Ratgeber · Kurtaxe · Wernigerode
Kurtaxe Wernigerode: 3,50 Euro pro Nacht – Regeln, Befreiungen und Entwicklung seit 2017
Stand: Oktober 2026
Wer in Wernigerode oder Schierke übernachtet, zahlt seit dem 1. Januar 2025 eine Kurtaxe von 3,50 Euro pro Person und Tag. Es gibt keine Saisonstaffel. Kinder unter 6 Jahren und reine Geschäftsreisende zahlen nichts, Kinder ab 6 Jahren und Schwerbehinderte ab einem GdB von 50 zahlen die Hälfte.
Betrag direkt ausrechnen
Kurtaxe · Hauptsaison ganzjährig ein einheitlicher Satz · unter 6 Jahren frei · 6 bis 17 Jahre (halber Satz): 1,75 € / 1,75 € · ab 18 Jahren: 3,50 € / 3,50 €
Kurtaxe gesamt
49,00 €
Je Erwachsenem
24,50 €
Tage Hauptsaison
7
Tage Nebensaison
0
Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 3,50 € · An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag, es zählt die Zahl der Übernachtungen.
Das dritte Kind und GdB 100 bildet der Rechner nicht gesondert ab; bei GdB 100 geben Sie keine Schwerbehinderten an. Ob die Tourismusseite den Satz inklusive Mehrwertsteuer meint, ist nicht eindeutig.
Kurtaxe Wernigerode (mit Schierke): 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 49,00 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurtaxesatzung Stadt Wernigerode (Satzung vom 20.06.2024, Satz 3,50 € ab 2025), Wernigerode Tourismus GmbH. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.
Wer in Wernigerode, Schierke oder einem der anderen Ortsteile gegen Entgelt übernachtet, zahlt Kurtaxe. Seit dem 1. Januar 2025 sind es 3,50 Euro pro Person und Tag. Der Satz gilt das ganze Jahr, eine Staffel nach Saison gibt es nicht. Dieser Ratgeber erklärt, auf welcher Grundlage die Abgabe erhoben wird und wie Vermieter sie korrekt abrechnen. Er zeigt auch, wer weniger oder gar nichts zahlt und wie sich der Satz seit 2017 entwickelt hat. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt. Was wir nicht aus belastbaren Quellen bestätigen konnten, kennzeichnen wir ausdrücklich.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die Abgabe heißt in Wernigerode offiziell „Kurtaxe“. Grundlage ist die Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Wernigerode. Der Stadtrat hat sie am 20. Juni 2024 beschlossen, am 28. Juni 2024 wurde sie auf der Internetseite der Stadt bekannt gemacht. Sie gilt seit dem 1. Januar 2025. Ermächtigungsgrundlage sind die §§ 5 und 8 des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 9 des Kommunalabgabengesetzes Sachsen-Anhalt (KAG LSA).
Die Satzung nennt auch die Voraussetzung für die Erhebung: Wernigerode ist mit den Ortsteilen Benzingerode, Minsleben, Reddeber und Silstedt staatlich anerkannter Erholungsort, der Ortsteil Schierke staatlich anerkannter Luftkurort. Die Tourismusseite der Wernigerode Tourismus GmbH spricht bei Schierke verkürzt von einem „Kurort“. Rechtlich zählt der Wortlaut der Satzung. Erhoben wird im gesamten Stadtgebiet und zusätzlich auf drei einzeln benannten Grundstücken in der Gemarkung Elend (Flur 3, Flurstücke 75, 77 und 78). Diese Erweiterung kam mit der 5. Änderungssatzung, die seit dem 1. April 2024 gilt.
Mit den Einnahmen bezahlt die Stadt laut Satzung den Bau, Unterhalt und die Erneuerung touristischer Einrichtungen sowie Veranstaltungen. Ein Teil fließt als Systembeitrag in das Harzer Urlaubsticket HATIX. Die Kurtaxe ist auch dann fällig, wenn ein Gast die Angebote gar nicht nutzt. Es genügt, dass er sie nutzen könnte. Erhebung und Einzug hat die Stadt der Wernigerode Tourismus GmbH (WTG) am Marktplatz 10 übertragen. Die WTG darf dafür Dritte beauftragen.
Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison
Nach § 3 der Satzung beträgt die Kurtaxe täglich pro Person 3,50 Euro, sofern kein Ermäßigungsgrund vorliegt. Ermäßigte Personen zahlen 50 Prozent, also 1,75 Euro. Nach Ortsteil oder Jahreszeit wird nicht unterschieden.
| Erhebungsgebiet | Erwachsene pro Tag | Ermäßigt (50 %) | Saison |
|---|---|---|---|
| Kernstadt Wernigerode | 3,50 € | 1,75 € | ganzjährig einheitlich |
| Benzingerode, Minsleben, Reddeber, Silstedt | 3,50 € | 1,75 € | ganzjährig einheitlich |
| Schierke (Luftkurort) | 3,50 € | 1,75 € | ganzjährig einheitlich |
| Gemarkung Elend, Flur 3, Flurstücke 75, 77, 78 | 3,50 € | 1,75 € | ganzjährig einheitlich |
| Kinder bis zum 6. Geburtstag | 0,00 € | – | ganzjährig |
Eine Jahres- oder Pauschalkurtaxe für Dauergäste haben wir in den eingesehenen Teilen der Satzung nicht gefunden. Ob es eine solche Regelung gibt, ist nicht gesichert belegt.
Wie die Tage gezählt werden
Die Kurtaxe richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Damit entspricht die Zahl der Kurtaxtage der Zahl der Übernachtungen: Wer von Freitag bis Sonntag bleibt, zahlt für zwei Tage. Die Zahlungspflicht entsteht bei der Ankunft im Erhebungsgebiet. Nach der bis Ende 2024 geltenden Lesefassung war die Kurtaxe für den ganzen Aufenthalt schon bei Anreise fällig. Hinweise auf eine Änderung in der Neufassung haben wir nicht. Den Wortlaut der Fälligkeitsregel von 2025 konnten wir allerdings nicht vollständig einsehen.
Tagesgäste ohne Übernachtung zahlen keine Kurtaxe.
Wer zahlt, wer kassiert?
Schuldner ist der Gast. Zahlen müssen alle, die im Erhebungsgebiet gegen Entgelt übernachten, dort keine Haupt- oder Nebenwohnung haben und die Einrichtungen nutzen können. Ausdrücklich gilt das auch für Gäste auf Campingplätzen und Wohnmobilstellflächen.
Einziehen muss der Vermieter. Wer Gäste gegen Entgelt beherbergt, muss das der WTG melden und die Kurtaxe beim Gast kassieren. Nach der Lesefassung von 2023 führen gewerbliche Vermieter die Kurtaxe spätestens zum 15. des Folgemonats ab. Private Vermieter haben bis zum 15. Kalendertag nach Quartalsende Zeit. Ob diese Fristen in der Satzung von 2025 unverändert gelten, ist nicht gesichert belegt. Vermieter sollten das bei der WTG nachfragen.
Die WTG kann jederzeit Auskunft über Zahl der Gäste, Aufenthaltsdauer und Zahlungspflicht verlangen. Sie darf außerdem in die Beherbergungsunterlagen sehen. Rückständige Kurtaxe wird im Verwaltungszwangsverfahren eingetrieben. Die Stadt kann sich dabei an den Gast oder an den Vermieter halten.
Bei der Anreise stellt der Gastgeber die Gästekarte „WERNIGERODE-ticket“ aus. Die WTG bittet um korrekte Angaben, weil die Karte zugleich als Fahrschein im Busverkehr gilt. Wie bezahlt wird, mit der Übernachtungsrechnung oder separat vor Ort, legt der Gastgeber fest. Ein eigenes amtliches Meldeformular für die Kurtaxe wird in den geprüften Quellen nicht beschrieben.
Was die Gästekarte bietet
Kern der Gästekarte ist das Harzer Urlaubs-Ticket HATIX. Es gilt für freie Fahrt in den öffentlichen Bus- und Straßenbahnlinien im ganzen Harz. In Wernigerode und den Ortsteilen Schierke, Reddeber, Minsleben und Benzingerode ist das HATIX in der Gästekarte enthalten. Silstedt nennt die entsprechende Seite der WTG nicht ausdrücklich. Nutzen können das Ticket alle Übernachtungsgäste, die Kurtaxe zahlen. Die WTG rechnet vor: Hin- und Rückfahrt zwischen Wernigerode und Schierke kosten mit Einzelfahrscheinen 10,60 Euro, mit einem Tagesticket 9,20 Euro. Für jeden Übernachtungsgast stellen die Verkehrsbetriebe der WTG das Busticket in Rechnung.
Nach früheren Berichten der Volksstimme bekamen Gäste außerdem ein Heft mit Ermäßigungen für Attraktionen in der Stadt und im Harz. Wie dieses Angebot 2026 genau aussieht, ist nicht gesichert belegt.
Umsatzsteuer und Rechnung
An dieser Stelle sind die Quellen nicht eindeutig. Die WTG schreibt, die Kurtaxe betrage 3,50 Euro „inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer“. Auch ältere Fassungen der Satzung enthielten diesen Zusatz. In § 3 der 4. Änderungssatzung (ab 2023) und der Satzung von 2025 fehlt er dagegen. Wie Stadt und WTG die Kurtaxe selbst umsatzsteuerlich behandeln, ist damit nicht gesichert belegt.
Für Vermieter gilt der allgemeine Grundsatz: Beträge, die jemand im Namen und für Rechnung eines anderen einnimmt und weiterleitet, sind durchlaufende Posten. Nach § 10 Abs. 1 UStG gehören sie nicht zum Entgelt. Die Kurtaxe zählt deshalb nicht zur Bemessungsgrundlage für die 7 Prozent Umsatzsteuer auf die Übernachtung.
Rechenbeispiel
Beispielrechnung
- Paar, Anreise Montag, Abreise Freitag (4 Übernachtungen)
- 2 Erwachsene × 4 Tage × 3,50 € = 28,00 €
- Kurtaxe gesamt: 28,00 €
Beispielrechnung
- Familie mit drei Kindern (8, 11 und 15 Jahre), 3 Übernachtungen
- 2 Erwachsene × 3 Tage × 3,50 € = 21,00 €
- 2 Kinder × 3 Tage × 1,75 € = 10,50 €
- Drittes Kind: befreit = 0,00 €
- Kurtaxe gesamt: 31,50 €
Welches Kind als „drittes“ gilt, regeln die vorliegenden Teile der Satzung nicht. Im Beispiel spielt das keine Rolle, weil alle drei Kinder denselben ermäßigten Satz hätten.
Beispielrechnung
- Gast mit GdB 60 und Partner, 7 Übernachtungen
- Gast mit GdB 60: 7 Tage × 1,75 € = 12,25 €
- Partner: 7 Tage × 3,50 € = 24,50 €
- Kurtaxe gesamt: 36,75 €
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja. Die Satzung unterscheidet zwischen Personen, die gar nicht zahlen müssen, und Personen, die 50 Prozent Ermäßigung bekommen. Außerdem kann die Kurtaxe erlassen werden, wenn ihre Einziehung im Einzelfall unbillig wäre. In allen Fällen gilt: Den Nachweis muss der Gast erbringen.
Kinder und Jugendliche
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres zahlen nichts.
- Kinder nach Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen die Hälfte, also 1,75 Euro. Das gilt vom 6. Geburtstag bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag.
- In Familien mit mehreren Kindern unter 18 Jahren, die im selben Haushalt leben, sind das dritte und jedes weitere Kind befreit.
Menschen mit Behinderung
- Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 sind befreit. Ihre Begleitperson ist ebenfalls befreit, wenn laut amtlichem Ausweis ständige Begleitung nötig ist. Ein regionales Vermieterportal nennt dafür das Merkzeichen B.
- Schwerbehinderte mit einem GdB von mindestens 50 bekommen 50 Prozent Ermäßigung.
- Eine Befreiung für Begleitpersonen von Menschen mit einem GdB unter 100 sehen die eingesehenen Teile der Satzung nicht vor.
Geschäftsreisen
Wer sich nur zur Berufsausübung oder Berufsausbildung im Erhebungsgebiet aufhält, muss keine Kurtaxe zahlen. Entscheidend ist das Wort „nur“. Wer einen Termin mit Urlaubstagen verbindet, zahlt für die privaten Tage. Eine private Begleitperson zahlt ebenfalls. Welche Nachweise verlangt werden, legen die vorliegenden Teile der Satzung nicht fest. Üblich sind eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder eine Rechnung auf die Firma.
Für Teilnehmer an Kongressen und Tagungen, die von der WTG anerkannt sind, sah die bis 2024 geltende Fassung 50 Prozent Ermäßigung vor. Dafür musste spätestens 14 Tage vor Reiseantritt ein schriftlicher Antrag bei der WTG eingehen. Ob diese Regel in die Satzung von 2025 übernommen wurde, ist nicht gesichert belegt.
Angehörige von Einwohnern
Eine eigene Regelung für Verwandte oder Freunde von Einwohnern enthält die Satzung nicht. Entscheidend ist das Merkmal „gegen Entgelt“. Wer kostenlos bei Angehörigen übernachtet, ist nach dem Wortlaut nicht zahlungspflichtig. Wer dagegen eine Ferienwohnung oder ein Hotelzimmer bucht, zahlt, auch wenn er Familie im Ort besucht. Wer selbst eine Haupt- oder Nebenwohnung in Wernigerode hat, ist ebenfalls nicht kurtaxpflichtig.
Weitere Fälle
- Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende für die Dauer einer dienstlich begründeten Stationierung im Erhebungsgebiet
- Personen, die im Erhebungsgebiet ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten
- bettlägerige Kranke und andere Personen, die aus gesundheitlichen Gründen die Angebote nicht nutzen können (sinngemäß nach § 2 der Satzung)
- Tagesgäste ohne Übernachtung
- Billigkeitserlass: Ist die Einziehung im Einzelfall unbillig, kann die Kurtaxe ganz oder teilweise erlassen werden. Dabei wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt.
Für Hunde fällt nach Angaben eines regionalen Vermieterportals keine Kurtaxe an. Die Satzung nennt ohnehin nur Personen als Zahlungspflichtige.
Entwicklung der Kurtaxe im Überblick
Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Geschäftsreisen befreit
2026
- Satz
- 3,50 € (Hauptsaison)
- Geschäftsreisen
- befreit
- Wichtige Änderungen
- keine neue Änderungssatzung bekannt, Satzung 2025 gilt weiter
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 3,50 € (Hauptsaison) | befreit | keine neue Änderungssatzung bekannt, Satzung 2025 gilt weiter | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 3,50 € (Hauptsaison) | befreit | neue Satzung ab 1. Januar 2025 (Beschluss 20. Juni 2024), Erhöhung von 3,00 € auf 3,50 € | nicht gesichert belegt |
| 2024 | 3,00 € (Hauptsaison) | befreit | 5. Änderung ab 1. April 2024: Erhebungsgebiet um drei Grundstücke in der Gemarkung Elend erweitert | nicht gesichert belegt |
| 2023 | 3,00 € (Hauptsaison) | befreit | 4. Änderung ab 1. Januar 2023 (Beschluss 20. Oktober 2022), § 3 Abs. 1 neu gefasst, ohne MwSt-Zusatz | nicht gesichert belegt |
| 2022 | 3,00 € (Hauptsaison) | befreit | 3. Änderung vom 9. Dezember 2021, Inhalt nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2021 | 3,00 € (Hauptsaison) | befreit (nicht gesichert belegt) | 2. Änderung ab 1. Januar 2021: Erhöhung von 2,80 € auf 3,00 €, Satz inkl. MwSt | nicht gesichert belegt (Prognose: 172.000 € Mehreinnahmen) |
| 2020 | 2,80 € (Hauptsaison) | befreit (nicht gesichert belegt) | Corona: Einnahmen im Frühjahr laut Oberbürgermeister nahezu null | nicht gesichert belegt |
| 2019 | 2,80 € (Hauptsaison) | befreit (nicht gesichert belegt) | 1. Änderung ab 1. Januar 2019: Erhöhung von 2,50 € auf 2,80 € | ca. 2,77 Mio. € bei 988.443 kurtaxpflichtigen Übernachtungen |
| 2018 | 2,50 € (Hauptsaison) | befreit (nicht gesichert belegt) | Stadtrat beschließt im Juni die Erhöhung für 2019 | nicht gesichert belegt |
| 2017 | 2,50 € (Hauptsaison) | befreit (nicht gesichert belegt) | Neufassung der Satzung (Beschluss 24. August 2017), in Kraft seit 1. Oktober 2017 | ca. 2 Mio. € bei 847.642 Übernachtungen |
Die Einnahmen für 2017 und 2019 stammen aus Angaben der Stadtverwaltung, über die die Volksstimme berichtet hat. Aktuellere Zahlen haben wir nicht in amtlichen Quellen gefunden. Laut Volksstimme hat Wernigerode pro Jahr etwa eine Million kurtaxpflichtige Übernachtungen. Eine Einnahmesumme für 2025 lässt sich daraus nicht seriös ableiten. Mit 3,50 Euro liegt Wernigerode nach Einschätzung der Zeitung wohl an der Spitze im Harz.
Häufige Fragen zur Kurtaxe Wernigerode
Wie hoch ist die Kurtaxe in Wernigerode 2026?
Die Kurtaxe beträgt 3,50 Euro pro Person und Tag, das ganze Jahr über und in allen Ortsteilen einschließlich Schierke. Ermäßigte Personen zahlen 1,75 Euro. Grundlage ist die Satzung, die seit dem 1. Januar 2025 gilt.
Zählen An- und Abreisetag doppelt?
Nein. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Die Zahl der Kurtaxtage entspricht damit der Zahl der Übernachtungen.
Müssen Kinder Kurtaxe zahlen?
Kinder bis zum 6. Geburtstag zahlen nichts. Vom 6. Geburtstag bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag gilt der halbe Satz von 1,75 Euro. In Familien mit mehreren Kindern unter 18 Jahren im selben Haushalt sind das dritte und jedes weitere Kind befreit.
Sind Geschäftsreisende von der Kurtaxe befreit?
Ja, wenn sie sich nur zur Berufsausübung oder Berufsausbildung in Wernigerode aufhalten. Den Nachweis muss der Gast erbringen, etwa mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers. Private Verlängerungstage und mitreisende Begleitpersonen sind kurtaxpflichtig.
Was bekomme ich für die Kurtaxe?
Der Gastgeber stellt die Gästekarte „WERNIGERODE-ticket“ aus. In Wernigerode, Schierke, Reddeber, Minsleben und Benzingerode enthält sie das HATIX, also freie Fahrt in Bussen und Straßenbahnen im Harz. Außerdem finanziert die Kurtaxe touristische Einrichtungen und Veranstaltungen.
Gilt für Menschen mit Behinderung eine Ermäßigung?
Ab einem GdB von 50 gibt es 50 Prozent Ermäßigung. Bei einem GdB von 100 ist die Person befreit. Die Begleitperson ist ebenfalls befreit, wenn laut amtlichem Ausweis ständige Begleitung nötig ist.
Quellen
- Stadt Wernigerode: Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Wernigerode (Beschluss vom 20.06.2024, gültig ab 01.01.2025)
- Stadt Wernigerode: 5. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe (Beschluss vom 21.03.2024, in Kraft seit 01.04.2024)
- Stadt Wernigerode: 4. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe (Beschluss vom 20.10.2022, in Kraft seit 01.01.2023)
- Wernigerode Tourismus GmbH: Lesefassung der Kurtaxsatzung 01/2023 (2., 3. und 4. Änderungssatzung)
- Lesefassung der Kurtaxsatzung in Form der 2. Änderungssatzung (in Kraft seit 01.01.2021)
- Lesefassung der Kurtaxsatzung in Form der 2. und 3. Änderungssatzung (vom 01.10.2020 und 09.12.2021)
- Stadt Wernigerode: Ortsrecht und Satzungen, Rubrik Touristische Einrichtungen
- Wernigerode Tourismus GmbH: Kurtaxe in Wernigerode
- Wernigerode Tourismus GmbH: HATIX – kostenlos Bus fahren im Harz
- Volksstimme: Berichte zu den Kurtaxerhöhungen 2018, 2020 und 2025
- Umsatzsteuergesetz § 10 Abs. 1 und Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschnitt 10.4 (durchlaufende Posten), erläutert bei Haufe