Ratgeber · Kurtaxe · Wangerooge

Kurtaxe Wangerooge: Gästebeitrag 2026, Befreiungen und Entwicklung seit 2018

Stand: Oktober 2026

Auf Wangerooge kostet der Gästebeitrag 2026 in der zentralen Ortslage in der Hauptsaison 4,90 € pro Übernachtung, seit 2023 unverändert. Der Ratgeber erklärt Tarife, Tageszählung, Befreiungen und Rechenbeispiele und zeigt die Entwicklung seit 2018. Für den Kurbezirk II gibt es widersprüchliche Angaben – auch das ordnen wir ein.

Betrag direkt ausrechnen

Gästebeitrag · Hauptsaison 15. März bis 31. Oktober und 26. Dezember bis 6. Januar · unter 6 frei · 6 bis 14 Jahre: 3,00 € / 2,10 € · ab 15 Jahren: 4,90 € / 3,50 €

Reisezweck

Kurtaxe gesamt

68,60 €

Je Erwachsenem

34,30 €

Tage Hauptsaison

7

Tage Nebensaison

0

Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 4,90 € · An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.

Befreiung: Geschäftsreisende und Monteure zahlen den Gästebeitrag.

Werte für Kurbezirk I (zentrale Ortslage). Für Kurbezirk II gibt es eine undatierte Tabelle mit niedrigeren Sätzen, die Quellen widersprechen sich.

Rechnungstext

Gästebeitrag Wangerooge: 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 68,60 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt

Vergleich mit drei anderen Orten
56,00 €
56,00 €
68,60 €

Stand: Oktober 2026 · Quelle: wangerooge.de, Gästebeitragssatzung 2026. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.

Wer auf Wangerooge übernachtet, zahlt den Gästebeitrag, umgangssprachlich die Kurtaxe. Laut Tariftabelle der Kurverwaltung zahlen Gäste ab 15 Jahren im Kurbezirk I (zentrale Ortslage) in der Nebensaison 3,50 € und in der Hauptsaison 4,90 € pro Übernachtung. Erhöht wurde zuletzt 2023. Kurdirektorin Rieka Beewen hat im Betriebsausschuss der Gemeinde angekündigt, dass der Gästebeitrag 2026 nicht steigt. Eine Besonderheit der autofreien Insel: Gezahlt wird meist nicht beim Vermieter, sondern direkt bei der Kurverwaltung. Der Beitrag wird dann mit dem Fährticket verknüpft. Hier erfahren Gäste, Vermieter und Hoteliers, was gilt, wer befreit ist und wie sich der Beitrag entwickelt hat.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Die offizielle Bezeichnung ist „Gästebeitrag“. Der Gemeinderat beschloss eine neue Gästebeitragssatzung, die die frühere Kurbeitragssatzung ablöste und am 1. Januar 2018 in Kraft trat. Inhaltlich änderte sich damit grundsätzlich nichts, neu waren vor allem die Begriffe. Landesrechtliche Grundlage ist das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz. Dort ist der Gästebeitrag in § 10 geregelt. Die Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge ist staatlich als Nordseeheilbad anerkannt. Die Gemeinde stellt die Gästebeitragssatzung als PDF bereit, mit Dateistand 05.11.2024. Den vollständigen aktuellen Wortlaut konnten wir nicht auswerten. Einzelne Angaben unten stützen sich deshalb auf eine ältere, nichtamtliche Lesefassung und auf Presseberichte. Das kennzeichnen wir jeweils.

Die Insel ist in zwei Beitragszonen eingeteilt: Kurbezirk I ist die geschlossene zentrale Ortslage, zum Kurbezirk II gehören alle übrigen Gebiete der Gemeinde. Kurbezirk II liegt hauptsächlich im Westen der Insel. Der Gästebeitrag ist zweckgebunden und darf nur für örtliche, touristische Zwecke verwendet werden. Laut Kalkulation in der Tourismusbeitragssatzung decken die Gästebeiträge einen wachsenden Teil der Kosten für die touristischen Einrichtungen: 39,3 % im Jahr 2020 und 51,1 % im Jahr 2024.

Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison

Wangerooge ist eine einzige Gemeinde. Die Höhe hängt deshalb vom Kurbezirk, vom Alter und von der Saison ab. Hauptsaison ist vom 15.03. bis 31.10. und vom 26.12. bis 06.01., Nebensaison vom 07.01. bis 14.03. und vom 01.11. bis 25.12.

Kurbezirk / AlterNebensaisonHauptsaisonJahresgästekarte
Kurbezirk I, ab 15 Jahre3,50 €4,90 €151,90 €
Kurbezirk I, 6 bis 14 Jahre2,10 €3,00 €93,00 €
Kurbezirk II, ab 15 Jahre2,10 €3,00 €106,90 €
Kurbezirk II, 6 bis 14 Jahre1,20 €1,80 €64,10 €
Kinder unter 6 Jahrenbefreitbefreit–

Alle Werte gelten pro Person und Übernachtung. Laut Kurverwaltung ist die Mehrwertsteuer in allen Preisen enthalten.

Zum Kurbezirk II: Die Werte stammen aus einer eigenen Tariftabelle auf der Tourismusseite der Insel. Dort sind für Erwachsene 2,10 € beziehungsweise 3,00 € pro Übernachtung (Jahresgästekarte 106,90 €) angegeben. Das Dokument trägt kein Datum. Gleichzeitig heißt es auf der offiziellen Preisseite: Für den Kurbezirk II wird die Erhöhung bis zum Abschluss der Küstenschutzmaßnahme „Deckwerksanierung im Westen“ ausgesetzt. Ein Pressebericht zur Tarifreform 2021 nannte für den Kurbezirk II noch niedrigere Sätze: Nebensaison 1,25 € und Hauptsaison 2,20 € für Erwachsene. Außerdem hieß es dort, bis zum Abschluss der Deckwerksanierung gelten die alten Tarife. Welche Sätze im Westen 2026 tatsächlich berechnet werden, ist daher nicht eindeutig belegt. Gäste mit Unterkunft im Kurbezirk II sollten vor der Zahlung im ServiceCenter nachfragen.

Wie die Tage gezählt werden

An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Praktisch bezahlt man also pro Übernachtung. Bei Anreise am Samstag und Abreise am folgenden Samstag sind das acht Kalendertage, berechnet werden aber nur sieben Tage. Wie ein Aufenthalt über einen Saisonwechsel hinweg abgerechnet wird, etwa vom 10. bis 20. März, ist nicht gesichert belegt. Fragen Sie das am besten bei der Zahlung nach.

Für Tagesgäste gilt eine eigene Regel. Wer mit dem Tagesticket anreist, hat den Gästebeitrag schon mitbezahlt. Laut älterer Lesefassung der Satzung zahlen Tagesgäste einen ermäßigten Satz, für 6- bis 14-Jährige waren das 1,20 €. Wie hoch der Tagesgästebeitrag aktuell für Erwachsene ist, ist nicht gesichert belegt.

Wer früher abreist, kann Geld zurückbekommen: Erstattet werden grundsätzlich alle Tage, an denen der Gast nicht auf der Insel war. Als Nachweis dienen die nicht genutzte Fahrkarte oder die frühere Rückreise, der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Erstattungsansprüche gelten bis spätestens 31.12.

Wer zahlt, wer kassiert?

Den Gästebeitrag schuldet der Gast. Beitragspflichtig sind schon nach der früheren Satzung alle Personen, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten, ohne dort eine Hauptwohnung zu haben. Vertragspartner für den Gästebeitrag ist die Kurverwaltung Wangerooge.

Anders als in vielen Festlandorten läuft die Zahlung auf Wangerooge meist direkt zwischen Gast und Kurverwaltung: Der Beitrag kann vorab online, über das Hin- und Rückfahrticket während des Aufenthalts oder in einem ServiceCenter auf der Insel bezahlt werden. Er wird auf das E-Ticket gebucht und bei der Abreise kontrolliert. Zahlstellen sind unter anderem die Zedeliusstraße 34 (Verkehrsverein), das Gesundheitszentrum Oase, der Bahnhof (Kurverwaltung) und der Flughafen.

Für Vermieter und Hoteliers gilt: Ob die aktuelle Satzung sie zur Meldung der Gäste per Meldeschein oder zum Einziehen des Beitrags verpflichtet, konnten wir nicht gesichert belegen. Vermieter sollten ihre Gäste schon in der Buchungsbestätigung auf den Gästebeitrag und die Kontrolle bei der Abreise hinweisen. Ihre eigenen Pflichten sollten sie direkt bei der Kurverwaltung klären.

Was die Gästekarte bietet

Eine klassische Papier-Gästekarte spielt auf Wangerooge kaum eine Rolle, der Nachweis läuft über das E-Ticket. Mit dem Beitrag ist unter anderem der Strandzugang kostenlos. Ein Inselvermieter nennt außerdem die Strandreinigung, die Bewachung der Badeabschnitte in der Saison, freien Eintritt ins Nationalpark-Haus sowie Ruhebänke und Wanderwege. Dazu kommen das Haus des Gastes mit Leseraum, kostenlosem WLAN und Tageszeitungen, Spieleraum und Indoor-Sandkiste und Programme für Kinder, etwa freier Eintritt ins „Sockenland“. Wichtig für Gäste, die auf dem Festland wohnen: Ein Gästebeitrag, der zum Beispiel in Carolinensiel/Harlesiel bezahlt wurde, gilt nur dort. Der Gästebeitrag auf Wangerooge kommt ausschließlich der Inselgemeinde zugute.

Umsatzsteuer und Rechnung

Die Kurverwaltung gibt ihre Preise mit Mehrwertsteuer an. Mit welchem Steuersatz sie den Gästebeitrag versteuert, ist nicht gesichert belegt. Für Vermieter kommt es darauf an, wer den Beitrag kassiert. Bezahlt der Gast direkt bei der Kurverwaltung, taucht der Beitrag auf der Rechnung für die Unterkunft gar nicht auf. Zieht ein Vermieter den Beitrag doch im Namen der Gemeinde ein, gilt allgemein: Erhebt ein Vermieter die Kurtaxe im Namen der Kurgemeinde und führt sie ab, ist sie für ihn ein durchlaufender Posten. Dann steht der Betrag ohne eigene Umsatzsteuer gesondert auf der Rechnung und wird nicht als Umsatz gebucht.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Ein Paar wohnt im Juni im Ortskern und reist von Samstag bis Samstag.

Beispielrechnung

  1. Aufenthalt: 8 Kalendertage, An- und Abreisetag zählen als 1 Tag = 7 Tage
  2. 2 Erwachsene × 7 Tage × 4,90 € = 68,60 €
  3. Gästebeitrag gesamt: 68,60 €

Beispiel 2: Eine Familie mit zwei Kindern (6 und 10 Jahre) bleibt 10 Tage in der Hauptsaison im Kurbezirk I.

Beispielrechnung

  1. 2 Erwachsene × 10 Tage × 4,90 € = 98,00 €
  2. 2 Kinder × 10 Tage × 3,00 € = 60,00 €
  3. Gästebeitrag gesamt: 158,00 €

Das Ergebnis passt zu einer Musterrechnung des Bundes der Steuerzahler: Für zwei Erwachsene und zwei Kinder (6 und 10 Jahre), die 10 Tage in der Hauptsaison in bester Ortslage verbringen, werden 2026 insgesamt 158 € fällig.

Beispiel 3: Eltern reisen im November mit drei Kindern (7, 9 und 12 Jahre) für 5 Übernachtungen in den Kurbezirk I. Das jüngste Kind ist durch die Geschwisterregel befreit.

Beispielrechnung

  1. 2 Erwachsene × 5 Tage × 3,50 € = 35,00 €
  2. 2 zahlende Kinder × 5 Tage × 2,10 € = 21,00 €
  3. drittes Kind (7 Jahre): befreit = 0,00 €
  4. Gästebeitrag gesamt: 56,00 €

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Ja, es gibt mehrere Befreiungen und Ermäßigungen. Wer eine Befreiung möchte, muss die Voraussetzungen selbst nachweisen.

Kinder und Jugendliche

Nach der Lesefassung der Satzung sind Kinder unter 6 Jahren befreit, außer als Tagesgäste. Für Kinder von 6 bis 14 Jahren gilt der ermäßigte Satz. Seit 2019 zahlen schon 15-Jährige den vollen Satz: Bis dahin galt der Erwachsenentarif erst ab 18 Jahren. Familien mit mehreren Kindern profitieren von der Geschwisterregel: Jedes dritte und weitere Geschwisterkind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist befreit, wenn mindestens ein Eltern- oder Großelternteil mitreist. Befreit werden dabei immer die jüngsten Familienmitglieder.

Menschen mit Behinderung

Laut Bericht zur Tarifreform 2021 gilt: Ab einem Grad der Behinderung von 80 gibt es 25 % Ermäßigung, bei einem Grad von 100 entfällt der Gästebeitrag ganz. Die frühere Ermäßigung von 25 % für einen Grad der Behinderung bis 50 wurde 2019 gestrichen. Auf der aktuellen Preisseite der Kurverwaltung haben wir diese Regel nicht wiedergefunden. Ob Begleitpersonen befreit sind, ist nicht gesichert belegt. Bringen Sie den Schwerbehindertenausweis mit und lassen Sie sich die Ermäßigung im ServiceCenter bestätigen.

Geschäftsreisen

Eine generelle Befreiung für Geschäftsreisende ist nicht belegt. Im Gegenteil: Seit 2019 zahlen auch Monteure vom Festland, die zum Arbeiten auf die Insel kommen, den Gästebeitrag. Vorher waren sie befreit. Die Satzung von 2018 enthielt eine Regel zur vollen oder teilweisen Ermäßigung für Seminarteilnehmer. Ob es diese Regel heute noch gibt, ist nicht gesichert belegt.

Angehörige von Einwohnern

Verwandte ersten und zweiten Grades sind befreit, also Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern und Geschwister von Personen, die auf Wangerooge ihre Hauptwohnung haben oder dort arbeiten beziehungsweise eine Ausbildung machen. Das gilt aber nur, wenn sie bei ihren Verwandten im Haus wohnen und nicht etwa in einer Ferienwohnung. Die Regel wurde einmal verschärft und nach Kritik wieder gelockert: Auch Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwager zahlen keinen Gästebeitrag, wenn sie bei Verwandten auf der Insel übernachten.

Weitere Fälle

In anderen Einzelfällen ist eine Befreiung bei sozialer Härte möglich. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Für Zweitwohnungsbesitzer gibt es keine Befreiung mehr: Ihre frühere Befreiung für bis zu fünf Tage fiel 2019 weg.

Entwicklung der Kurtaxe im Überblick

Entwicklung des Steuersatzes in Wangerooge

Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Geschäftsreisen befreit
  • Geschäftsreisen steuerpflichtig

2026

Satz
4,90 € (Hauptsaison)
Geschäftsreisen
pflichtig
Wichtige Änderungen
keine Erhöhung; Erhöhung im Kurbezirk II weiter ausgesetzt
Einnahmen
nicht gesichert belegt

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20264,90 € (Hauptsaison)pflichtigkeine Erhöhung; Erhöhung im Kurbezirk II weiter ausgesetztnicht gesichert belegt
20254,90 € (Hauptsaison)pflichtigErhöhung mit Verweis auf marode Infrastruktur abgelehnt2,16 Mio. € (Januar bis August)
20244,90 € (Hauptsaison)pflichtigTarife unverändert; Satzungsdatei mit Stand 05.11.20242,12 Mio. € (Januar bis August)
20234,90 € (Hauptsaison, ab 15.03.)pflichtigErhöhung von 4,20 €; Kinder deutlich teurer; Kurbezirk II ausgenommennicht gesichert belegt
20224,20 € (Hauptsaison)pflichtigkeine Tarifänderung belegtnicht gesichert belegt
20214,20 € (Hauptsaison, ab 15.03.)pflichtigErhöhung von 3,70 €; Kinder 1,85 €; Jahresbeitrag 130,20 €nicht gesichert belegt
20203,70 € (Hauptsaison)pflichtigCorona-Jahr; Prognose der Gemeinde: rund 700.000 € weniger Gästebeitragnicht gesichert belegt
20193,70 € (Hauptsaison)pflichtigErhöhung von 3,50 €; Erwachsenentarif ab 15 statt 18 Jahren; Monteure und Zweitwohnungsbesitzer zahlennicht gesichert belegt
20183,50 € (Hauptsaison)befreitneue Gästebeitragssatzung ersetzt Kurbeitragssatzung; Monteure noch befreitnicht gesichert belegt

Die Erhöhungen sind gut dokumentiert. Für 2019 stieg der Beitrag für Erwachsene von 3,50 € auf 3,70 € pro Tag. Ab dem 15. März 2021 zahlten Erwachsene 4,20 € statt 3,70 €. Damit sollten unter anderem die Verluste aus dem Corona-Jahr 2020 abgefedert werden. Seit 2023 zahlen Erwachsene in der Hauptsaison 4,90 € statt 4,20 €. Für die Nebensaison wurden damals 3,40 € statt 2,10 € angekündigt. Für Kinder wurden in der Hauptsaison 2,90 € statt 1,85 € genannt. Die heute veröffentlichten Sätze liegen leicht darüber: 3,50 € in der Nebensaison und 3,00 € für Kinder. Ob der Rat damals anders beschlossen hat als angekündigt oder ob später nachjustiert wurde, ist nicht gesichert belegt. Für 2025 verzichtete die Kurverwaltung auf eine Erhöhung. Der Ausschuss begründete das mit der maroden Infrastruktur.

Zu den Einnahmen gibt es nur Zwischenstände: Von Januar bis Ende August 2025 zählte die Insel 83.965 Anreisen, nach 81.497 im Vorjahreszeitraum. Die Einnahmen aus dem Gästebeitrag stiegen dabei von 2,12 Mio. € auf 2,16 Mio. €. Jahreswerte für die übrigen Jahre sind nicht gesichert belegt.

Quellen dieses Ratgebers sind die Preisseite und die Tariftabelle für den Kurbezirk II der Kurverwaltung Wangerooge, die Satzungsseite der Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge, eine nichtamtliche Lesefassung der Gästebeitragssatzung, die AGB der Kurverwaltung, Informationen der Schiffahrt und Inselbahn Wangerooge, die Tourismusbeitragssatzung, Berichte der Nordwest-Zeitung sowie eine Auswertung des Bundes der Steuerzahler.

Häufige Fragen zur Kurtaxe Wangerooge

Wie hoch ist die Kurtaxe auf Wangerooge 2026?

Im Kurbezirk I (zentrale Ortslage) zahlen Gäste ab 15 Jahren 4,90 € pro Übernachtung in der Hauptsaison und 3,50 € in der Nebensaison. Kinder von 6 bis 14 Jahren zahlen 3,00 € beziehungsweise 2,10 €. Für den Kurbezirk II im Westen nennt eine offizielle Tariftabelle 3,00 € und 2,10 €. Weil die Erhöhung dort laut Kurverwaltung ausgesetzt ist, sollten Gäste im Westen den Satz vorab im ServiceCenter bestätigen lassen.

Werden An- und Abreisetag doppelt berechnet?

Nein. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Bei einer Woche von Samstag bis Samstag zahlt man also sieben Tage.

Wo bezahle ich den Gästebeitrag auf Wangerooge?

Online vorab, über das Fährticket oder in einem ServiceCenter auf der Insel, zum Beispiel im Bahnhof, in der Oase oder am Flughafen. Der Beitrag wird auf das E-Ticket gebucht und bei der Abreise kontrolliert.

Sind Kinder vom Gästebeitrag befreit?

Kinder unter 6 Jahren sind befreit, außer als Tagesgäste. Ab dem dritten Geschwisterkind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist jedes weitere Kind befreit, wenn mindestens ein Eltern- oder Großelternteil mitreist. Befreit werden immer die jüngsten Kinder.

Müssen Geschäftsreisende und Monteure zahlen?

Ja. Eine generelle Befreiung für Geschäftsreisende ist nicht belegt. Monteure vom Festland zahlen den Gästebeitrag seit 2019.

Bekomme ich Geld zurück, wenn ich früher abreise?

Ja. Die Kurverwaltung erstattet den Beitrag grundsätzlich für alle Tage, an denen der Gast nicht auf der Insel war. Dafür braucht es einen schriftlichen Nachweis, etwa die nicht genutzte Fahrkarte. Erstattungsansprüche gelten bis spätestens 31.12.

Quellen

  • Kurverwaltung Wangerooge – Preise & Gebühren (Gästebeitrag 2026)
  • Kurverwaltung Wangerooge – Tarife für den Kurbezirk II (PDF)
  • Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge – Satzungen & Verordnungen (Gästebeitragssatzung, Dateistand 05.11.2024)
  • Nichtamtliche Lesefassung der Gästebeitragssatzung der Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge
  • Gemeinde Wangerooge – Tourismusbeitragssatzung (Ratsbeschluss 19.12.2023)
  • Kurverwaltung Wangerooge – AGB Strandkorbvermietung und Online-Reservierung Gästebeitrag
  • Schiffahrt und Inselbahn Wangerooge – Thema Gästebeitrag
  • Nordwest-Zeitung – Berichte zu den Gästebeitragserhöhungen 2019, 2021 und 2023
  • Nordwest-Zeitung – Gästebeitrag 2026 unverändert
  • Nordwest-Zeitung – Tourismusbilanz 2025 mit Einnahmen aus dem Gästebeitrag
  • Bund der Steuerzahler – Musterrechnung Gästebeitrag 2026 (über leinetal24)
  • Haufe – Durchlaufender Posten, Einzelfall Kurtaxe