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Kurtaxe Warnemünde: Sätze, Befreiungen, GästeCard und Stand der Reform im Oktober 2026

Stand: Oktober 2026

In Warnemünde und im ganzen Rostocker Stadtgebiet zahlen Übernachtungsgäste derzeit 3,70 Euro Kurabgabe pro Tag, Tagesgäste 2,25 Euro. Eine Neufassung mit 3,30 Euro je Übernachtung war für den 1. Oktober 2026 geplant, die Bürgerschaft hat den Beschluss aber vertagt. Dieser Ratgeber zeigt, was aktuell gilt, wer befreit ist und wie Vermieter richtig abrechnen.

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Kurabgabe · Hauptsaison ganzjährig ein einheitlicher Satz · bis 5 Jahre frei · 6 bis 14 Jahre (ermäßigt): 1,45 € / 1,45 € · ab 15 Jahren: 3,70 € / 3,70 €

Reisezweck

Kurtaxe gesamt

59,20 €

Je Erwachsenem

29,60 €

Tage Hauptsaison

8

Tage Nebensaison

0

Je Erwachsenem: 8 Tag(e) Hauptsaison × 3,70 € · An- und Abreisetag zählen als zwei Aufenthaltstage (Tage = Nächte + 1). Jahreskurabgabe 63 € (ermäßigt 42 €).

Befreiung: Dienstreisende, Seminar-, Kongress- und Lehrgangsteilnehmer sowie Termine aus beruflichen Gründen sind befreit.

Im Tagessatz sind 1,45 € für den ÖPNV enthalten. Eine Neufassung mit 3,30 € je Übernachtung war geplant, der Beschluss wurde im Juli 2026 vertagt.

Rechnungstext

Kurabgabe Warnemünde / Rostock (mit Markgrafenheide, Hohe Düne): 2 Erw., 8 Tag(e) (8 HS / 0 NS) = 59,20 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt

Vergleich mit drei anderen Orten
56,00 €
56,00 €
68,60 €

Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurabgabesatzung Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Fassung 2025), rostock.de. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.

Wer in Warnemünde übernachtet, zahlt Kurabgabe. Das gilt aber nicht nur für das Seebad selbst: Die Kurabgabe ist eine Pflichtabgabe der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die im gesamten Stadtgebiet, einschließlich der Seebäder Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide und Hohe Düne, erhoben wird. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebensaison. Im Herbst 2026 ist das Thema allerdings in Bewegung. Eine Neufassung mit neuem Abrechnungsmaßstab war zum 1. Oktober geplant, ist nach den vorliegenden Informationen aber noch nicht beschlossen. Dieser Ratgeber erklärt, was derzeit gilt, welche Befreiungen es gibt und was sich ändern könnte.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Die Abgabe heißt offiziell Kurabgabe. Als Nachweis bekommen Gäste die GästeCard Rostock & Warnemünde. Die Satzung stützt sich auf die §§ 1, 2 und 11 des Kommunalabgabegesetzes (KAG M-V). Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist als Tourismusort anerkannt. Gestützt auf diese Anerkennung erhebt sie Kurabgabe. Für die Berechnung, die Bescheide und den Zahlungseingang ist der Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde zuständig.

Die aktuell geltende Satzung hat die Bürgerschaft am 26. März 2025 beschlossen. Sie wurde am 11. April 2025 öffentlich bekannt gemacht. Kurz danach hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern unter dem Az. 4 K 104/24 über die Kurabgabensatzung entschieden, die für den Zeitraum vom 01.09.2023 bis zum 11.04.2025 Geltung beansprucht hat (Urteil vom 5. Mai 2025). Das Urteil hat Teile der bisherigen Regelung für unwirksam erklärt. Welche Vorschriften das im Einzelnen betrifft, ist für diesen Ratgeber nicht gesichert belegt.

Höhe der Kurabgabe nach Gemeinde und Saison

GästegruppeVollzahlerErmäßigtGeltungsbereich
Übernachtungsgast3,70 € pro Tag (darin 1,45 € ÖPNV-Anteil)1,45 € pro Tagganzes Stadtgebiet inkl. Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide, Hohe Düne
Tagesgast ab 15 Jahren2,25 € pro Tag0,00 €ganzes Stadtgebiet
Jahreskurabgabe63,00 € pro Jahr42,00 € pro Jahrganzes Stadtgebiet

Diese Werte stehen in der Anlage zur Satzung. Dort heißt es auch: In der Kurabgabe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Der Satz ist ganzjährig gleich und unterscheidet sich auch nicht zwischen den Ortsteilen. Der ermäßigte Betrag für Übernachtungsgäste entspricht genau dem ÖPNV-Anteil.

Ein Widerspruch fällt auf: Ein Lokalbericht vom Juni 2026 schreibt, bislang entrichten ausschließlich Übernachtungsgäste eine Kurabgabe, während Tagesgäste davon ausgenommen sind. Die städtischen Seiten nennen dagegen weiterhin 2,25 Euro für Tagesgäste. Wie die Tageskurabgabe nach dem OVG-Urteil in der Praxis erhoben wird, ist nicht gesichert belegt. Laut Satzung können Tagesgäste die Abgabe in den Touristinformationen, online im Webshop oder per Parkapp (Mobilet, EasyPark) bezahlen.

Wie die Tage gezählt werden

In Rostock zählen An- und Abreisetag als zwei Tage, nicht als einer: Die Kurabgabe wird während der Dauer des Aufenthaltes tageweise erhoben. Die Tage der An- und Abreise werden als zwei Aufenthaltstage berechnet. Sieben Nächte bedeuten also acht Abrechnungstage. Maßstab ist der Aufenthalt pro Tag, wobei die Zeitdauer des Aufenthaltes pro Tag unerheblich ist. Die Kurabgabe ist am Ankunftstag für den gesamten Aufenthalt fällig.

Für Spätanreisen gibt es eine Ausnahme: Bei Ankunft nach 20 Uhr und Abreise vor 8 Uhr ist man von der Kurabgabe befreit und erhält keine GästeCard. Dies gilt auch, wenn dies nur am Anreise- oder Abreisetag der Fall ist.

Für Dauergäste wird pauschal gerechnet: Bei diesen Personen wird pauschal ein Aufenthalt von 28 Tagen pro Kalenderjahr unterstellt.

Wer zahlt, wer kassiert?

Die Kurabgabe schuldet der Gast. Abgabepflichtig ist jede ortsfremde Person i. S. d. § 11 Abs. 2 KAG M-V, die sich im Erhebungsgebiet aufhält und nicht nach dieser Satzung von der Verpflichtung befreit ist. Kassieren muss der Vermieter: Jeder Quartiergeber hat von den beherbergten Personen die Kurabgabe einzuziehen und gemäß monatlich ergehendem Bescheid abzuführen. Seine Verpflichtung umfasst auch, die personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, An- und Abreisedaten) zu erfassen und GästeCards auszustellen. Das Geld ist in der Regel 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheids abzuführen.

Für die Meldescheine nutzt die Stadt das Meldescheinsystem von AVS, welches über eine Internetseite zur Verfügung steht. Wie der Gast bezahlt, entscheidet der Vermieter: Es ist frei wählbar, ob die Kurabgabe in bar, per Paypal oder per Karte gezahlt wird. Auch wer nur gelegentlich an Urlauber vermietet, muss sich anmelden. Will ein Gast eine Befreiung oder Ermäßigung, sind die Voraussetzungen nachzuweisen, bevor eine GästeCard ausgestellt wird. Die Jahreskurabgabe setzt die Stadt per Bescheid fest. Die Abgabe ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig.

Was die Gästekarte bietet

Mit der GästeCard können Übernachtungsgäste derzeit kostenlos Bus und Bahn fahren. Der Mobilitätsanteil berechtigt zur kostenfreien Nutzung des ÖPNV im Geltungsbereich des Verkehrsverbund Warnow. Ausgenommen sind die Bäderbahn Molli und die Warnowfähren. Seit April 2025 erscheint diese Fahrberechtigung als digitaler QR-Code auf der GästeCard. Tagesgäste haben keinen ÖPNV-Anteil. Dazu kommen der kostenlose Zugang zu den öffentlichen Toiletten im gesamten Rostocker Stadtgebiet, die digitale Reisebegleitung Rostock Kompass und zahlreiche Vergünstigungen für Führungen, Museen, Erlebnisse sowie beim Shoppen oder in der Gastronomie. Aus der Abgabe bezahlt die Stadt unter anderem die Reinigung von Strand und Promenade, die Rettungsschwimmer sowie touristische Angebote und Veranstaltungen. Kommt die geplante Reform, könnte die freie ÖPNV-Nutzung vorerst wegfallen.

Umsatzsteuer und Rechnung

Laut Satzung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer im Betrag enthalten. Welcher Steuersatz gilt, ist in den ausgewerteten Quellen nicht gesichert belegt. Vermieter ziehen die Kurabgabe im Auftrag der Stadt ein. In der Regel gilt sie deshalb als durchlaufender Posten und gehört nicht zum Übernachtungsentgelt. Auf der Rechnung sollte sie getrennt stehen, ohne zusätzliche Umsatzsteuer des Vermieters.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Familienurlaub

Beispielrechnung

  1. Zwei Erwachsene und ein Kind (10 Jahre), sieben Nächte in Warnemünde
  2. Abrechnungstage: 7 Nächte + 1 = 8 Tage
  3. Erwachsene: 2 × 8 × 3,70 € = 59,20 €
  4. Kind: 1 × 8 × 1,45 € = 11,60 €
  5. Kurabgabe gesamt: 70,80 €

Beispiel 2: Strandtag ohne Übernachtung

Beispielrechnung

  1. Zwei Erwachsene, zwei Kinder (4 und 12 Jahre)
  2. Erwachsene: 2 × 2,25 € = 4,50 €
  3. Kinder: 2 × 0,00 € = 0,00 €
  4. Kurabgabe gesamt: 4,50 €

Beispiel 3: Späte Anreise

Beispielrechnung

  1. Paar, Anreise Freitag 21:30 Uhr, Abreise Sonntag 11 Uhr
  2. Regulär: 2 Nächte + 1 = 3 Tage
  3. Anreisetag entfällt wegen Ankunft nach 20 Uhr: 2 Tage
  4. 2 Personen × 2 × 3,70 € = 14,80 €

Beispiel 3 beruht auf unserer Lesart der städtischen Angaben. Klären Sie Zweifelsfälle mit der Kurabgabestelle. Zum Vergleich: Würde der Entwurf mit 3,30 Euro je Übernachtung beschlossen, kämen auf einen Erwachsenen bei sieben Nächten 23,10 Euro statt heute 29,60 Euro. Freie ÖPNV-Nutzung wäre dann aber zunächst nicht enthalten.

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Ja. Die Satzung nennt eigene Befreiungen und Ermäßigungen. Weitere Gruppen sind gar nicht erst abgabepflichtig, weil sie nicht zur Erholung in der Stadt sind. In jedem Fall müssen Gäste den Nachweis erbringen, bevor die GästeCard ausgestellt wird.

Kinder und Jugendliche

Befreit sind Kinder bis einschließlich 5 Jahre. Den ermäßigten Betrag zahlen Kinder und Jugendliche ab 6 bis einschließlich 14 Jahre, also 1,45 Euro als Übernachtungsgast. Als Tagesgast zahlen sie nichts. Ab 15 Jahren gilt der volle Satz.

Menschen mit Behinderung

Befreit sind Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 sowie Begleitpersonen von Menschen mit einem GdB von 100, wenn diese laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind (Merkzeichen B). Ab einem GdB von 50 gilt der ermäßigte Satz. Als Nachweis dient der Schwerbehindertenausweis.

Geschäftsreisen

Die Stadt nennt mehrere Gruppen, die keine Kurabgabe zahlen müssen: Personen, die eine Dienstreise nach Rostock unternehmen; teilnehmende Personen an Sportwettkämpfen; studierende Personen, Auszubildende sowie teilnehmende Personen von Seminaren, Kongressen und Lehrgängen. Hierzu zählen auch Termine aus beruflichen, geschäftlichen oder juristischen Gründen. Hoteliers sollten den Reisezweck schon beim Check-in dokumentieren.

Angehörige von Einwohnern

Wer in Rostock wohnt, zahlt keine Kurabgabe. Für Besucher gilt eine enge Regel: Nur wenn die Übernachtung in der häuslichen Gemeinschaft der Verwandten erfolgt, sind Sie befreit. Bei einem Aufenthalt in einem Beherbergungsbetrieb kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass Sie die touristischen Angebote in Anspruch nehmen. Die Stadt erwähnt zwar eine Sonderregel für besondere Anlässe wie Familienfeiern. Die genauen Voraussetzungen sind aber nicht gesichert belegt. Achtung im Umland: Wer im Landkreis Rostock wohnt, gilt nicht als Einwohner der Stadt. Umgekehrt gilt dasselbe: Auch Rostocker müssen im Landkreis Rostock die Kurabgabe wie jeder andere Besucher entrichten.

Weitere Fälle

Wer nach 20 Uhr ankommt oder vor 8 Uhr abreist, zahlt für diesen Tag keine Kurabgabe (siehe oben). Tagesgäste werden nur bei einem Aufenthalt zur Erholung abgabepflichtig. Bei alltäglichen Verrichtungen wie Einkaufen, Restaurantbesuchen, Arztterminen oder kurzen, vorübergehenden Aufenthalten besteht keine Kurabgabepflicht. Wer eine Zweitwohnung, einen Dauercampingplatz, einen Dauerliegeplatz für ein Boot oder einen Kleingarten mit Übernachtung nutzt, zahlt statt der Tagessätze die Jahreskurabgabe. Für die Reform ist geplant, dass Kinder bis 14 Jahre sowie Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 befreit sind. Das ist aber noch nicht beschlossen.

Entwicklung der Kurtaxe im Überblick

Entwicklung des Steuersatzes in Warnemünde

Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Geschäftsreisen befreit

2026

Satz
3,70 € (ganzjährig, keine Hauptsaison)
Geschäftsreisen
befreit
Wichtige Änderungen
Neufassung mit 3,30 € je Übernachtung ohne ÖPNV-Anteil für 1. Oktober geplant; Beschluss im Juli vertagt, Entscheidung offen
Einnahmen
nicht gesichert belegt

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20263,70 € (ganzjährig, keine Hauptsaison)befreitNeufassung mit 3,30 € je Übernachtung ohne ÖPNV-Anteil für 1. Oktober geplant; Beschluss im Juli vertagt, Entscheidung offennicht gesichert belegt
20253,70 € (ganzjährig, keine Hauptsaison)befreitNeue Satzung beschlossen am 26. März, bekannt gemacht am 11. April; OVG-Urteil vom 5. Mai zur Vorgängersatzung; GästeCard mit QR-Codenicht gesichert belegt
20243,70 € (ganzjährig, keine Hauptsaison)befreitkeine Änderung beim Satzrund 4,5 Mio. € (Sept. 2023 bis Ende Juli 2024, ohne ÖPNV-Anteil)
20233,70 € (ganzjährig, ab 1. September)befreitErhebung im ganzen Stadtgebiet, Tagesgäste 2,25 €, ÖPNV-Anteil 1,45 €, An- und Abreisetag zählen als zwei Tagesiehe 2024
20222,25 € (ganzjährig, nur Seebäder)befreitkeine bekannte Änderungnicht gesichert belegt
20212,25 € (ganzjährig ab 1. Mai)befreitNebensaison-Satz (vorher 1,50 € in Warnemünde) entfällt, gleicher Satz in allen vier Seebädernnicht gesichert belegt
20202,25 € (Hauptsaison)befreitSaisonmodell; Kostendeckung laut Stadt nur rund 60 Prozentnicht gesichert belegt
20192,25 € (Hauptsaison)befreitSatz seit 2008 unverändert2,07 Mio. €
20182,25 € (Hauptsaison)befreitSatzung von 2008 giltnicht gesichert belegt

Für 2018 bis 2020 sind die Werte durch zwei Angaben belegt. 2021 lag der Satz in der Hauptsaison in Warnemünde bereits bei 2,25 Euro am Tag. Außerdem wurde der Betrag seit Inkrafttreten der Kurabgabesatzung am 01. Januar 2008 nicht mehr angepasst. Die Einnahmen für 2019 nennt ein Bericht aus dem Jahr 2021: Im Jahr 2019 betrugen sie 2,07 Millionen Euro. Für den Zeitraum nach der Reform 2023 meldete der Finanzsenator: Zwischen September und Ende Juli flossen insgesamt 4,5 Millionen Euro durch die Kurabgabe in die Stadtkasse. Rechnet man den ÖPNV-Anteil hinzu, der an den Verkehrsverbund weitergeleitet wird, waren es fast 7,5 Millionen Euro. Dass Geschäftsreisende auch vor 2023 befreit waren, ergibt sich aus dem Erholungszweck als Voraussetzung der Abgabepflicht. Ausdrücklich belegt ist das für diese Jahre aber nicht. Quellen sind die Stadt Rostock mit der GästeCard-Seite, dem Gastgeberbereich und den Satzungen von 2023 und 2025, die öffentliche Bekanntmachung zum OVG-Urteil sowie Berichte von Der Warnemünder, Nordkurier und Rostock-Heute.

Häufige Fragen zur Kurtaxe Warnemünde

Wie hoch ist die Kurtaxe in Warnemünde aktuell?

Nach der geltenden Satzung von 2025 zahlen Übernachtungsgäste 3,70 Euro pro Tag, ermäßigt 1,45 Euro. Tagesgäste ab 15 Jahren zahlen 2,25 Euro, ermäßigt nichts. Die Jahreskurabgabe beträgt 63 Euro, ermäßigt 42 Euro. Haupt- und Nebensaison gibt es nicht.

Steigt die Kurabgabe in Rostock und Warnemünde?

Geplant war ab 1. Oktober 2026 ein Satz von 3,30 Euro je Übernachtung, vorerst ohne ÖPNV-Anteil. Die Bürgerschaft hat den Beschluss im Juli 2026 vertagt und lässt einen ÖPNV-Anteil von 1,60 Euro prüfen. Ob die Neufassung inzwischen beschlossen ist, ist nicht gesichert belegt.

Werden An- und Abreisetag einzeln berechnet?

Ja. In Rostock zählen An- und Abreisetag als zwei Tage, sieben Nächte ergeben also acht Abrechnungstage. Wer nach 20 Uhr ankommt oder vor 8 Uhr abreist, zahlt laut Stadt für diesen Tag keine Kurabgabe.

Müssen Geschäftsreisende Kurabgabe zahlen?

Nein. Nach den Angaben der Stadt sind Dienstreisende befreit, ebenso Teilnehmer an Sportwettkämpfen, Studierende, Auszubildende und Teilnehmer an Seminaren, Kongressen und Lehrgängen. Die Voraussetzungen müssen vor dem Ausstellen der GästeCard nachgewiesen werden.

Welche Kinder sind von der Kurabgabe befreit?

Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind befreit. Kinder von 6 bis 14 Jahren zahlen als Übernachtungsgast den ermäßigten Satz von 1,45 Euro, als Tagesgast nichts. Ab 15 Jahren gilt der volle Satz.

Ist der Nahverkehr in der GästeCard enthalten?

Für Übernachtungsgäste derzeit ja: Busse und Bahnen im Verkehrsverbund Warnow sind kostenlos, ausgenommen Bäderbahn Molli und Warnowfähren. Tagesgäste haben keinen ÖPNV-Anteil. Nach dem Reformentwurf könnte der ÖPNV-Anteil vorerst wegfallen.

Quellen

  • Hanse- und Universitätsstadt Rostock: Die GästeCard für Rostock (rostock.de, aktualisiert 14.04.2026)
  • Hanse- und Universitätsstadt Rostock: Gastgeberbereich – Wissenswertes rund um die Kurabgabe
  • GästeCard Rostock & Warnemünde: FAQ (gaestecard.rostock.de)
  • Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung einer Kurabgabe vom 26.03.2025 (bekannt gemacht 11.04.2025)
  • Kurabgabesatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock von 2023 (gültig ab 01.09.2023)
  • Öffentliche Bekanntmachung zum Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern, Az. 4 K 104/24 (28.05.2025)
  • Hanse- und Universitätsstadt Rostock: Informationen für Reiseveranstalter zur Kurabgabe/GästeCard
  • Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V), §§ 1, 2, 11
  • Der Warnemünder: Neufassung der Kurabgabesatzung in Rostock geplant (16.06.2026) und frühere Berichte
  • Nordkurier: Berichterstattung zur Rostocker Kurabgabe (Juni bis September 2026; August 2024)
  • Rostock-Heute: Diskussion über höhere Kurabgabe (2021) und Neue Kurabgabe beschlossen (2023)
  • Hanse- und Universitätsstadt Rostock: Statistischer Quartalsbericht II/2025 zur Kurabgabe