Ratgeber · Kurtaxe · Waren (Müritz)
Kurtaxe Waren (Müritz): Sätze 2026, Befreiungen und Pflichten für Vermieter
Stand: Oktober 2026
Seit dem 1. April 2026 zahlen Übernachtungsgäste in Waren (Müritz) in der Hauptsaison 2,50 Euro statt 2,70 Euro pro Person und Nacht, in der Nebensaison weiterhin 2,00 Euro. Abgerechnet wird jetzt nach Übernachtungen und nicht mehr nach Aufenthaltstagen. Der Ratgeber erklärt, wer befreit ist, was Vermieter beachten müssen und wie sich die Abgabe seit 2018 entwickelt hat.
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Kurabgabe · Hauptsaison 1. April bis 31. Oktober · bis 15 Jahre frei · ab 16 Jahren: 2,50 € / 2,00 €
Kurtaxe gesamt
35,00 €
Je Erwachsenem
17,50 €
Tage Hauptsaison
7
Tage Nebensaison
0
Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 2,50 € · Seit 01.04.2026 zählt die Zahl der Übernachtungen. In den Sätzen für Übernachtungsgäste sind 0,50 € (Hauptsaison) bzw. 0,20 € (Nebensaison) Mobilitätsanteil enthalten. Jahreskurabgabe 60 €.
Wie ein Aufenthalt über den Saisonwechsel abgerechnet wird, ist nicht gesichert belegt; der Rechner rechnet tageweise nach Datum. Tagesgäste (1,50 € bzw. 1,00 €) bildet der Rechner nicht ab.
Kurabgabe Waren (Müritz): 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 35,00 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kursatzung Stadt Waren (Müritz) ab 01.04.2026, Merkblatt für Vermieter. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.
Wer in Waren (Müritz) übernachtet, zahlt zum Zimmerpreis eine Kurabgabe. Seit dem 1. April 2026 gilt eine geänderte Satzung, die für viele Gäste günstiger ist. Der Satz in der Hauptsaison sinkt von 2,70 auf 2,50 Euro, Tagesgäste zahlen weniger, und abgerechnet wird nach Übernachtungen statt nach Aufenthaltstagen. Für Vermieter gibt es neue Formulare und eine niedrigere Bettenzahl, ab der das elektronische Meldeverfahren Pflicht ist. Die Abgabe einziehen und jeden Monat abrechnen müssen sie weiterhin. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was Gäste, Hoteliers und Vermieter von Ferienwohnungen wissen müssen. Grundlage sind die Kurabgabensatzung, das Merkblatt der Stadt für Vermieter und die Informationen des Tourismus-Service. Wo etwas nicht eindeutig belegt ist, schreiben wir das dazu.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die Stadt spricht offiziell von der „Kurabgabe“, im Alltag sagen die meisten Kurtaxe. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Waren (Müritz). Die Stadtvertretung hat sie 2013 beschlossen, seitdem wurde sie dreimal geändert. Die 1. Änderungssatzung trat am 1. Juni 2023 in Kraft. Die 3. Änderungssatzung wurde am 3. Dezember 2025 beschlossen, trägt das Datum 4. Dezember 2025 und gilt seit dem 1. April 2026. Die Stadt bietet außerdem eine Lesefassung an. Sie dient nur der Information, rechtsverbindlich sind allein die veröffentlichten Satzungstexte.
Waren ist ein staatlich anerkanntes Heilbad. Die Satzung stützt sich auf die Kommunalverfassung und das Kommunalabgabengesetz von Mecklenburg-Vorpommern. Die Pflichten der Vermieter, in der Satzung Quartiergeber genannt, leitet die Stadt aus § 12 Abs. 1 KAG M-V ab. Die Abgabe wird das ganze Jahr erhoben, und zwar in der Kernstadt und in den Ortsteilen Alt Falkenhagen, Eldenburg, Eldenholz, Jägerhof, Neu Falkenhagen, Rügeband, Schwenzin und Warenshof. Mit dem Geld deckt die Stadt einen Teil der Kosten für Kur- und Erholungseinrichtungen. Zahlen muss man auch dann, wenn man diese Einrichtungen gar nicht nutzt.
Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison
In der Kernstadt und allen Ortsteilen gelten dieselben Sätze pro Person und Übernachtung beziehungsweise pro Aufenthaltstag:
| Gästegruppe | Hauptsaison (1.4.–31.10.) | Nebensaison (1.11.–31.3.) |
|---|---|---|
| Übernachtungsgäste ab 16 Jahren | 2,50 € (inkl. 0,50 € Mobilitätsanteil) | 2,00 € (inkl. 0,20 € Mobilitätsanteil) |
| Tagesgäste ab 16 Jahren | 1,50 € | 1,00 € |
| Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre | befreit | befreit |
| Jahreskurabgabe (statt der Tagessätze) | 60,00 € pro Person und Jahr | 60,00 € pro Person und Jahr |
Mit dem Mobilitätsanteil wird das Mobilitätsangebot bezahlt, das in der Kurabgabe enthalten ist, zum Beispiel das Busnetz „Müritz rundum“. Tagesgäste zahlen diesen Anteil nicht. Die Jahreskurabgabe entspricht laut Stadt 30 Tagen zum Satz der Hauptsaison ohne Mobilitätsanteil, also 30 × 2,00 €. Die Tage müssen nicht am Stück verbracht werden.
Wie die Tage gezählt werden
Mit der 3. Änderungssatzung ist eine umstrittene Regel von 2023 weggefallen: An- und Abreisetag wurden bis dahin jeweils voll berechnet. Laut Merkblatt für Vermieter zählt seit dem 1. April 2026 die Anzahl der Übernachtungen. Das läuft auf dasselbe hinaus wie die frühere Formel, nach der An- und Abreisetag zusammen als ein Tag galten. Wer fünf Nächte bleibt, zahlt also fünf Tagessätze.
Zum Vergleich: Von April 2023 bis März 2026 wurden für fünf Nächte sechs Tagessätze fällig. Vor April 2023 zahlten Gäste nach Presseberichten für den An- und den Abreisetag jeweils den halben Satz.
Nicht gesichert belegt ist, wie ein Aufenthalt über den Saisonwechsel am 31. Oktober oder 31. März abgerechnet wird. Vermieter sollten das im Zweifel bei der Kurabgabenverwaltung der Stadt erfragen. Offen ist auch, ob es die frühere Ausnahme noch gibt, die für Durchreisende galt: wer spät abends ankam und früh morgens weiterfuhr.
Wer zahlt, wer kassiert?
Die Kurabgabe schuldet der Gast, nicht der Vermieter. Kassiert wird sie aber vom Vermieter. Er füllt bei der Anreise den Meldeschein aus und nimmt den Betrag für den ganzen geplanten Aufenthalt ein. Die nummerierten Meldescheine stellt die Stadt, abholen muss man sie vor der Anreise des ersten Gastes. Das Original bleibt beim Vermieter, die erste Durchschrift geht an die Stadt, die zweite bekommt der Gast als Quittung.
Was Vermieter wissen müssen:
- Gewerblich angemeldete Vermieter mit mehr als 8 Betten müssen die Daten elektronisch über das Meldescheinverfahren AVS übermitteln. 2023 lag diese Grenze noch bei 10 Betten.
- Abgerechnet wird bis zum 5. eines Monats für den Vormonat. Ein anderes Verfahren kann mit der Stadt vereinbart werden.
- Übrige und fehlerhafte Meldescheine gehen zum Jahresende an die Stadt zurück. Für jeden fehlenden Vordruck berechnet sie 30 Euro.
- Die Satzung soll gut sichtbar in der Unterkunft ausliegen.
- Gästekarten dürfen nur ausgefüllt übergeben werden.
- Wer mit Meldescheinen auf Papier arbeitet, erhält laut Lesefassung eine Aufwandsentschädigung von 2,0 Prozent der abgerechneten Kurabgabe.
Tagesgäste zahlen selbst. Die Tageskurkarte gibt es an den Parkscheinautomaten Festplatz Am Amtsbrink, Parkplatz Müritzeum, Busparkplatz und Stadthafen sowie in der Waren (Müritz)-Information. Der kommunale Ordnungsdienst kontrolliert.
Was die Gästekarte bietet
Übernachtungsgäste bekommen bei der Anreise vom Gastgeber die Kurkarte mit Gästepass. Kostenlos sind nach Angaben des Tourismus-Service unter anderem Stadtführungen, Schifffahrten und der Besuch des Müritzeums. Dazu kommen Angebote bei Boots- und Fahrradverleihern, in Tierparks, im Bärenwald und in Spa-Einrichtungen sowie Rabatte in ausgewählten Restaurants. Manche Leistungen gibt es nur in bestimmten Jahreszeiten, für einige braucht man einen Coupon aus dem Gästepass. Außerdem ist das Mobilitätsangebot „Müritz rundum“ im Satz enthalten.
Seit April 2024 erkennen die Partnergemeinden von „Müritz rundum“ ihre Gästekarten gegenseitig an. Wer in Röbel, Rechlin, Kargow oder Klink Kurabgabe bezahlt hat, muss in Waren keine Tageskurabgabe mehr zahlen. Laut Müritzportal gilt diese Vereinbarung bis Ende Oktober 2027.
Umsatzsteuer und Rechnung
Der Gast schuldet die Kurabgabe, und der Vermieter nimmt sie im Namen und für Rechnung der Stadt ein. Steuerberater und Fachliteratur behandeln sie deshalb überwiegend als durchlaufenden Posten nach § 10 Abs. 1 UStG. Sie gehört dann nicht zum Preis der Übernachtung, und es fällt keine Umsatzsteuer an. Auf der Rechnung steht sie am besten als eigene Position ohne Steuersatz, getrennt von der Übernachtung (7 Prozent) und von Zusatzleistungen. In der Buchhaltung wirkt sie sich nicht auf den Gewinn aus und wird zum Beispiel auf Konto 1590 (SKR 03) oder 1370 (SKR 04) gebucht.
Rechenbeispiel
Ein Paar verbringt im Juli sieben Nächte in Waren, die Kinder sind 10 und 14 Jahre alt:
Beispielrechnung
- Erwachsene: 2 Personen × 7 Nächte × 2,50 € = 35,00 €
- Kinder bis 15 Jahre: befreit = 0,00 €
- Kurabgabe gesamt: 35,00 €
Ein Alleinreisender bleibt im November drei Nächte:
Beispielrechnung
- 1 Person × 3 Nächte × 2,00 € = 6,00 €
- Nach der bis März 2026 gültigen Zählung: 1 Person × 4 Tage × 2,00 € = 8,00 €
- Ersparnis durch die neue Zählung: 2,00 €
Eine Familie mit einer 16-jährigen Tochter und einem 12-jährigen Sohn bleibt im August zehn Nächte:
Beispielrechnung
- Erwachsene und Jugendliche ab 16: 3 Personen × 10 Nächte × 2,50 € = 75,00 €
- Kind (12 Jahre): befreit = 0,00 €
- Kurabgabe gesamt: 75,00 €
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja, aber nur in klar festgelegten Fällen. Übernachtungsgäste müssen dem Vermieter nachweisen, dass sie befreit sind. Der Vermieter vermerkt die Befreiung auf dem Meldeschein. Die Stadt kündigt an, regelmäßig Stichproben zu machen.
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre zahlen nichts. Ab 16 gilt der volle Satz, und Vermieter tragen diese Gäste als Erwachsene ein. Die Zahl der mitreisenden Kinder soll trotzdem immer auf dem Meldeschein stehen. Eine Ermäßigung für Schüler, Studenten oder Auszubildende haben wir in den Unterlagen der Stadt nicht gefunden.
Menschen mit Behinderung
Befreit sind schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100. Ihre Begleitperson ist ebenfalls befreit, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ für ständige Begleitung steht. Eine Befreiung oder Ermäßigung bei einem GdB unter 100 haben wir in den Unterlagen der Stadt nicht gefunden.
Geschäftsreisen
Das aktuelle Merkblatt nennt die Dienstreise ausdrücklich als Grund für eine Befreiung, den der Gast nachweisen muss. Nach den Antworten auf häufige Fragen (FAQ), die die Stadt 2023 veröffentlicht hat, gehören auch Teilnehmer an Tagungen, Seminaren, Lehrgängen, Messen und Kongressen dazu. Wer in Waren arbeitet oder dort eine Ausbildung macht, muss ohnehin keine Kurabgabe zahlen. Nicht gesichert belegt ist, wo genau die Dienstreise in der aktuellen Lesefassung geregelt ist und welche Nachweise ausreichen.
Angehörige von Einwohnern
Wer seinen Hauptwohnsitz in Waren hat, zahlt keine Kurabgabe. Ein Tagesbesuch bei Familie oder Freunden gilt laut Stadt nicht als Erholungsaufenthalt, dafür fällt also keine Tageskurabgabe an. Ob Angehörige befreit sind, die bei Einwohnern übernachten, ist nicht gesichert belegt. In den Teilen der aktuellen Befreiungsvorschrift, die uns vorliegen, ist dieser Fall nicht genannt.
Weitere Fälle
- Für Arztbesuche, Einkäufe, Restaurantbesuche oder die bloße Durchfahrt müssen Tagesgäste nichts zahlen. Die Abgabe ist kein Eintrittsgeld für die Stadt.
- Wer einen Kleingarten ohne Wohnnutzung bewirtschaftet, muss keine Kurabgabe zahlen.
- Wer eine gültige Gästekarte einer Partnergemeinde von „Müritz rundum“ hat, zahlt keine Tageskurabgabe.
- Keine Befreiung gibt es für Eigentümer und Besitzer von Wohnungen und Stellplätzen, etwa Dauercamper oder Dauerlieger in Häfen. Sie zahlen nach den Unterlagen der Stadt die Jahreskurabgabe.
Entwicklung der Kurtaxe im Überblick
Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Keine Abgabe / nicht anwendbar
- Geschäftsreisen befreit
4 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Euro vergleichen lässt.
2026
- Satz
- 2,50 € (Hauptsaison)
- Geschäftsreisen
- befreit
- Wichtige Änderungen
- 3. Änderungssatzung ab 1.4.: Abrechnung nach Übernachtungen, Tagesgäste 1,50/1,00 €, Mobilitätsanteil 0,50/0,20 €, Jahreskurabgabe 60 €, elektronische Meldung ab mehr als 8 Betten
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 2,50 € (Hauptsaison) | befreit | 3. Änderungssatzung ab 1.4.: Abrechnung nach Übernachtungen, Tagesgäste 1,50/1,00 €, Mobilitätsanteil 0,50/0,20 €, Jahreskurabgabe 60 €, elektronische Meldung ab mehr als 8 Betten | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 2,70 € (Hauptsaison) | befreit | Stadtvertretung beschließt am 3.12. die 3. Änderungssatzung | nicht gesichert belegt |
| 2024 | 2,70 € (Hauptsaison) | befreit | 2. Änderungssatzung (FAQ der Stadt, Stand 1.4.2024): Mobilitätsanteil 0,70/0,50 €; ab April gegenseitige Anerkennung der Gästekarten bei „Müritz rundum“ | Tageskurabgabe 5.511 €; Gesamtsumme nicht gesichert belegt (783.129 abgabepflichtige Übernachtungen) |
| 2023 | 2,70 € (Hauptsaison, ab 1.4.) | befreit | Neue Satzung ab 1.4.: Erhöhung von 2,00 €, Nebensaison 2,00 €, neue Tageskurabgabe 1,80/1,30 €, An- und Abreisetag voll berechnet, Jahreskurabgabe 54 €, Mobilitätsanteil 0,90/0,70 €; 1. Änderung zum 1.6. | nicht gesichert belegt |
| 2022 | 2,00 € (Hauptsaison) | nicht gesichert belegt | Nebensaison 1,50 €, Jahreskurabgabe 45 €, An- und Abreisetag je halber Satz (nach Presseberichten) | nicht gesichert belegt |
| 2021 | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2020 | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2019 | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2018 | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
Dass vor April 2023 in der Hauptsaison 2,00 € galten, wissen wir aus Presseberichten von 2023. Seit wann dieser Satz galt, ist nicht gesichert belegt. Die ursprüngliche Satzung von 2013 sah 1,50 € in der Hauptsaison (Mai bis September) und 1,00 € in der Nebensaison vor. Für 2026 nennt das aktuelle Merkblatt die Dienstreise als Befreiungsgrund. Für 2024 und 2025 stützt sich der Eintrag „befreit“ auf die FAQ der Stadt von 2023, die danach nicht noch einmal eigens bestätigt wurden. Wie viel die Kurabgabe insgesamt einbringt, hat die Stadt in den Quellen, die wir ausgewertet haben, nicht veröffentlicht.
Häufige Fragen zur Kurtaxe Waren (Müritz)
Wie hoch ist die Kurtaxe in Waren (Müritz) 2026?
Seit dem 1. April 2026 zahlen Übernachtungsgäste ab 16 Jahren in der Hauptsaison (1.4.–31.10.) 2,50 Euro und in der Nebensaison (1.11.–31.3.) 2,00 Euro pro Person und Nacht. Tagesgäste zahlen 1,50 Euro beziehungsweise 1,00 Euro pro Tag.
Muss ich für den An- und den Abreisetag zahlen?
Nein, nicht für beide. Seit dem 1. April 2026 wird nach Übernachtungen abgerechnet. Wer fünf Nächte bleibt, zahlt fünf Tagessätze. Von April 2023 bis März 2026 wurden An- und Abreisetag noch jeweils voll berechnet.
Müssen Kinder Kurtaxe zahlen?
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind befreit. Ab 16 Jahren gilt der volle Satz für Erwachsene.
Sind Geschäftsreisende von der Kurabgabe befreit?
Ja. Das Merkblatt der Stadt nennt die Dienstreise als Grund für eine Befreiung. Der Gast muss sie dem Vermieter nachweisen, und der Vermieter vermerkt sie auf dem Meldeschein. Wer in Waren arbeitet oder dort eine Ausbildung macht, muss ohnehin keine Kurabgabe zahlen.
Was bringt mir die Kurkarte?
Mit der Kurkarte sind unter anderem Stadtführungen, Schifffahrten und der Besuch des Müritzeums kostenlos, manche Angebote gibt es nur in bestimmten Jahreszeiten. Außerdem gibt es Rabatte bei Partnerbetrieben, und das Mobilitätsangebot „Müritz rundum“ ist enthalten. In den Partnergemeinden von „Müritz rundum“ wird die Karte gegenseitig anerkannt.
Lohnt sich die Jahreskurabgabe?
Die Jahreskurabgabe kostet 60 Euro pro Person und Kalenderjahr. Das entspricht 24 Nächten in der Hauptsaison. Wer öfter oder länger in Waren übernachtet, kann damit sparen.
Quellen
- Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Waren (Müritz), Ursprungsfassung 2013
- 3. Änderungssatzung zur Kurabgabensatzung der Stadt Waren (Müritz) vom 04.12.2025, in Kraft seit 01.04.2026, samt Lesefassung
- Merkblatt Kurabgabe für Übernachtungsgäste ab 01.04.2026, Stadt Waren (Müritz)
- Stadt Waren (Müritz), Bürgerservice-Seite Kurabgabe mit Formularen für Vermieter
- Warener Wochenblatt, Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 04/2026
- FAQ Kurabgabe der Stadt Waren (Müritz), Stand 01.06.2023 und 01.04.2024
- Merkblatt Kurabgabe für Übernachtungsgäste 2023, Stadt Waren (Müritz)
- Waren (Müritz)-Information: Die Vorteile Ihrer Kurkarte
- Nordkurier, Berichte zur Kurabgabe in Waren 2023 bis 2025
- Wir sind Müritzer, Berichte von Februar 2023 und Oktober 2025
- Müritzportal: Kurabgabe in der Müritzregion
- Umsatzsteuergesetz § 10 Abs. 1 und Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschnitt 10.4 (durchlaufende Posten)