Hotellerie
Nachhaltigkeit in der Hotellerie 2026: Kennzahlen, Kosten und was seit dem UWG-Stichtag nicht mehr geht
Stand: Oktober 2026
11 Min. LesezeitSeit dem 27. September 2026 darf ein Hotel gegenüber Gästen nicht mehr pauschal mit Umweltbegriffen werben und keine Klimaneutralität behaupten, die auf gekauften Zertifikaten beruht. Der Beitrag zeigt, wie ein Haus seine Nachhaltigkeit in Kilowattstunden, Litern und Gramm je Übernachtung misst, was das kostet und welche Aussagen weiter erlaubt sind.
Inhalt dieses Beitrags
- Nachhaltigkeit in der Hotellerie wird je Übernachtung gemessen
- Ein Haus mit 60 Zimmern kommt im Beispiel auf 74 kWh je Übernachtung
- Branchenwerte liegen zwischen 25 und 96 kWh je Übernachtung
- Beim Frühstücksbuffet entsteht der größte Teil des Lebensmittelabfalls
- Seit dem 27. September 2026 sind pauschale Umweltaussagen gegenüber Gästen verboten
- Ein Umweltzertifikat kostet das Beispielhaus ab rund 530 Euro für zwei Jahre
- Kleine Häuser ohne Umweltbeauftragten fangen beim Zählerstand an
- Wechselnde Bezugsgrößen machen die Zahlen eines ganzen Jahres wertlos
Seit dem 27. September 2026 darf ein Hotel eine Übernachtung nicht mehr als „klimaneutral“ bewerben, wenn die Aussage auf gekauften Kompensationszertifikaten beruht. Pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „grün“ brauchen gegenüber Gästen seitdem einen anerkannten Nachweis. Für die Nachhaltigkeit in der Hotellerie heißt das: Es zählen Kilowattstunden, Liter und Gramm je Übernachtung, sauber gemessen und über die Jahre vergleichbar. Dieser Beitrag rechnet an einem Haus mit 60 Zimmern vor, wie diese Werte entstehen, wo das Haus im Branchenvergleich steht und welche Sätze danach noch auf der Website stehen dürfen.
Nachhaltigkeit in der Hotellerie wird je Übernachtung gemessen
Wer 2026 über die Umweltleistung seines Hauses sprechen will, braucht zuerst eine Bezugsgröße. Absolute Verbräuche taugen dafür wenig, weil ein Hotel mit steigender Auslastung automatisch mehr Strom und Wasser verbraucht. Gerechnet wird deshalb je Gästeübernachtung.
Beispielrechnung
- Energiekennzahl in kWh je Übernachtung = (Jahresverbrauch Strom + Jahresverbrauch Wärme in kWh) ÷ Gästeübernachtungen im selben Zeitraum
- Wasserkennzahl in Litern je Übernachtung = Jahresverbrauch in m³ × 1.000 ÷ Gästeübernachtungen
- Lebensmittelabfall in Gramm je Gast = gewogener Abfall einer Messperiode ÷ ausgegebene Mahlzeiten
Für die Energiekennzahl rechnet man alle Energieträger in Kilowattstunden um. Die Umweltbroschüre des DEHOGA Baden-Württemberg arbeitet mit vereinfachten Faktoren: Ein Liter Heizöl und ein Kubikmeter Erdgas entsprechen jeweils rund 10 kWh, ein Kilogramm Flüssiggas rund 6,6 kWh. Gasrechnungen weisen den Verbrauch meist schon in kWh aus. Beim Öl hilft nur der Abgleich von Lieferscheinen und Tankstand.
Ausgedacht haben sich diese Kennzahlen keine Berater. Der DEHOGA Umweltcheck, die Einstiegsauszeichnung des Verbands für Hotellerie und Gastronomie, bewertet genau diese Felder: Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Abfallaufkommen samt Restmüll und den Lebensmitteleinkauf. Ein Haus, das die Formeln oben einmal im Jahr ausfüllt, hat damit die Datengrundlage für eine Zertifizierung, für die Fragebögen von Firmenkunden und für jede Werbeaussage, die einer Prüfung standhalten soll.
Eine Einschränkung gehört an den Anfang. Ein Hotel mit großem À-la-carte-Restaurant, Tagungsbereich oder Spa verbraucht je Übernachtung deutlich mehr als ein Hotel garni und wirtschaftet deshalb nicht schlechter. Vergleichen lassen sich nur ähnliche Häuser. Am meisten sagt der Vergleich des eigenen Hauses mit dem Vorjahr. Für die Restaurantküche nennt die DEHOGA-Broschüre zur Orientierung 3 bis 8 kWh je warmer Mahlzeit.
Ein Haus mit 60 Zimmern kommt im Beispiel auf 74 kWh je Übernachtung
Das Beispiel rechnet ein Drei-Sterne-Stadthotel mit Frühstücksraum und einem kleinen Restaurant mit 80 Sitzplätzen durch. Die Energiepreise sind Annahmen. Jeder Betrieb setzt hier seine eigenen Vertragspreise ein.
Beispielrechnung
- Belegte Zimmernächte: 60 Zimmer × 365 Tage × 68 % Auslastung = 14.892
- Gästeübernachtungen bei 1,5 Personen je Zimmer: 22.338
- Stromverbrauch 450.000 kWh, Erdgas 1.200.000 kWh, zusammen 1.650.000 kWh
- Energiekennzahl: 1.650.000 ÷ 22.338 = 73,9 kWh je Übernachtung
- Energiekosten bei angenommenen 26 Cent je kWh Strom und 10 Cent je kWh Gas: 117.000 € + 120.000 € = 237.000 € netto
- Energiekosten je belegtem Zimmer: 237.000 € ÷ 14.892 = 15,91 €
- Anteil am Nettoumsatz von 2,6 Mio. €: 9,1 %
Bei einem Netto-Zimmerpreis von 110 Euro fließen rechnerisch 14,5 Prozent des Logiserlöses in Energie, der Restaurantverbrauch ist dabei mitgezählt. Diese Zahl gehört in jede Preisentscheidung für die Nebensaison. Ein Rabatt von 20 Euro auf die Zimmernacht wirkt anders, wenn man weiß, dass knapp 16 Euro davon schon für Heizung, Warmwasser und Licht reserviert sind. Wie Zimmerpreis und Auslastung zusammenspielen, steht in unserem Beitrag „Hotellerie 2026: Auslastung, Zimmerpreis und RevPAR richtig steuern“.
Das Einsparpotenzial beziffert der DEHOGA in seiner Energiekampagne: Kleine Umstellungen im Betriebsablauf sparen bis zu 10 Prozent der Energiekosten, minimale technische Maßnahmen weitere bis zu 10 Prozent. Für das Beispielhaus wären das jeweils bis zu 23.700 Euro im Jahr. Das „bis zu“ ist ernst gemeint. Ein Haus, das bereits eine Energieberatung hinter sich hat und die einfachen Dinge erledigt hat, erreicht diese Werte kein zweites Mal.
Branchenwerte liegen zwischen 25 und 96 kWh je Übernachtung
Aktuelle, belastbare Benchmarks für deutsche Hotels sind rar. Die DEHOGA Energiekampagne nennt eine durchschnittliche Spanne von 25 bis 75 kWh je Übernachtung, abhängig von Quelle und Kategorie. Eine Aufschlüsselung nach Sternen enthält die Umweltbroschüre des DEHOGA Baden-Württemberg, deren Werte allerdings aus dem Jahr 2008 stammen.
| Kategorie, Hotel mit Restaurant | Durchschnitt kWh je Übernachtung | Guter Betrieb kWh je Übernachtung | Durchschnitt kWh je m² | Guter Betrieb kWh je m² |
|---|---|---|---|---|
| 2 Sterne | 96,4 | 58,6 | 299,6 | 209,9 |
| 3 Sterne | 83,5 | 34,2 | 324,4 | 199,5 |
| 4 Sterne | 77,8 | 33,7 | 357,6 | 185,6 |
| 5 Sterne | 74,8 | 33,4 | 315,3 | 169,4 |
Quelle: DEHOGA Baden-Württemberg, Umweltbroschüre 2008. Die Flächenwerte beziehen sich auf die gesamte beheizte Fläche.
Auffällig ist der Abstand zwischen Durchschnitt und gutem Betrieb, der beim Drei-Sterne-Haus mehr als die Hälfte des Verbrauchs ausmacht. Mehr Sterne bedeuten in dieser Erhebung keinen höheren Verbrauch je Gast. Das Beispielhaus mit 73,9 kWh läge unter dem damaligen Drei-Sterne-Durchschnitt und mehr als doppelt so hoch wie der gute Betrieb. Weil die Zahlen fast zwei Jahrzehnte alt sind, taugen sie als grobe Orientierung. Als Zielvorgabe für 2027 eignen sie sich nicht.
Für die Kostenseite nennt der DEHOGA Energieanteile von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes. Hotels liegen laut einer DEHOGA-Mitteilung aus dem Herbst 2025 im Schnitt bei etwa fünf bis sieben Prozent für Wärme und Strom. Mit 9,1 Prozent bewegt sich das Beispielhaus also am oberen Rand, und genau dort sollte die Analyse beginnen. Rund zwei Drittel des Energieverbrauchs eines durchschnittlichen Hotels entfallen nach Angaben der Energiekampagne auf die Wärmeerzeugung. Anfang Oktober, mit Beginn der Heizperiode, ist das der Posten mit dem größten Hebel.
Beim Frühstücksbuffet entsteht der größte Teil des Lebensmittelabfalls
Der zweite messbare Block liegt in der Küche. United Against Waste hat 2017 die Küchen von rund zwei Dutzend Hotels untersucht: Im Schnitt landeten 27 Prozent jeder Mahlzeit im Abfall, meist wegen eines zu üppigen Frühstücksbuffets. Spätere Messungen zeigen, wie viel sich mit einfachen Mitteln bewegen lässt.
| Messung | Ergebnis | Quelle |
|---|---|---|
| Küchen von rund zwei Dutzend Hotels, 2017 | 27 % jeder Mahlzeit weggeworfen | United Against Waste |
| Frühstücksbuffet | Überproduktion verursacht bis zu 50 % des Abfalls | United Against Waste |
| Bankett und Tagung | bis zu 60 % der weggeworfenen Lebensmittel waren schlicht zu viel angeboten | United Against Waste |
| Vier Hotelküchen, 336 Messtage | Abfall am Frühstücksbuffet um rund 64 % gesenkt, mehr als 9.000 € Ersparnis je Küche und Jahr | Studie von Dominik Leverenz, Stuttgart |
| 239 Veranstaltungen eines Hotels | unter 100 Personen rund 280 g Buffetreste je Gast, über 500 Personen 74 g | Studie von Dominik Leverenz, Stuttgart |
| Schweizer Hotel, Messung 2026 | von rund 153 auf 97 g je Gast, minus 37 % | United Against Waste Schweiz |
Übertragen auf das Beispielhaus sieht die Rechnung so aus:
Beispielrechnung
- Frühstücke im Jahr: 22.338 Übernachtungen × 90 % mit Frühstück = rund 20.100
- Abfall bei 150 g je Gast: 20.100 × 0,15 kg = rund 3.015 kg
- Warenwert bei angenommenen 4 € je kg: rund 12.060 €
- Reduktion um 37 %: rund 1.116 kg weniger, rund 4.460 € Wareneinsatz
- Vermiedene Emissionen bei 2,1 kg CO₂-Äquivalent je kg Lebensmittelabfall: rund 2,3 t
Den Faktor von 2,1 kg CO₂-Äquivalent je Kilogramm Abfall haben United Against Waste und ein Partnerinstitut ermittelt, das Thünen-Institut zitiert ihn in seiner Arbeit zur Außer-Haus-Verpflegung. Die 4.460 Euro wirken überschaubar. Größer wird der Effekt bei den Vollkosten, weil jedes weggeworfene Kilo vorher eingekauft, gelagert, gekühlt, zubereitet und am Ende entsorgt wurde. Das Schweizer Hotel aus der Tabelle beziffert seine Ersparnis auf rund 398 Franken Warenkosten im Monat, aber auf rund 3.826 Franken Vollkosten.
Im November und Dezember steht das Bankettgeschäft mit Weihnachtsfeiern und Jahresabschlusstagungen an. Die Stuttgarter Messung zeigt, dass kleine Gruppen je Gast fast viermal so viel Buffetreste verursachen wie große. Bei Feiern unter 100 Personen lohnt deshalb die Frage, ob ein serviertes Menü oder ein Flying Buffet die bessere Kalkulation ist, und eine verbindliche Personenzahl mit fester Frist gehört in jeden Bankettvertrag. Wie sich daraus der Kartenpreis ableitet, beschreibt unser Beitrag „Kalkulation in der Gastronomie 2026: Vom Wareneinsatz zum Kartenpreis“.
Seit dem 27. September 2026 sind pauschale Umweltaussagen gegenüber Gästen verboten
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2024/825 um. Die neuen Verbote stehen im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, der sogenannten schwarzen Liste. Was dort steht, ist gegenüber Verbrauchern stets unzulässig, eine Abwägung im Einzelfall findet nicht statt. Eine Übergangs- oder Abverkaufsfrist gibt es nicht.
| Aussage im Hotel | Bewertung seit 27. September 2026 | Was zulässig bleiben kann |
|---|---|---|
| „Klimaneutrale Übernachtung“, weil das Haus CO₂-Zertifikate kauft | stets unzulässig, Anhang Nr. 4c | gemessene Einsparung im eigenen Betrieb, etwa der Gasverbrauch je Übernachtung im Vergleich zum Vorjahr |
| „Umweltfreundliches Hotel“, „grünes Haus“, „öko“ ohne Beleg | stets unzulässig, Nr. 4a, außer bei anerkannter hervorragender Umweltleistung, etwa mit EU-Umweltzeichen oder Typ-I-Zeichen nach DIN EN ISO 14024 | präzise Einzelangabe mit Zahl und Bezugsjahr |
| „Klimafreundliches Hotel“, weil der Strom aus einem Ökostromtarif kommt | unzulässig, wenn die Aussage auf das ganze Haus zielt und nur einen Teil betrifft, Nr. 4b | „Unser Strom stammt seit 2024 aus einem Ökostromtarif“ |
| Eigenes Logo wie „Green Stay“ ohne externe Prüfung | stets unzulässig, Nr. 2a | Siegel eines Zertifizierungssystems mit unabhängiger Prüfung |
| „Bis 2030 klimaneutral“ | nur mit detailliertem Umsetzungsplan, messbaren Zielen und regelmäßiger Prüfung durch unabhängige Sachverständige | bereits erreichte Zwischenschritte mit Zahlen |
Nummer 4c erfasst nach dem Wortlaut Produkte. Im Lauterkeitsrecht zählen dazu auch Dienstleistungen, also die Übernachtung, das Tagungspaket oder das Weihnachtsmenü. Wirbt das Hotel als Unternehmen mit seiner eigenen Klimaneutralität, prüfen Gerichte das am allgemeinen Irreführungsverbot des § 5 UWG, pauschale Formulierungen können zusätzlich unter Nummer 4a fallen. Über die Unterstützung eines Klimaschutzprojekts zu informieren, bleibt möglich, solange daraus keine Klimawirkung der Übernachtung abgeleitet wird.
Die schwarze Liste gilt nur gegenüber Verbrauchern. Ein Tagungsangebot, das direkt an die Einkaufsabteilung eines Unternehmens geht, fällt formal nicht darunter, das allgemeine Irreführungsverbot gilt dort trotzdem. Website, Buchungsportale, das Google-Unternehmensprofil und Social Media erreichen dagegen immer auch Privatgäste. Gedruckte Hausprospekte, Zimmermappen und Aufsteller am Buffet aus dem Sommer sind seit dem Stichtag genauso betroffen.
Ein Umweltzertifikat kostet das Beispielhaus ab rund 530 Euro für zwei Jahre
Wer weiter mit Umweltleistung werben will, braucht einen externen Nachweis. Die Spanne ist groß: Eine Übersicht des DEHOGA Sachsen aus dem Jahr 2022 nennt Kosten zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro, je nach System. Am unteren Ende steht der DEHOGA Umweltcheck, geprüft als Desk-Audit durch die Fachorganisationen adelphi und Viabono.
Beispielrechnung
- Basisbeitrag für DEHOGA-Mitglieder: 250 € (Nichtmitglieder 450 €)
- Umlage Zimmer: 60 × 4 € = 240 €
- Umlage Restaurant: 80 Sitzplätze × 0,50 € = 40 €
- Summe: 530 € netto für Mitglieder, 730 € für Nichtmitglieder, gültig zwei Jahre
- Je belegter Zimmernacht über zwei Jahre: 530 € ÷ 29.784 = knapp 2 Cent
Die Beträge stammen aus den vom Verband veröffentlichten Teilnahmebedingungen. Vor der Anmeldung sollte das Haus die aktuelle Gebühr bei der Prüfstelle erfragen. Für Bronze müssen Energie- und Wasserverbrauch sowie Abfallaufkommen jeweils besser sein als der ermittelte Median, dazu kommen drei regionale Produkte oder Produktgruppen. Silber verlangt 20 Prozent unter dem Median, vier regionale und ein fair gehandeltes Produkt, Gold 30 Prozent und weitere Anforderungen an den Einkauf. Das Verbraucherportal label-online bewertet die Kriterien als anspruchsvoll, bemängelt aber, dass ihre Einhaltung nicht umfassend und häufig genug kontrolliert wird.
Für die Sichtbarkeit auf Buchungsportalen gilt eine eigene Logik. Booking.com hat sein selbst entwickeltes Programm mit den grünen Blättern Ende März 2024 eingestellt, nachdem die niederländische Verbraucherbehörde ACM es als irreführend eingestuft hatte. Seitdem zeigt die Plattform Zertifizierungen von Drittanbietern, als Beispiele nannte das Unternehmen ISO-Normen, Green Tourism, Green Key, das EU Ecolabel und Fair Trade Tourism. Ob ein bestimmtes Siegel anerkannt wird, steht im Extranet. Das sollte geklärt sein, bevor das Haus Geld für eine Zertifizierung ausgibt.
Firmenkunden fragen unabhängig davon. Im Herbst laufen in vielen Häusern die Verhandlungen über Firmenraten für 2027, und mit den Anfragen kommen Nachhaltigkeitsfragebögen. Die EU-Berichtspflicht nach der CSRD trifft nach der Omnibus-Reform, die das EU-Parlament im Dezember 2025 angenommen hat, nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und zugleich mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte dürfen Angaben verweigern, die über den freiwilligen KMU-Standard VSME hinausgehen, auch gegenüber berichtspflichtigen Auftraggebern. Ein Hotel kann den VSME also als Obergrenze für das nehmen, was es liefern muss. Häuser, die zu einer Gruppe gehören und damit nicht als KMU gelten, sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz ohnehin alle vier Jahre zu einem Energieaudit verpflichtet.
Kleine Häuser ohne Umweltbeauftragten fangen beim Zählerstand an
Eine Pension mit 18 Zimmern braucht weder Software noch Beratervertrag, um die Kennzahlen zu erheben. Die folgenden Schritte sind nach Wirkung sortiert:
- Zählerstände für Strom, Gas oder Öl und Wasser jeden Monat am selben Tag ablesen und neben die Übernachtungen aus dem Hotelprogramm in eine Tabelle schreiben. Das dauert eine Viertelstunde und liefert nach zwölf Monaten die erste belastbare Kennzahl.
- Die Heizung zuerst angehen, weil dort zwei Drittel des Verbrauchs liegen: unbelegte Zimmer und leere Tagungsräume absenken, Heizzeiten an die Belegung koppeln, die Heizkurve von der Haustechnik prüfen lassen. Welche Steuerungen sich je Zimmernacht rechnen, steht in unserem Beitrag „Digitalisierung in der Hotellerie 2026: Was sich pro Zimmernacht rechnet“.
- Eine Woche lang die Frühstücksreste wiegen, getrennt nach Buffetrücklauf und Tellerresten. Eine Küchenwaage und eine Strichliste reichen.
- Website, Portaltexte und Drucksachen nach „klima“, „umwelt“, „grün“, „öko“ und „nachhaltig“ durchsuchen und jede Fundstelle gegen die Tabelle oben prüfen.
- Die kostenlosen Leitfäden und Checklisten der DEHOGA Energiekampagne nutzen, bei der laut DEHOGA Sachsen-Anhalt über 5.500 Betriebe registriert sind. Viele Landesverbände vermitteln dazu eine Energieberatung.
- Das Team einbinden, etwa mit einem festen Punkt in der Schichtübergabe für Licht und Heizung in Housekeeping und Bankett. Was eine solche Schulung kostet, rechnet unser Beitrag „Training in der Hotellerie 2026“ vor.
Die unbequeme Seite gehört dazu. Ein Haus mit schlechter Gebäudehülle und alter Heizung kommt mit Organisation allein nicht in die Nähe der guten Betriebe aus der Tabelle. Der Rest ist Investition, und die rechnet sich je nach Restlaufzeit des Pachtvertrags manchmal gar nicht. Ein Pächter mit fünf Jahren Restlaufzeit finanziert keine neue Heizungsanlage für den Eigentümer.
Wechselnde Bezugsgrößen machen die Zahlen eines ganzen Jahres wertlos
Der häufigste Fehler bei der ersten Auswertung ist eine wechselnde Basis. Im einen Jahr wird je belegtem Zimmer gerechnet, im nächsten je Übernachtung. Oder ein milder Winter wird als Erfolg der eigenen Maßnahmen verbucht. Wer die Wärme vergleichen will, bereinigt sie um die Witterung, die örtlichen Gradtagzahlen dafür liefert der Energieversorger oder der Deutsche Wetterdienst. Ohne diese Korrektur trägt keine Werbeaussage über eingesparte Energie.
Der nächste Schritt hat ein Datum. Wer die Zähler am 1. November und am 31. Dezember 2026 abliest, hat für die laufende Heizperiode einen sauberen Startwert. Mit den Abrechnungen für 2026 lässt sich im Januar 2027 der erste Jahreswert bilden, und mit ihm kann das Haus entscheiden, ob es sich um ein Siegel bewirbt oder seine Zahlen erst ein weiteres Jahr verbessert.
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