei Übernachtungen gilt also: Sieben Nächte ergeben sieben Abgabetage. Tagesgäste zahlen den Tagessatz für einen Tag. Ob alle übrigen Gemeinden den gemischten Tag bei einem Saisonwechsel genauso abrechnen, ist nicht für jede Satzung gesichert belegt.

Wer zahlt, wer kassiert?

Die Abgabe schuldet der Gast. Das gilt für jeden, der sich im Erhebungsgebiet aufhält, dort aber nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, also „ortsfremd“ ist. Eingezogen wird sie vom Gastgeber. Er muss die Gäste melden, die Abgabe kassieren, sie an die Gemeinde weiterleiten und die Kurkarten ausstellen. Er hat die Kurabgabe bis zum 10. des Folgemonats abzuführen beziehungsweise eine beauftragte Person (nicht den Gast) zu benennen. Zieht der Vermieter zu wenig ein, haftet er dafür. Gemeldet wird elektronisch über das Kurkartensystem AVS. In Koserow können die Meldescheine nur noch per Online-Verfahren mittels AVS ausgestellt werden. Die Meldescheine sind vor unbefugter Einsichtnahme zu sichern und nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer (ein Jahr) zu vernichten.

Was die Gästekarte bietet

Die UsedomCard ist der Nachweis, dass die Abgabe bezahlt ist. Sie wird in allen beteiligten Orten anerkannt. Einmal Kurabgabe zahlen und die Angebote in allen Orten mit UsedomCard genießen. Mit der Karte können Gäste die touristische Infrastruktur nutzen und bekommen Rabatte bei Partnerbetrieben. Kostenlose Fahrten mit Bus, Bahn oder Schiff gibt es dagegen nur je nach Ausstellungsort:

  • Kaiserbäder: VVG-Busse innerhalb der Gemeinde, insbesondere die Kaiserbäderlinien 290 und 291; die Regionalbahn ist nicht enthalten. Von April bis Oktober 2026 ist zusätzlich der Hop-on-hop-off-Schiffsverkehr bis Swinemünde inklusive.
  • Zinnowitz: Zugverkehr inselweit bis Züssow kostenlos, der Busverkehr der UBB ist kein Bestandteil.
  • Trassenheide: Bahn auf den Linien RB23 und RB24 sowie der Shuttlebus bis Peenemünde.

Wichtig bei Kontrollen: Die Karte ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Umsatzsteuer und Rechnung

Die Kurabgabe ist eine öffentliche Abgabe. Der Gastgeber zieht sie für die Gemeinde ein und gibt sie an sie weiter. Auf der Rechnung sollte sie deshalb in einer eigenen Zeile neben dem Übernachtungspreis stehen. Steuerlich wird ein solcher Betrag in der Regel als durchlaufender Posten ohne eigene Umsatzsteuer behandelt. Usedom hat aber eine Besonderheit: Der Betrag, der über die eigene Kalkulation einer Gemeinde hinausgeht, wird in fremden Namen und für fremde Rechnung vereinnahmt. In der Kaiserbäder-Satzung von 2023 hieß es außerdem: In der Kurabgabe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Wie der Mobilitätsanteil steuerlich genau zu behandeln ist, ist für 2026 nicht gesichert belegt. Hoteliers sollten das mit ihrer Steuerberatung oder der Kurverwaltung klären.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Familie in Heringsdorf, sieben Nächte im Juli, zwei Erwachsene und Kinder im Alter von 8 und 4 Jahren.

Beispielrechnung

  1. Abgabepflichtige Personen: 2 Erwachsene + 1 Kind ab 6 Jahren = 3
  2. Abgabetage: 7 (An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag)
  3. 3 Personen × 7 Tage × 3,70 € = 77,70 €
  4. Das vierjährige Kind ist befreit und erhält eine kostenlose Karte.

Beispiel 2: Paar in Bansin, Anreise 29. März, Abreise 3. April.

Beispielrechnung

  1. 29.03. (zusammen mit dem Abreisetag, Satz des Anreisetages), 30.03., 31.03.: 3 Tage × 2,90 € = 8,70 €
  2. 01.04. und 02.04.: 2 Tage × 3,70 € = 7,40 €
  3. Pro Person: 16,10 €
  4. Für zwei Personen: 32,20 €

Beispiel 3: Paar in Trassenheide, drei Nächte im Februar.

  1. 2 Personen × 3 Tage × 3,50 € = 21,00 €

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Kaum noch. Befreiungen sind freiwillige Leistungen der kurabgabeerhebenden Orte, die sie aus ihrem Haushalt finanzieren. Die Gemeinden müssen jeden Ausfall aus einer Befreiung ausgleichen. Deshalb haben sie die Ausnahmen stark eingeschränkt. Trassenheide begründet das offen: Der Wegfall von Befreiungen ist der Tatsache geschuldet, dass die Gemeinde die aus jeder Befreiung resultierende Pflicht zur entsprechenden Ausgleichszahlung nicht mehr im bisherigen Umfang erfüllen kann.

Kinder und Jugendliche

Kinder unter 6 Jahren sind befreit und erhalten eine kostenfreie Gästekarte. Ab dem sechsten Geburtstag zahlen sie den vollen Satz. Eine Ermäßigung für Schüler oder Jugendliche sehen die geprüften Satzungen nicht vor. Ein Kurtaxen-Vergleichsportal nennt für Heringsdorf zwar eine Ermäßigung für 11- bis 16-Jährige. Das widerspricht aber den amtlichen Angaben, die nur die Befreiung für Kinder unter sechs Jahren nennen.

Menschen mit Behinderung

Bis 2019 gab es in Heringsdorf laut einem Vermieter noch ermäßigte Sätze, unter anderem für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80. Heute ist eine Ermäßigung oder Befreiung nicht mehr gesichert belegt. Weitere Befreiungen und Ermäßigungen entfallen, schreibt Trassenheide. Auch für Begleitpersonen ist keine Sonderregel gesichert belegt.

Geschäftsreisen

Wer beruflich auf der Insel ist, kann von der Abgabe frei sein. Grund ist die Definition von „ortsfremd“: Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbildungsverhältnis steht oder einen Kleingarten ohne Wohnnutzung bewirtschaftet. Trassenheide führt Geschäftsreisende ausdrücklich als befreit. In Zinnowitz gibt es mit Vorlage des Arbeitsvertrags für einen beruflichen Aufenthalt die UsedomCard kostenfrei im Haus des Gastes. Dabei gibt es eine Einschränkung: Ab 01.01.2026 erhalten Gäste, die aufgrund eines beruflichen Aufenthaltes befreit sind, keine kostenfreien ÖPNV-Leistungen mehr, so die Kurverwaltung Koserow.

Angehörige von Einwohnern

Einwohner der Orte mit UsedomCard erhalten ihre UsedomCard kostenfrei in Form einer Jahreskarte. Für Verwandte, die bei Einwohnern zu Besuch sind, war keine Befreiung gesichert belegt. Familienangehörige von Zweitwohnungsbesitzern zahlen in Trassenheide sogar ausdrücklich die Jahreskurabgabe.

Weitere Fälle

  • Hunde: In Trassenheide entfällt die Aufenthaltsabgabe für Hunde. Auch die Kaiserbäder erheben laut Satzungsauswertung keine Abgabe für Hunde.
  • Klassenfahrten: Zinnowitz hat dafür ein eigenes Formular. Ob es eine Befreiung gibt, ist nicht gesichert belegt.
  • Auszubildende und Kleingärtner ohne Wohnnutzung gelten nicht als ortsfremd.

Entwicklung der Kurtaxe im Überblick

Die Übersicht zeigt die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf (Kaiserbäder), den größten Erhebungsort. Bei Einführung der einheitlichen Kurtaxe lag der Hauptsaisonsatz bei 2,70 Euro; in der Nebensaison waren 2 Euro fällig. Die Kaiserbäder lagen wegen des enthaltenen Busangebots darüber.

Entwicklung des Steuersatzes in Usedom

Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Keine Abgabe / nicht anwendbar
  • Geschäftsreisen befreit

3 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Euro vergleichen lässt.

2026

Satz
3,70 € (Hauptsaison)
Geschäftsreisen
befreit
Wichtige Änderungen
getrennte Sätze für Vor- und Nachsaison, Schiff bis Swinemünde inklusive
Einnahmen
nicht gesichert belegt

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20263,70 € (Hauptsaison)befreitgetrennte Sätze für Vor- und Nachsaison, Schiff bis Swinemünde inklusivenicht gesichert belegt
20253,30 € (Hauptsaison)befreitKaiserbäderlinie weiter kostenlosnicht gesichert belegt
20243,30 € (Hauptsaison)befreitInselsatz steigt auf 2,80 €nicht gesichert belegt
20233,10 € (Hauptsaison)befreitgemeinsame Kurabgabe ab 1. April, 0,40 € Busanteilnicht gesichert belegt
2022nicht gesichert belegtnicht gesichert belegtSatzung später durch Heilungssatzung neu erlassennicht gesichert belegt
2021nicht gesichert belegtnicht gesichert belegtSatzung gerichtlich angegriffen, Heilungssatzungnicht gesichert belegt
2020nicht gesichert belegtnicht gesichert belegtHeilungssatzungnicht gesichert belegt
20192,70 € (Hauptsaison)nicht gesichert belegtAngabe eines Vermieters, ermäßigte Sätze bestanden nochnicht gesichert belegt
20182,50 € (Hauptsaison)nicht gesichert belegtAngabe eines Vermieters, Ermäßigungen werden gekürztnicht gesichert belegt

Die Werte für 2018 und 2019 stammen von einem Vermieter, nicht aus der amtlichen Satzung. 2018 begann die Gemeinde, Ermäßigungen und Befreiungen wegen ihrer angespannten Haushaltslage zu streichen oder zu ändern.

Häufige Fragen zur Kurtaxe Usedom

Wie hoch ist die Kurtaxe auf Usedom 2026?

Je nach Ort und Saison 2,40 bis 3,90 Euro pro Person und Tag. In den Kaiserbädern sind es in der Hauptsaison 3,70 Euro, in Trassenheide und Ückeritz 3,90 Euro, in Karlshagen 3,05 Euro.

Zahlen Kinder Kurabgabe?

Kinder unter 6 Jahren sind befreit und bekommen eine kostenlose UsedomCard. Ab dem sechsten Geburtstag gilt der volle Tagessatz, Ermäßigungen sind in den geprüften Satzungen nicht vorgesehen.

Werden An- und Abreisetag doppelt berechnet?

Nein. In Trassenheide und den Kaiserbädern zählen An- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag. In den Kaiserbädern gilt dafür der Satz des Anreisetages.

Müssen Geschäftsreisende zahlen?

Wer im Erhebungsgebiet arbeitet, gilt nicht als ortsfremd und kann befreit werden. Dafür ist ein Nachweis nötig, etwa der Arbeitsvertrag. Kostenlose Fahrten mit Bus und Bahn gibt es für diese Gäste zum Beispiel in Koserow seit 2026 nicht mehr.

Kann ich mit der UsedomCard kostenlos Bus und Bahn fahren?

Das hängt vom Ort ab, in dem die Karte ausgestellt wurde. Mit der Karte der Kaiserbäder fahren Gäste kostenlos Bus innerhalb der Gemeinde, aber nicht Bahn. Mit der Karte aus Zinnowitz ist die Bahn kostenlos, der Bus nicht.

Bis wann müssen Vermieter die Kurabgabe abführen?

Der Gastgeber zieht die Abgabe ein und muss sie bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde abführen. Zieht er zu wenig ein, haftet er für die vollständige Abführung.

Quellen

  • Usedom Tourismus GmbH – UsedomCard-Broschüre 2026
  • Usedom Tourismus GmbH – Meine UsedomCard, Häufige Fragen
  • Gemeinde Ostseebad Heringsdorf – Ortsrecht, Kurabgabesatzungen 2018 bis 2026
  • Kaiserbäder Insel Usedom – Kurabgabesatzung 2023 (Lesefassung)
  • Kaiserbäder-Bote, Amtsblatt Nr. 01/2025
  • Ostseebad Zinnowitz – Kurabgabe und Gastgeberinformationen 2026
  • Ostseebad Trassenheide – Kurabgabe/UsedomCard 2026
  • Ostseebad Karlshagen – Kurabgabesatzung 2026
  • Kurverwaltung Koserow – Kurabgabe 2026 beschlossen
  • usedom-insider.de – Kurtaxe auf Usedom 2026
  • Nordkurier – Einheitliche Kurtaxe ab April 2023
  • UsedomCard-Broschüre 2024